Die nachfolgend abgedruckte Übersicht (Tabelle) listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags (vgl. DA-FamEStG 65.2 Abs. 2 Satz 2) führen.
In DA-FamEStG 65.1.3 Abs. 1 Satz 2 wird ein Verweis auf diese Fundstelle aufgenommen.
Übersicht über vergleichbare Leistungen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
Land | Berechtigte | Kinder | Altersgrenze | Leistungsbezeichnung | Besonderheiten | Kinderzuschuss zur Rente | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Belgien |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 21. Lebensjahr:Bei Behinderung (keine Altersbeschränkung, wenn das behinderte Kind vor dem 1.7.1987 das 21. Lj. vollendet hat).
Vollendung 25. Lebensjahr: Bei Schul- oder Berufsausbildung, sofern die monatlichen Einkünfte und Bezüge einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen. |
– „Kinderbijslag/Allocations familiales” (Kindergeld)Das Kindergeld beträgt monatlich: | Keine Abstufung nach Einkommen | Kinderzuschuss zu Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich) | |
1. Kind: | 85,07 EUR | ||||||
2. Kind: | 157,41 EUR | ||||||
3. und weitere Kinder: | 235,03 EUR | ||||||
Alleinerziehende, deren Einkommen unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt, erhalten monatlich folgende Zuschläge: | |||||||
1. Kind: | 43,31 EUR | ||||||
2. Kind: | 26,85 EUR | ||||||
3. und weitere Kinder: | 21,65 EUR | ||||||
Zusätzlich werden Alterszuschläge gezahlt zwischen 26,01 EUR und 79,59 EUR, gestaffelt nach dem Alter der Kinder.Zulagen zwischen 26,32 EUR und 91,35 EUR mtl. erhalten Rentner, Arbeitslose, anerkannte Erwerbsunfähige sowie Mütter in der Zeit des Mutterschutzes.Behinderte Kinder, deren Grad der Behinderung mindestens 66 % beträgt, erhalten eine Zusatzbeihilfe zwischen 74,60 EUR und 497,36 EUR mtl., gestaffelt nach Leistungsfähigkeit bzw. Grad der Beeinträchtigung. | |||||||
Bulgarien |
|
|
|
– „Mesechno obezshtetene za dete” (Kindergeld)Das Kindergeld beträgt monatlich: | |||
pro Kind: | 35 BGN | ||||||
bei Mehrlingen: | 52 BGN | ||||||
für behindere Kinder: | 70 BGN | ||||||
Dänemark |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahr | – „børnefamilieydelse” (Kindergeld)Das Kindergeld wird gestaffelt nach Alter der Kinder vierteljährlich gezahlt: | Zuschlag zur allgemeinen Familienbeihilfe bei Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich) | ||
bis zum 3. Lj.: | 4.248 DKK | ||||||
bis zum 6. Lj.: | 3.363 DKK | ||||||
bis zum 17. Lj.: | 2.646 DKK | ||||||
Studierende Eltern erhalten eine jährliche Zulage von 6.388 DKK(vierteljährlich ausbezahlt).Alleinerziehende erhalten eine Zulage von 1.239 DKK vierteljährlich.Rentner erhalten eine Zulage pro Kind in Höhe von 3.108 DKK, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. | |||||||
Estland |
|
|
Vollendung 16. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 19. Lebensjahr:Bei Schul- oder Berufsausbildung | – „Peretoetused” (Kindergeld)Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt für das erste und zweite Kind je 19,18 EUR und für das dritte und jedes weitere Kind je 57,54 EUR.Behinderte Kinder erhalten eine monatliche Zulage zwischen 69,04 EUR und 80,55 EUR (abhängig vom GdB).Alleinerziehende erhalten eine Zulage von monatlich 19,18 EUR. | Leistungen sind einkommensunab hängig | ||
Finnland |
|
|
Vollendung 17. Lebensjahrdarüber hinaus: | – „Lapsilisä” (Kindergeld)Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt: | Abweichende Sätze auf den Åland-Inseln.Kein Anspruch, wenn das Kind eine Erwerbsunfähigkeits- rente von der Nationalen Pensionskasse bezieht. | Kinderzuschuss zu Volks-, Erwerbsunfä- higkeits- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich) | |
1. Kind: | 100,00 EUR | ||||||
Vollendung 26. Lebensjahr:Bei weiterführender (Berufs-)Ausbildung sowie bei schwerer Krankheit. | 2. Kind: | 110,50 EUR | |||||
3. Kind: | 141,00 EUR | ||||||
4. Kind: | 161,50 EUR | ||||||
ab dem 5. Kind: | 182,00 EUR | ||||||
Alleinerziehenden wird monatlich eine Zulage von 46,60 EUR gezahlt. | |||||||
Frankreich und über-seeische Departe-ments |
|
|
Vollendung 20. LebensjahrDas Einkommen des Kindes darf 55 % des staatlich festgesetzten Mindestlohns (salaire minimum interprofessionnel de croissance, SMIC) nicht übersteigen. | – „Allocations familiales (AF)” (Kindergeld)Das Kindergeld beträgt monatlich: | Keine vergleichbaren Leistungen sind:„Allocation de Rentrée scolaire (ARS)” (Beihilfe zum Schuljahresbeginn)„Allocation d’éducation de l’enfant handicapé (AEEH)” (Sonderausbildungs- beihilfe für behinderte Kinder)„Majorante personne isolée” (Beihilfe für Alleinerziehende)
„Allocation de soutien familial (ASF)” (Waisengeld) |
Kinderzuschuss zu Altersrente bei mindestens drei Kindern (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich) | |
für 2 Kinder: | 126,41 EUR | ||||||
für 3 Kinder: | 288,38 EUR | ||||||
für 4 Kinder: | 450,35 EUR | ||||||
für 5 Kinder: | 612,32 EUR | ||||||
für 6 Kinder: | 774,29 EUR | ||||||
ab dem 7. Kind je Kind: | 161,97 EUR | ||||||
– „Prestation d’accueil du jeune enfant (PAJE)”(Kleinkindbeihilfe)Die Kleinkindbeihilfe von monatlich 180 EUR wird gezahlt vom Folgemonat der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes; sie ist einkommensabhängig.- „Complément familial (CF)” (Familienzuschlag)Familienzuschlag in Höhe von 163 EUR erhalten Familien, wenn mindestens drei Kinder im Alter von je mind. drei Jahren vorhanden sind (einkommensabhängig).
– „Majoration” (Alterszuschlag) Alterszuschlag erhalten Familien mit mindestens drei Kindern, die Höhe ist abhängig vom Alter der Kinder und wird monatlich gezahlt: |
|||||||
11. bis 16. Lj: | 35,55 EUR | ||||||
16. bis 20. Lj | 63,21 EUR | ||||||
20. bis 21. Lj: | 78,36 EUR | ||||||
(Pauschalleistung für maximal ein Jahr an Familien mit drei oder mehr Kindern mit Anspruch auf Familienleistungen, bei denen ein Kind das Alter von 20 Jahren erreicht). | |||||||
Griechenland |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahrdarüber hinaus: | – „Oικoγενειακo Eπιδoμα” (Familienbeihilfe/ Kindergeld)Das Kindergeld beträgt monatlich: | Verheiratete Kinder werden nicht berücksichtigt. Angehörige des öffentlichen Dienstes erhalten Familienbeihilfen. | Kinderzuschuss zu Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich) | |
1. Kind: | 8,22 EUR | ||||||
Vollendung 22.Lebensjahr:Bei Studium | 2. Kind: | 16,43 EUR | |||||
3. Kind: | 30,82 EUR | ||||||
4. Kind: | 11,91 EUR | ||||||
5. und weitere Kinder: | 11,30 EUR | ||||||
ohne Altersgrenze:Bei behinderten Kindern, wenn die Behinderung vor Vollendung des 18. Lebensjahrs festgestellt wurde. | |||||||
Für ein drittes Kind, das nach dem 1.1.1982 geboren wurde, wird eine monatliche Zulage von 2,93 EUR gezahlt.Für behinderte Kinder wird monatlich eine Zulage von 3,67 EUR gezahlt. | |||||||
Irland |
|
|
Vollendung 16. Lebensjahrdarüber hinaus: | – „Child Benefit”(Kindergeld)Das Kindergeld beträgt monatlich: | Kinderzuschuss zu Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich) | ||
1. Kind | 140 EUR | ||||||
2. Kind | 140 EUR | ||||||
Vollendung 18. Lebensjahr:Bei Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung (Vollzeit), bei Teilnahme an einem „FÀS „Youthreach Course” (Förderlehrgang für Schulabbrecher), bei behinderten Kindern. | 3. Kind | 177 EUR | |||||
4. und weitere Kinder | 167 EUR | ||||||
Bei Drillingen und Vierlingen wird für jedes Kind doppeltes Kindergeld gezahlt; bei Zwillingen beträgt das Kindergeld das 1 ½-fache des ersten Kindes.Alleinerziehende erhalten pro Woche eine Zulage von 29,80 EUR, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.Im Haushalt lebende behinderte Kinder zwischen 2 und 16 Jahren erhalten monatlich zusätzlich 225 EUR. | |||||||
Island |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahr | – „Barnabætur”(Kindergeld)Kindergeld ist eine staatliche Leistung, bestehend aus einer einkommensunabhängigen jährlichen Pauschalleistung für Kinder unter 7 Jahren in Höhe von 61.191 ISK und aus einer einkommensabhängigen Leistung für ältere Kinder in folgender jährlicher Höhe: | Die Vorauszahlungen des Kindergeldes erfolgen jeweils zum 1. Februar und 1. Mai eines Jahres. | ||
1. Kind | 152.331 ISK | ||||||
2. und weitere Kinder | 181.323 ISK | ||||||
Alleinerziehende erhalten höheres Kindergeld: | |||||||
1. Kind | 253.716 ISK | ||||||
2. und weitere Kinder | 260.262 ISK | ||||||
Bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen werden die vorgenannten Beträge gekürzt. | |||||||
Italien |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahrdarüber hinausohne Altersgrenze:Bei Behinderung | – „Assegni familiari”(Kindergeld)Kindergeld ist eine Leistung für die Familiengemeinschaft; das Jahreseinkommen darf einen gesetzlich festgelegten Betrag nicht übersteigen und muss mindestens zu 70% aus Einkünften einer unselbständigen Erwerbstätigkeit stammen.Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Zahl der Kinder und ist einkommensabhängig, so dass kein fester Betrag genannt werden kann. Übersteigt das Jahreseinkommen den Betrag von 71.445,82 EUR (bei einem behinderten Kind erhöht sich die Obergrenze um 9.677,76 EUR), besteht kein Anspruch auf Kindergeld.Alleinerziehende erhalten eine Zulage. | Ergänzungsbetrag zur Unfallrente der italienischen staatlichen Versicherungsanstalt (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich). | ||
Japan |
|
|
31. März nach Vollendung des 15. Lebensjahrs(= bis zum Abschluss der japanischen Mittelschule) | – „kodomo teate” (Child Allowance/Kindergeld)Das Kindergeld ist eine einkommensunabhängige Leistung und beträgt monatlich für jedes Kind 13.000 JPY. | Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt dreimal jährlich für jeweils vier Monate: im Februar, im Juni und im Oktober. | ||
Kanada |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahr | – „CCTB – Canada Child tax benefit” (Kindergeld)„CCTB” ist ein einkommensabhängigerSteuerfreibetrag, der für Kinder unter 18 Jahren gewährt wird. | Sonderregelung in Québec | ||
Kroatien |
|
|
Vollendung 15. Lebensjahrdarüber hinaus: für die übliche Dauer der Ausbildung (bei Studenten z.B. Fortfall nach 8 oder 10 Semestern) | – „Doplatak za djecu”(Kindergeld)Das Kindergeld ist einkommensabhängig. Geschiedene und ledige Mütter erhalten einen Zuschlag. | Keine Berücksichtigung verheirateter Kinder | ||
Lettland |
|
|
Vollendung 15. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 20. Lebensjahr:für Schüler/ Studenten, die kein Stipendium erhalten. | – „Gimenes valsts pabalsts” (Kindergeld)Das Kindergeld beträgt monatlich pro Kind 8,00 LVL. | Das Kindergeld ist eine steuerfinanzierte einkommensunabhängige Leistung. | ||
Liechten-stein |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahr | – Kinderzulage (Kindergeld)Die Kinderzulage wird monatlich in folgender Höhe gezahlt: | Kinderrente zur Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich) | ||
1. u. 2. Kind (bis 10 J.) | je 280 CHF | ||||||
→ Zwillinge erhalten | je 330 CHF | ||||||
1. u. 2. Kind (ab 10 J.) | je 330 CHF | ||||||
vom 3. Kind an | je 330 CHF | ||||||
Litauen |
|
|
Vollendung 7. Lebensjahr(für Familien mit bis zu zwei Kindern)Vollendung 18. Lebensjahr(für Familien ab 3 Kindern) | – „išmoka vaikui”(Kindergeld)Das Kindergeld wird monatlich je Kind gezahlt in Höhe von 97,50 LTL.Während der Wehrpflichtzeit des Elternteils erhöht sich das Kindgeld für dessen Kinder auf 150% des monatlichen Mindestlebensstandards. Kindergeld wird nicht gezahlt, wenn das Monatseinkommen pro Familienmitglied mehr als das 1,5-fache der Staatlichen Einkommensunterstützung beträgt (525 LTL). | Die Höhe des Kindergeldes entspricht einem bestimmten Prozentsatz des Mindestlebens- standards, der von der Regierung festgelegt wird. | ||
Luxemburg |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahr(seit 1.10.2010) | – „Allocations familiales”(Kindergeld)Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt: | Am 1.10.2010 trat in Luxemburg ein Gesetz zur Abschaffung des Kindergeldes für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Kraft. Es sind Ausgleichsmaßnah- men (z.B. in Form von Stipendien) vorgesehen. | Kinderzuschuss zur Rente aus der Renten- versicherung, wenn der Anspruch auf Rente vor dem 1.1.1988 entstanden ist; Kinderzuschuss bei Unfallversiche- rung (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich). | |
1. Kind | 185,60 EUR | ||||||
2. Kind | 220,36 EUR | ||||||
3. Kind | 267,58 EUR | ||||||
ab 4. Kind | 361,82 EUR | ||||||
Zusätzliche Alterszuschläge werden monatlich gezahlt für Kinder ab: | |||||||
vollendetem 6 Lj. | 16,17 EUR | ||||||
vollendetem 12. Lj | 48,52 EUR | ||||||
– „Boni pour enfant”(Kinderbonus)Der Kinderbonus wird als pauschale Vergütung der im luxemburgischenEinkommensteuergesetzverankerten Kinderermäßigung automatisch gezahlt, und zwar unter denselben Voraussetzungen wie das Kindergeld. Der Kinderbonus beträgt monatlich pro Kind 76,88 EUR. | |||||||
Malta |
|
|
Vollendung 16. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 21. Lebensjahr:Bei Berufsausbildung in einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung, sofern das Kind keine Vergütung oder Beihilfe erhält sowie bei Arbeitslosigkeit des Kindes, sofern das Kind arbeitslos gemeldet ist, nie erwerbstätig war und keine Rentenzahlungen oder Beihilfen erhält. | – „Allowance tat-Tfal”(Kindergeld)Das Kindergeld ist abhängig vom Einkommen der Eltern; für jedes Kind unter 16 Jahren beträgt das jährliche Kindergeld mindestens 250 EUR, d.h. 20,83 EUR monatlich. Die maximalen monatlichen Leistungen betragen pro Kind 96,32 EUR. | |||
Marokko |
|
|
Vollendung 12. LebensjahrVollendung 18. Lebensjahr:Bei BerufsausbildungVollendung 21. Lebensjahr:
Bei Studium ohne Altersgrenze: Bei Behinderung, wenn der Anspruch vor Erreichen der Altersgrenze anerkannt wurde. |
– Kindergeld | Maximal sechs Kinder werden berücksichtigt. | ||
Mazedo- nien |
|
|
Vollendung 19. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 26. Lebensjahr:Bei Studium, Ausbildung, Behinderung | – Kindergeld(einkommensabhängig; Abstufung nach Alter) Sonderzuschuss für behinderte, nicht in einem Heim lebende Kinder | Nur die ersten drei Kinder werden berücksichtigt (nach der Reihenfolge der Geburt). | ||
Nieder- lande |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahr | – „Kinderbijslag”(Kindergeld)Für nach dem 1.1.1995 geborene Kinder sind die „Kinderbijslag”-Beträge nach dem Alter der Kinder gestaffelt: pro Quartal pro Kind | Anwendung verschiedener Kindergeldsysteme je nach Geburtsdatum; Zahlung erfolgt vierteljährlich. | ||
bis zum 5. Lj. | 194,97 EUR | ||||||
bis zum 11. Lj. | 234,36 EUR | ||||||
bis zum 17. Lj. | 278,55 EUR | ||||||
Anspruch auf Kindergeld in doppelter Höhe besteht für außer Haus wohnhafte Kinder, wenn ein Unterhaltsbeitrag von mehr als 1.081 EUR geleistet wird und die Einkünfte des Kindes 1.081 EUR nicht überschreiten.Für vor dem 1.1.1995 geborene Kinder gelten nach der Anzahl der Kinder gestaffelte Sätze, die quartalsweise gezahlt werden: | |||||||
1. Kind | 278,55 EUR | ||||||
2. Kind | 313,25 EUR | ||||||
3. Kind | 324,81 EUR | ||||||
weitere Kinder 350,23 EUR bis 414,85 EUR.- „kindgebonden budget”(einkommensabhängiger Kinderzuschlag)„kindgebonden budget” wird automatisch gewährt, wenn Anspruch auf das niederländische Kindergeld (Kinderbijslag) besteht und das jährliche Familieneinkommen niedriger ist als 46.500 EUR. Die Höhe des Kinderzuschlags variiert je nach Alter und Anzahl der Kinder, bei einem Kind beträgt er mindestens 42,20 EUR, bei fünf Kindern 50,76 EUR. Kinder im Alter von 12-15 Jahren erhalten zusätzlich 19,25 EUR, Kinder im Alter von 16-18 Jahren zusätzlich 24,67 EUR.- „TOG” (Unterhaltsbeihilfe für behinderte Kinder, die zu Hause leben) beträgt pro Quartal 211,45 EUR. | |||||||
Norwegen |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahr | – „barnetrygd” (Kindergeld)Die monatliche Höhe des Kindergeldes beträgt 970 NOK pro Kind.Bei Wohnsitz im äußersten Norden Norwegens und Svalbard wird pro Kind eine monatliche Zulage von 320 NOK gewährt.Alleinerziehende Eltern erhalten für Kinder unter 3 Jahren monatlich eine Kleinkindzulage in Höhe von 660 NOK je Kind. | Kinderzuschuss zur Invaliden-/ Altersrente für Kinder unter 18 Jahren (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich). | ||
Österreich |
|
|
Vollendung 18. LebensjahrAb Vollendung 18. Lebensjahr abhängig vom eigenen Einkommen des Kindes; beträgt das eigene zu versteuernde Einkommen 9.000 EUR im Kalenderjahr, besteht kein Anspruch. darüber hinaus:Vollendung 24. Lebensjahr:Bei Ausbildungswilligen: für die Zeit zwischen Schulabschluss und dem frühestmöglichen Beginn einer Berufsausbildung.
Vollendung 25. Lebensjahr: Bei freiwilliger Hilfstätigkeit bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrt mit Einsatzstelle im Inland; bei Schul- oder Berufsausbildung. Vollendung 26. Lebensjahr: Bei Kindern in Schul- oder Berufsausbildung, die den Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst geleistet haben. ohne Altersgrenze: Bei behinderten Kindern, die dauerhaft erwerbsunfähig sind und deren Behinderung vor Vollendung des 25. Lj. eingetreten ist. |
– Kindergeld(Familienbeihilfe) wird monatlich in Abhängigkeit vom Kindesalter in folgender Höhe gewährt: | Keine Berücksichtigung von Kindern, die Unterhaltsansprüche gegen den (früheren) Ehepartner haben. Keine Berücksichtigung bei nspruch auf ausländisches Kindergeld. | Kinderzuschuss zur Rente aus der gesetzlichen Unfall- und Pensionsversi- cherung, Kinderzulage zur Beschädigten- rente aus österreichischer Kriegsopfer- versorgung (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich). | |
bis zum 3. Lj. | 105,40 EUR | ||||||
bis zum 10. Lj. | 112,70 EUR | ||||||
bis zum 19. Lj. | 130,90 EUR | ||||||
ab vollend. 19. Lj. | 152,70 EUR | ||||||
Bei Mehrkindfamilien erhöhen sich die o.g. Beträge folgendermaßen: | |||||||
bei 2 Kindern | 12,80 EUR | ||||||
bei 3 Kindern | 47,80 EUR | ||||||
bei 4 Kindern | 97,80 EUR | ||||||
für jedes weitere Kind | 50,00 EUR | ||||||
Für erheblich behinderte Kinder (mind. 50% oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit) wird monatlich ein Zuschlag von 138,30 EUR gezahlt.Im September jeden Jahres wird der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe in doppelter Höhe ausbezahlt.- Mehrkindzuschlagwird in Höhe von 20,00 EUR für jedes 3. und weitere Kind gezahlt, wenn die Eltern Familienbeihilfe beziehen und das Vorjahreseinkommen eine bestimmte Grenze (2010: 55.000 EUR) nicht übersteigt.
– Kinderabsetzbetrag Dieser steht jedem Steuerpflichtigen, dem Familienbeihilfe gewährt wird, monatlich in Höhe von 58,40 EUR zu; er wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. |
|||||||
Polen |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 21. Lebensjahr:Bei (Schul-) Ausbildung
Vollendung 24. Lebensjahr: Bei Hochschulstudium; bei behinderten Kindern mit mittlerem Grad der Behinderung, die sich noch in Schulausbildung befinden. |
–„zasilek rodzinny”(Familienbeihilfe/Kindergeld) Familienbeihilfe/Kindergeld wird nur gewährt, wenn das monatliche Pro-Kopf-Nettoeinkommen der Familie 504 PLN (583 PLN bei Familien mit einem behinderten Kind) nicht übersteigt. Monatliche Beträge pro Kind: | Alleinerziehende, Vormunde, volljährige Waisen und volljährige Studierende, die keinen Unterhaltsanspruch haben, erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 170 PLN pro Kind (250 PLN für ein behindertes Kind), jedoch max. 340 PLN (500 PLN) pro Familien. Bei sehr niedrigem Einkommen wird eine weitere Zulage in Höhe von 50 PLN je Kind (max. 100 PLN pro Familie) gezahlt. | ||
Kinder bis zum 5. Lj. | 68 PLN | ||||||
Kinder bis zum 18. Lj. | 91 PLN | ||||||
Kinder bis zum 24. Lj. | 98 PLN | ||||||
Familien mit drei und mehr Kindern erhalten je eine monatliche Zulage für das 3. und jedes weitere Kind in Höhe von 80 PLN. | |||||||
Portugal |
|
|
Vollendung 16. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 24. Lebensjahr:Bei Schul- oder Berufsausbildung; bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, dass sich die Ausbildung aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls verlängert; bei behinderten Kindern mit Anspruch auf Leistungen wegen ihrer Behinderung.
Vollendung 27. Lebensjahr: Bei behinderten Kindern, die eine weiterführende Oberstufe besuchen. |
– „Abono de família para crianças e jovens”(Kindergeld)Die Höhe der Leistung wird anhand von Einkommensstufen ermittelt, die an den Indexwert für soziale Unterstützung anknüpfen. Für Kinder bis zum 1. Lj. liegen die monatlichen Beträge, je nach Einkommensstufe, zwischen 92,29 EUR und 140 EUR je Kind, für Kinder ab Vollendung des 1. Lj. zwischen 26,54 EUR und 35,19 EUR je Kind. Ab dem 2. Kind wird das Kindergeld für Kinder zwischen dem 2. und 36. Lebensmonat verdoppelt, ab dem 3. Kind verdreifacht.Für behinderte Kinder wird zusätzlich ein monatliches Behindertengeld in folgender Höhe gezahlt: | Alleinerziehende erhalten eine 20%ige Aufstockung des Kindergeldes sowie des Behindertengeldes | ||
bis zum 14. Lj. | 59,48 EUR | ||||||
bis zum 18. Lj. | 86,62 EUR | ||||||
bis zum 24. Lj. | 115,96 EUR | ||||||
Rumänien |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahrdarüber hinaus:Bis zum Abschluss einer weiterführenden Schule oder eines postsekundären Abschlusses. | – „alocatia de stat pentru copii” (Kindergeld)Die Höhe des Kindergeldes beträgt | Das Kindergeld ist einkommensunab- hängig. | ||
bis 2 Jahre | 200 RON | ||||||
ab Vollendung des 2. Lj. | 42 RON | ||||||
Behinderte Kinder erhalten Kindergeld in derselben Höhe. | |||||||
Schweden |
|
|
Vollendung 16. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 18. Lebensjahr:Bei Schulausbildung | – „Barnebidrag”(Kindergeld)Das Kindergeld beträgt monatlich je Kind 1.050 SEK.- „Flerbarnstillägg”(Mehrkindzulage)Mehrkindzulage wird zusätzlich zum Kindergeld gewährt und beträgt monatlich für: | In Einzelfällen Kinderzuschuss zur Rente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich). | ||
das 2. Kind | 150 SEK | ||||||
das 3. Kind | 454 SEK | ||||||
das 4. Kind | 1.010 SEK | ||||||
das 5. und weitere Kinder | 1.250 SEK | ||||||
Schweiz |
|
|
Vollendung 16. LebensjahrKinderzulagedarüber hinaus:Vollendung 20. Lebensjahr:Für erwerbsunfähige Kinder wird die Kinderzulage bis zum 20. Lebensjahr gezahlt.
Vollendung 25. Lebensjahr: Ausbildungszulage für Kinder in Berufsausbildung Ausbildungszulage wird nur gezahlt, wenn das jährliche Einkommen des Kindes 27.840 CHF nicht übersteigt. |
– „Kinderzulage, Ausbildungszulage”Nach dem Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZG) – in Kraft seit 1.1.2009 – beträgt in allen Kantonen die monatliche Kinderzulage (KiZu) pro Kind mindestens 200 CHF und die monatliche Ausbildungszulage (AusZu) pro Kind mindestens 250 CHF. Die Kantone jedoch können jedoch höhere Leistungen vorsehen, was in zahlreichen Kantonen – siehe unten – der Fall ist. Es sind jeweils die maximal vom jeweiligen Kanton gewährten Beträge genannt, für die i.d.R. bestimmte Voraussetzungen (z.B. Anzahl der Kinder, Alter der Kinder) erfüllt sein müssen: | Kinderrente zur Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich) | ||
Bern: | 230 CHF KiZu | ||||||
290 CHF AusZu | |||||||
Freiburg: | 250 CHF KiZu | ||||||
310 CHF AusZu | |||||||
Genf: | 300 CHF KiZu | ||||||
350 CHF AusZu | |||||||
Graubünden: | 220 CHF KiZu | ||||||
270 CHF AusZu | |||||||
Jura: | 250 CHF KiZu | ||||||
300 CHF AusZu | |||||||
Luzern: | 210 CHF KiZu | ||||||
Neuenburg: | 250 CHF KiZu | ||||||
330 CHF AusZu | |||||||
Nidwalden: | 240 CHF KiZu | ||||||
270 CHF AusZu | |||||||
Waadt: | 370 CHF KiZu | ||||||
420 CHF AusZu | |||||||
Wallis: | 375 CHF KiZu | ||||||
525 CHF AusZu | |||||||
Zürich: | 250 CHF KiZu | ||||||
Zug: | 300 CHF KiZu | ||||||
350 CHF AusZu | |||||||
Slowakei |
|
|
Vollendung 16. Lebensjahr(Ende der Schulpflicht) darüber hinaus:Vollendung 18. Lebensjahr:Bei Kindern mit einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Vollendung 25. Lebensjahr: Bei Kindern in Schul- oder Berufsausbildung in Vollzeit oder wenn aufgrund dauerhafter Krankheit oder Verletzung kein Beruf ausgeübt bzw. kein Studium aufgenommen werden kann. |
– „Prídavok nadiet’a”(Kindergeld)Das Kindergeld beträgt pro Kind monatlich 21,99 EUR. | |||
Slowenien |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 26. Lebensjahr:Bei weiterführender (Berufs-) Ausbildung bzw. bei schwerer Krankheit | – „Otroski dodatek”(Kindergeld)Das Kindergeld ist eine einkommensabhängige Sozialleistung für Familien mit einem Einkommen unterhalb des Durchschnittseinkommens. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Einordnung der Familie in eine von acht Einkommensklassen. In der niedrigsten Einkommensklasse liegen die monatlichen Kindergeldbeträge pro Kind zwischen 114,31 EUR (1. Kind) und 137,18 EUR (3. und weitere Kinder), in der höchsten Einkommensklasse zwischen 19,88 EUR (1. Kind) und 35,11 EUR (3. und weitere Kinder). Lebt das Kind mit nur einem Elternteil, wird das Kindergeld um 10 % erhöht.Besucht ein Kind im Vorschulalter keine Kinderbetreuungseinrichtung, wird das Kindergeld um 20 % erhöht. | |||
Spanien |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahrdarüber hinaus:ohne Altersgrenze:bei Behinderung von mind. 65% | – „Prestaciones por hijo a cargo” (Kindergeld)Das monatliche Kindergeld beträgt pro Kind 41,67 EUR für Kinder bis zum 5. Lj. und 24,25 EUR für Kinder vom 5. bis zum 18. Lj.Das monatliche Kindergeld für behinderte Kinder unter 18 Jahren mit einem Behinderungsgrad von mind. 33 % beträgt 83,33 EUR, für volljährige Kinder mit einem Behinderungsgrad von mindestens 65 % (75 %) monatlich 347,60 EUR (521,40 EUR). | Leistung entfällt, wenn das Familieneinkommen 11.264,60 EUR im Jahr übersteigt.Diese Grenze erhöht sich ab dem 2. Kind um 15 % pro Kind. Lebt ein behindertes Kind im Haushalt, besteht die Einkommensgrenze nicht. | Kinderzuschlag in der gesetzlichen Unfallversiche- rung (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich) | |
Tschechi- sche Republik |
|
|
Vollendung 15. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 26. Lebensjahr:Bei (Berufs-) Ausbildung oder bei Behinderung | – „Prídavek na díte”(Kindergeld)Der Anspruch auf Kindergeld beschränkt sich auf Familien, deren Einkommen niedriger als das 2,4-fache des Mindestbedarfs ist. Das Kindergeld beträgt monatlich pro Kind: | |||
Kinder bis zum 6. Lj. | 500 CZK | ||||||
Kinder bis zum 15. Lj. | 610 CZK | ||||||
Kinder bis zum 26. Lj. | 700 CZK | ||||||
Tunesien |
|
|
Vollendung 14. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 16 Lebensjahr:Kinder, die die Grundschule besuchen
Vollendung 18. Lebensjahr: Kinder in Berufsausbildung Vollendung 20. Lebensjahr: Kinder, die die höhere Schule besuchen sowie haushaltsführende Töchter ohne Altersgrenze: Behinderte Kinder |
– Kindergeld | Kindergeld wird maximal für drei Kinder gezahlt. | ||
Ungarn |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahr(Ende der Schulpflicht)darüber hinaus:Vollendung 23. Lebensjahr:
Bei Kindern in Schul-/ Berufsausbildung |
– „Családi pótlék”(Kindergeld)Das Kindergeld beträgt monatlich pro Kind: | |||
1. Kind | 12.200 HUF | ||||||
2. Kind | 13.300 HUF | ||||||
3. und weitere Kinder | 16.000 HUF | ||||||
behindertes Kind | 23.300 HUF | ||||||
Alleinerziehende erhalten folgende monatliche Beträge pro Kind: | |||||||
1. Kind | 13.700 HUF | ||||||
2. Kind | 14.800 HUF | ||||||
3. Kind | 17.000 HUF | ||||||
behindertes Kind | 25.900 HUF | ||||||
Für ein Kind in einer Pflegeanstalt bzw. bei Pflegeeltern werden monatlich 14.800 HUF gezahlt. | |||||||
Vereinig- tes König- reich |
|
|
Vollendung 16. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 17. Lebensjahr:Bei Ausbildungssuche, solange keine Beschäftigung ausgeübt wird.
Vollendung 20. Lebensjahr: Bei Schul-/ Berufsausbildung |
– „Child benefit”(Kindergeld)Das Kindergeld ist einkommensunabhängig und beträgt wöchentlich | Für den „Child Tax Credit” (er wird als Bestandteil des Working Tax Credit gezahlt) gelten besondere Voraussetzungen, u.a. Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden. | Kinderzuschuss zur Rente möglich | |
für das erste Kind | 20,33 GBP | ||||||
für jedes weitere Kind | 13,40 GBP | ||||||
– „Child Tax Credit”(Steuerabsetzbetrag für Kinder);die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen der Eltern ab und entfällt bei Überschreitung einer bestimmen Einkommensgrenze. | |||||||
Zypern |
|
|
Vollendung 18. Lebensjahrdarüber hinaus:Vollendung 23. Lebensjahr:Kinder in Vollzeit-(Berufs-) Ausbildung
Vollendung 25. Lebensjahr: männliche Kinder (auch während des Militärdienstes) ohne Altersgrenze: Bei schwerer Behinderung |
– „Eπιδoμα τεκνoυ” (Kindergeld)Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder (Grundleistung) und dem jährlichen Einkommen (Zusatzleistung) ab. Familien mit 1 oder 2 Kindern erhalten die Leistung jährlich: | |||
1 Kind | 421,29 EUR | ||||||
2 Kinder | 842,61 EUR | ||||||
Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten die Leistung monatlich pro Kind: | |||||||
bei 3 Kindern | 70,21 EUR | ||||||
bei 4 und mehr Kindern | 115,86 EUR |