Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Inhaltsverzeichnis

Darlehen

Unter einem Darlehen ist die Hingabe (insbesondere) von Geld durch den Darlehensgeber an den Darlehensnehmer gegen die Verpflichtung zur Rückzahlung und in der Regel auch gegen Zahlung eines Zinses zu verstehen. Umgangssprachlich wird für das Darlehen auch der Begriff »Kredit« verwendet.

Arten

Es gibt mehrere Arten von Darlehen:

  • Fälligkeitsdarlehen: Der Darlehensnehmer zahlt während der Laufzeit nur die Zinsen und muss am Ende der Laufzeit den gesamten Betrag tilgen.

  • Tilgungs- oder Ratendarlehen: Der Darlehensnehmer zahlt jährlich eine Rate, die aus einem konstanten Tilgungsanteil und einem jährlich sinkenden Zinsanteil besteht. Am Ende der Laufzeit ist das Darlehen getilgt.

  • Annuitätendarlehen: Der Darlehensnehmer zahlt jährlich eine konstante Rate, die aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil besteht. Da sich die Zinsen jeweils auf die Restverbindlichkeit beziehen und diese jährlich sinkt, steigt der Tilgungsanteil immer weiter und am Ende der Laufzeit ist das Darlehen komplett getilgt.

Eine besondere Form des Darlehens ist das Verbraucherdarlehen, bei dem gesetzliche Regelungen gelten, die den Darlehensnehmer schützen sollen.

Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag ist der Vertrag, der der Gewährung eines Darlehens zugrunde liegt.

Der Darlehensgeber ist verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug ist der Darlehensnehmer verpflichtet, den vereinbarten Zins zu zahlen. Die Höhe des Zinses ergibt sich aus der Vereinbarung. Der vereinbarte Zins ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuerstatten ist, bei Rückerstattung zu entrichten. Der Darlehensnehmer ist zur Rückerstattung des Darlehens verpflichtet. Die Fälligkeit richtet sich in erster Linie nach der getroffenen Vereinbarung. Fehlt eine Abrede über die Fälligkeit, so ist eine Kündigung des Darlehensvertrags durch den Darlehensnehmer oder durch den Darlehensgeber erforderlich.

Inhaltsverzeichnis


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Gratis Steuertipps direkt in Ihr Postfach






Steuerberatung online

Nutzen Sie jetzt meine online Steuerberatung:



Empfehlungen:





Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen beim Steuerbot (Beta-Version)!

Hallo! Der Steuerbot ist hier, um Ihre Steuerfragen kostenlos zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass der Steuerbot noch lernt und sich weiterentwickelt, daher kann es vorkommen, dass der Steuerbot nicht auf alles eine Antwort hat oder Fehler machen könnte. Aber keine Sorge, er gibt sein Bestes, um Ihnen so gut wie möglich zu helfen!


Wie kann Ihnen der Steuerbot helfen?

  • Allgemeine Steuerfragen: Stellen Sie Ihre Fragen und der Steuerbot gibt Ihnen Steuertipps.
  • Fragen zu Steuerabzügen: Der Steuerbot beantwortet auch Fragen zu spezifischen Steuerfreibeträgen etc.
  • Steuererklärung: Der Steuerbot beantwortet auch Fragen zur Steuererklärung.