Inhaltsverzeichnis

Anbieterwechsel bei Strom und Gas

Der Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter bietet die Chance, den Geldbeutel deutlich und nachhaltig zu entlasten. Aber keine Angst: Ein Gas- oder Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen. Im Zweifelsfall muss der Kunde vom Grundversorger in seinem Ort beliefert werden.

Neuer Vertrag

Bevor der Anbieter gewechselt wird, sollten Angebote verschiedener Anbieter eingeholt werden. Auf der Grundlage des Strom- und Gasverbrauchs, der sich aus der letzten Jahresrechnung ergibt, können die Tarife verschiedener Anbieter verglichen werden.

Steht die Entscheidung für den Anbieterwechsel und einen Tarif, kann mit dem neuen Anbieter der Vertrag abgeschlossen werden. Dieser kommt zustande, indem der Anbieter die Vertragsbestätigung schickt und den voraussichtlichen Lieferbeginn mitteilt.

Tipp: Der neue Anbieter übernimmt in der Regel nicht nur die Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Anbieter, sondern erledigt auch alle weiteren Formalitäten. Und er organisiert insbesondere auch den notwendigen Datenaustausch mit dem bisherigen Anbieter und gegebenenfalls die Zählerablesung.

Kündigung des alten Vertrags

Haushaltskunden in der Grundversorgung (früher sogenannte Tarifkunden) können ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Der Grundversorger soll die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Haushaltskunden, die einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung haben, (früher sogenannte Sondervertragskunden) müssen die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Kündigungsfristen beachten.

Der bisherige Anbieter muss eine Schlussrechnung stellen. Dazu hat er bis zu sechs Wochen nach Lieferende Zeit.

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!