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KFZ-Bewertung: Alles, was Sie wissen müssen
Die Bewertung eines Kraftfahrzeugs ist nicht nur bei einem geplanten Verkauf wichtig, sondern auch in verschiedenen steuerlichen und rechtlichen Kontexten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Faktoren bei der KFZ-Bewertung eine Rolle spielen und welche steuerlichen Aspekte zu beachten sind.
Warum ist eine KFZ-Bewertung wichtig?
Die Bewertung eines Fahrzeugs ist in vielen Situationen erforderlich, darunter:
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Fahrzeugverkauf oder -kauf: Um einen fairen Marktpreis zu ermitteln.
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Versicherung: Zur Festsetzung des Versicherungswerts oder im Schadensfall.
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Erbschaft oder Schenkung: Zur Ermittlung des Fahrzeugwerts für steuerliche Zwecke.
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Einbringung ins Betriebsvermögen: Um den richtigen Buchwert für steuerliche Abrechnungen zu bestimmen.
Wie wird der Wert eines Fahrzeugs ermittelt?
Die KFZ-Bewertung berücksichtigt mehrere Faktoren:
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Alter des Fahrzeugs: Neufahrzeuge verlieren in den ersten Jahren am meisten an Wert.
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Kilometerstand: Ein hoher Kilometerstand mindert den Wert.
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Zustand: Schäden, Abnutzung und der allgemeine Pflegezustand spielen eine große Rolle.
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Marktpreis: Regionale Unterschiede und die Nachfrage nach bestimmten Modellen beeinflussen den Preis.
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Zusatzmerkmale: Sonderausstattungen wie Navigationssysteme, Ledersitze oder Assistenzsysteme können den Wert steigern.
Tipps zur Fahrzeugbewertung
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Online-Tools nutzen: Plattformen wie DAT, Schwacke oder mobile.de bieten erste Einschätzungen.
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Gutachter hinzuziehen: Für präzise Bewertungen, insbesondere bei Streitfällen, empfiehlt sich ein zertifizierter KFZ-Sachverständiger.
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Marktanalyse durchführen: Vergleichen Sie ähnliche Fahrzeuge in Online-Börsen, um ein realistisches Preisgefühl zu bekommen.
Wie viel ist mein Auto noch wert?
Wer sich dazu entschieden hat, sein altes Auto zu verkaufen, sollte sich zuvor über dessen aktuellen Marktwert im Klaren sein. Viele Autoverkäufer orientieren sich für den Preis ihres Autos an Online-Inseraten ähnlicher Modelle. Problematisch ist hier jedoch, dass diese Fahrzeuge häufig zu einem Wunschpreis inseriert werden, der deutlich über dem tatsächlichen Wert liegt. Die Preisspanne inserierter Pkw ist also zu breit, um sich daran zu orientieren. Außerdem ist jedes Auto individuell und hat bisweilen andere Ausstattungsmerkmale und einen differenzierten Pflegezustand, sodass ein durch Inserate ermittelter Preis unzulänglich ist. Unwissende, die das Auto einfach nur loswerden wollen, geben mitunter auch ein zu geringes Startgebot an.
Professioneller kann der Preis für Gebrauchtwagen durch Schätzlisten ermittelt werden. Die Schwacke Liste ist der wohl bekannteste Vertreter. 1957 von Hanns W. Schwacke mit etwa 40 Modellen ins Leben gerufen, umfasst die Preisliste heute mehr als 30.000 Fahrzeugdaten und über zehn Millionen Serien- und Sonderausstattungsmerkmale. Für Autos bis zu einem Alter von 12 Jahren erhält der Endverbraucher eine professionelle Autobewertung. Einzugeben sind die wichtigsten technischen Daten des eigenen Kfz. Anhand von beispielsweise Baujahr, Hersteller, Modell und Kraftstoff wird für 8,70 Euro (Stand: Juni 2014) ein PDF-Gutachten erstellt, das von einem durchschnittlichen Verschleiß, Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft ausgeht.
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Kauf/Tausch
Steuerliche Aspekte der KFZ-Bewertung

1. Einbringung ins Betriebsvermögen
Wenn ein Fahrzeug in das Betriebsvermögen eingebracht wird, ist der aktuelle Marktwert relevant. Dieser wird steuerlich als Anschaffungskosten angesetzt. Wichtig: Auch die spätere Abschreibung (AfA) basiert auf diesem Wert.
2. Private Nutzung eines Firmenfahrzeugs
Für privat genutzte Firmenfahrzeuge wird entweder die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch verwendet. Der Wert des Fahrzeugs spielt eine entscheidende Rolle, da der Bruttolistenpreis als Grundlage dient. Bei Gebrauchtwagen bleibt jedoch der ursprüngliche Listenpreis maßgeblich.

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In der Praxis kommt es häufig vor, dass Angestellte ihren zuvor als Firmenwagen genutzten Pkw beim Ausscheiden aus dem Betrieb oder mangels weiterer Überlassung privat erwerben. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob im Hinblick auf den vereinbarten Kaufpreis ein geldwerter Vorteil vorliegt. Hierbei dürfen sich die Parteien an marktüblichen Schätzungen wie etwa der Schwacke-Liste orientieren, sofern sie kein zeitnahes Sachverständigengutachten oder eine Kaufpreiserhebung vorlegen können. Eine Kaufpreisbildung nach dem Marktspiegel der Deutschen Automobil Treuhand wird nach dem Urteil des BFH vom 17.6.2005 steuerlich nicht anerkannt, da dieser lediglich die geringeren Händlereinkaufswerte widerspiegelt. Für die Lohnsteuer ist jedoch ein unter Privatleuten üblicher Endpreis maßgeblich.
Die Schwacke-Liste ist allgemein zugänglich. Liegt der vereinbarte Kaufpreis zumindest auf Höhe des Listenbetrags, ist kein geldwerter Vorteil anzusetzen. Liegt er darunter, führt dies zu einem Zufluss von Arbeitslohn. Der berechnet sich aus der Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und dem üblichen Marktwert. Zur Ermittlung dieses konkreten Endpreises ist der Arbeitgeber verpflichtet. Je nach Angebotslage oder dem Zustand des Pkw können Abschläge von der Liste vorgenommen werden, etwa wenn ein örtlicher privater Automarkt das Preisniveau drückt. Zusätzlich ist auch mindernd zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber im Gegensatz zu einem Gebrauchtwagenhändler keine Gewährleistung übernimmt. Der BFH akzeptierte im Urteilsfall einen Abschlag von mehr als 9 v.H.
Praxishinweis: Bei Dokumentation eines schlechten Fahrzeugzustandes sind daher sogar zweistellige Abschläge möglich. Der so ermittelte Wert kann auch bei einer Entnahme als Teilwert angesetzt werden. Arbeitnehmer können den Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen, wenn der Betrieb seinen Fuhrpark in der Regel an Fremde veräußert. Fundstelle: BFH 17.6.05, VI R 84/04, DStR 05, 1437, DB 05, 1947
3. Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Wird ein Fahrzeug verschenkt oder vererbt, zählt der aktuelle Marktwert zur Bemessungsgrundlage. Hier empfiehlt sich eine professionelle Bewertung, um Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.
4. Verkauf und Steuerpflicht
Beim Verkauf eines Fahrzeugs kann unter bestimmten Umständen eine Steuerpflicht entstehen:
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Privatfahrzeuge: Gewinne aus dem Verkauf sind steuerfrei, sofern das Fahrzeug länger als ein Jahr gehalten wurde.
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Betriebsfahrzeuge: Der Verkaufsgewinn ist als Betriebseinnahme zu versteuern.
Fazit
Die Bewertung eines Fahrzeugs ist ein vielschichtiger Prozess, der sowohl technische als auch steuerliche Aspekte umfasst. Besonders bei steuerlichen Fragen wie der Einbringung ins Betriebsvermögen, der Nutzung als Firmenwagen oder im Kontext von Schenkung und Erbschaft ist eine professionelle Bewertung unverzichtbar. Nutzen Sie Tools und Gutachter, um den Wert Ihres Fahrzeugs korrekt zu bestimmen und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
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Tipp Dieselskandal: Sind Sie vom Diesel Abgas Skandal betroffen? Haben Sie in der Zeit von 2008 bis September 2015 ein gebrauchtes oder neuwertiges Fahrzeug mit Dieselmotor von VW, Audi, Skoda, Daimler, Seat oder Porsche gekauft oder geleast, dürften Sie durch den Dieselskandal betroffen sein. Entschädigungsklagen können sich lohnen (Rücktritt, Geld zurück, Nachlieferung + Schadensersatzansprüche). Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihre Ansprüche (Verjährungsfrist 31.12.). Holen Sie mit Fachanwälten das Beste heraus - Ganz ohne Kostenrisiko: Keine Anzahlung, keine Gerichtskosten oder sonstiges Kostenrisiko für Sie! Jetzt kostenlose und risikofreie Prüfung anfordern.
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EStGEStG § 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
EStG § 51 Ermächtigungen
EStR
EStR R 13.5 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft
EStR R 13a.2 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
EStDV 82a
UStAE
UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
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LStR
R 8.1 LStR Bewertung der Sachbezüge
EStH 11 13.5
LStH 8.1.9.10
GrStR 35