Finanzamt Berlin: online Suche

Finanzämter Berlin: Zuständigkeiten, Kontaktdaten, Öffnungszeiten + Bankverbindung



Willkommen auf meiner Seite!

Fragen Sie sich: „Welches Finanzamt ist für uns zuständig?“ oder „Wo schicke ich meine Steuererklärung in Berlin hin?“ Dann sind Sie hier genau richtig.

Als erfahrener Steuerberater unterstütze ich Sie bei all Ihren steuerlichen Angelegenheiten und helfe Ihnen dabei, den richtigen Weg durch den Steuerdschungel zu finden. Ob es um die Wahl des zuständigen Finanzamts, die Abgabe Ihrer Steuererklärung oder andere steuerliche Fragen geht – ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

„Geld ist etwas, das nur kurz in Deiner Tasche Halt macht - auf dem Weg zum Finanzamt." (Zitat: unbekannter Autor)


Zuständigkeit der Finanzämter in Berlin: Eine Übersicht

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Um herauszufinden, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, gibt es einige einfache Schritte, die Sie befolgen können.

  1. Wohnort bestimmen: Grundsätzlich ist das Finanzamt des Wohnortes zuständig, in dem Sie zum Abgabezeitraum der Steuererklärung wohnen. Das bedeutet, dass Ihr aktueller Wohnsitz entscheidet, welches Finanzamt Ihre Steuerangelegenheiten bearbeitet.

  2. Online-Suche: Nutzen Sie meine Online-Suche oder den Finanzamt-Finder auf den Webseiten der Finanzverwaltung. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein und das Tool zeigt Ihnen das zuständige Finanzamt an.

  3. Rückfragen bei der Steuerberatung: Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie sich jederzeit an einen Steuerberater wenden. Ein Steuerberater kann Ihnen schnell und unkompliziert Auskunft geben und Sie bei weiteren Fragen unterstützen.

Zuständiges Finanzamt suchen ...

Suche nach Postleitzahl: z.B. 12205
Suche nach Name: z.B. Steglitz


Mit diesen Schritten finden Sie schnell und sicher heraus, welches Finanzamt für Sie zuständig ist.

Allgemeine Zuständigkeit

Die Finanzämter sind grundsätzlich für die Steuerpflichtigen in ihrem jeweiligen Wohnsitz Bezirk zuständig. Bei bestimmten Tätigkeiten und Steuerarten gibt es jedoch spezialisierte Finanzämter, die berlinweit zuständig sind.


Spezielle Zuständigkeit

Die Berliner Finanzämter sind nach verschiedenen Zuständigkeitsbereichen gegliedert, die spezifische Aufgaben und Steuerarten betreffen. Diese Struktur stellt sicher, dass Steuerfragen effizient und kompetent bearbeitet werden. Steuerpflichtige sollten wissen, welches Finanzamt für ihre Belange zuständig ist, um gezielte und schnelle Unterstützung zu erhalten.


Sie wollen wissen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist? Geben Sie unten einfach Ihre Postleitzahl ein und klicken Sie auf "Suchen". Es wird eine Übersicht zu den einzelnen Finanzämtern und zu den Ansprechpartnern gezeigt.


Berliner Wohnsitzfinanzämter - Zuständigkeiten

Wenn Ihr Erstwohnsitz in Berlin ist, dann müssen Sie einmal jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt in Berlin einreichen. Die Zuständigkeit des Finanzamts für die persönliche Einkommensteuer hängt nämlich vom Wohnsitz ab (Wohnsitz-Finanzamt). Ausnahme in Berlin: Wenn Sie selbständig sind, dann ist das Finanzamt für Sie zuständig, in welchem Bezirk Sie Ihr Unternehmen betreiben (Betriebsstätten-Finanzamt). Sollten Sie nur einen Zweitwohnsitz in Berlin haben, dann ist das Finanzamt mit dem Erstwohnsitz für Sie zuständig. In Berlin müssen Sie dann allerdings eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.


Für jeden Bezirk bzw. für jede Postleitzahl gibt es in Berlin ein zuständiges Finanzamt mit zum Teil weiteren besonderen Zuständigkeiten:

  • Finanzamt Charlottenburg
    Zahlungsverkehr der Berliner Finanzämter
    PLZ 10585, 10587, 10589, 10623, 10625, 10627, 10629, 10789, 13627, 14050, 14052, 14053, 14055, 14057, 14059
  • Finanzamt Friedrichshain- Kreuzberg
    Gewerbesteuerzerlegung für Berlin
    PLZ 10001 - 10007, 10042, 10047, 10048, 10051, 10052, 10061 - 10064, 10082, 10083, 10085, 10086, 10096 - 10109, 10111 - 10113, 10121 - 10132, 10150, 10169, 10171, 10173, 10203, 10205, 10207, 10210 - 10218, 10243, 10245, 10247, 10249, 10266, 10267, 10306, 10313, 10321 - 10325, 10356, 10358, 10360 - 10362, 10371, 10372, 10382, 10400, 10411 - 10415, 10431, 10440 - 10507, 10514, 10546 - 10548, 10561 - 10567, 10591 - 10599, 10605, 10606, 10609, 10617, 10631 - 10645, 10653 - 10655, 10663 - 10676, 10700 - 10704, 10721 - 10730, 10746 - 10749, 10752 - 10754, 10756, 10757, 10768, 10770, 10772 - 10774, 10819, 10820, 10831 - 10838, 10840 - 10842, 10844 - 10870, 10872 - 10883, 10885 - 10914, 10916 - 10919, 10921 - 10928, 10934, 10935, 10937, 10938, 10941, 10942, 10956 - 10959, 10961, 10963, 10965, 10967, 10969, 10971 - 10975, 10997, 10999, 11009 - 11020, 11022, 11030, 11044, 11052 - 11057, 11501 - 11507, 12001 - 12007, 12028, 12032, 12037 - 12040, 12061 - 12070, 12082, 12083, 12095 - 12097, 12111 - 12123, 12154, 12155, 12171 - 12175, 12200, 12211 - 12215, 12251 - 12254, 12274, 12281 - 12283, 12311 - 12316, 12345, 12401, 12402, 12413 - 12417, 12432, 12441 - 12443, 12461, 12462, 12473, 12474, 12485, 12503, 12504, 12521, 12530 - 12534, 12552, 12591 - 12596, 12606, 12616, 12631, 12632, 12660, 12670, 12671, 12677, 12678, 12700 - 12704, 12708 - 12712, 12715, 12721 - 12723, 13001 - 13003, 13015, 13019 - 13023, 13047, 13048, 13061, 13062, 13091 - 13093, 13098, 13099, 13107, 13122, 13131, 13132, 13161, 13162, 13301 - 13309, 13315, 13316, 13330, 13341 - 13344, 13361 - 13366, 13371, 13372, 13400, 13411 - 13413, 13441 - 13445, 13471 - 13477, 13488, 13496 - 13498, 13500, 13511 - 13518, 13565, 13578, 13601, 13619 - 13625, 13631, 13660, 13662, 13700, 14001 - 14009, 14030 - 14033, 14045 - 14048, 14061, 14091, 14092, 14107, 14111, 14112, 14131 - 14136, 14160, 14171 - 14177, 14180, 14191, 14300 - 14304, 14310 - 14313, 14322, 14328, 14329, 14331
  • Finanzamt Lichtenberg
    PLZ 10315, 10317 - 10319, 10365, 10367, 10369, 13051, 13053, 13055, 13057, 13059
  • Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
    PLZ 12619, 12621, 12623, 12627, 12629, 12679, 12681, 12683, 12685, 12687, 12689
  • Finanzamt Mitte/ Tiergarten
    Verwaltung der Zweitwohnungsteuer für Berlin
    PLZ 10115, 10117, 10119, 10178, 10179, 10551, 10553, 10555, 10557, 10559, 10785, 10787
  • Finanzamt Neukölln
    Beschränkt Steuerpflichtige, Umsatzsteuer bestimmter ausländischer Unternehmer
    PLZ 12043, 12045, 12047, 12049, 12051, 12053, 12055, 12057, 12059, 12347, 12349, 12351, 12353, 12355, 12357, 12359
  • Finanzamt Pankow/ Weißensee
    PLZ 13086, 13088, 13089, 13125, 13127, 13129, 13156, 13158, 13159, 13187, 13189
  • Finanzamt Prenzlauer Berg
    PLZ 10405, 10407, 10409, 10435, 10437, 10439
  • Finanzamt Reinickendorf
    PLZ 13403, 13405, 13407, 13409, 13435, 13437, 13439, 13465, 13467, 13469, 13503, 13505, 13507, 13509
  • Finanzamt Schöneberg
    Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Berlin
    PLZ 10777, 10779, 10781, 10783, 10823, 10825, 10827, 10829, 12157, 12159, 12161
  • Finanzamt Spandau
    PLZ 13581, 13583, 13585, 13587, 13589, 13591, 13593, 13595, 13597, 13599, 13629, 14089
  • Finanzamt Steglitz
    PLZ 12163, 12165, 12167, 12169, 12203, 12205, 12207, 12209, 12247, 12249
  • Finanzamt Tempelhof
    PLZ 12099, 12101, 12103, 12105, 12107, 12109, 12277, 12279, 12305, 12307, 12309
  • Finanzamt Treptow-Köpenick
    PLZ 12435, 12437, 12439, 12459, 12487, 12489, 12524, 12526, 12527, 12555, 12557, 12559, 12587, 12589
  • Finanzamt Wedding
    PLZ 13347, 13349, 13351, 13353, 13355, 13357, 13359
  • FinanzamtWilmersdorf
    PLZ 10707, 10709, 10711, 10713, 10715, 10717, 10719, 14193, 14197, 14199
  • Finanzamt Zehlendorf
    PLZ 14109, 14129, 14163, 14165, 14167, 14169, 14195

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Spezielle Aufgaben der Finanzämter

Einige Finanzämter haben zusätzliche spezielle Aufgaben:

  • Finanzamt Charlottenburg: Zentrale Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Bedarfsbewertung von Betriebsvermögen.
  • Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg: Verwaltung der Grundsteuer für bestimmte institutionelle Grundstücke und Verwaltung der Gewerbesteuer für Betriebsstätten außerhalb Berlins.
  • Finanzamt Mitte/Tiergarten: Verwaltung der Zweitwohnungsteuer und Grundsteuer für von der BVG genutzte Grundstücke.
  • Finanzamt Schöneberg: Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
  • Finanzamt Spandau: Verwaltung der Grunderwerbsteuer und Grundsteuer für landwirtschaftliches Vermögen.
  • Finanzamt Wedding: Verwaltung der Vergnügungsteuer und Spielbankabgabe.

Finanzämter für Körperschaften in Berlin

Die vier spezialisierten Finanzämter für Körperschaften (I bis IV) betreuen juristische Personen wie GmbHs, AGs, Vereine und Stiftungen. Sie sind verantwortlich für:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer für bestimmte Unternehmen und Personengesellschaften

Diese Finanzämter bieten spezialisierte Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind.

  • Finanzamt für Körperschaften ICharlottenburg, Reinickendorf, Wedding, Wilmersdorf; zentral für die Besteuerung von Vereinen, Anstalten und Stiftungen
  • Finanzamt für Körperschaften II Friedrichshain-Kreuzberg (Ortsteil Friedrichshain), Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Mitte/Tiergarten (für den Ortsteil Mitte, Pankow/Weißensee, Prenzlauer Berg, Treptow-Köpenick
  • Finanzamt für Körperschaften III Friedrichshain-Kreuzberg (Ortsteil Kreuzberg), Neukölln, Spandau, Steglitz, Tempelhof, Mitte/Tiergarten (nur Ortsteil Tiergarten) und Zehlendorf.
  • Finanzamt für Körperschaften IV Schöneberg, Besteuerung von GmbH & Co. KG, Verwaltung der Spielbankabgabe, Spielautomatensteuer

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Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Finanzamt Schöneberg ist für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Steuerpflichtigen, die Erbschaften oder Schenkungen erhalten, sollten sich an dieses Finanzamt wenden, um ihre Steuerangelegenheiten zu regeln.


Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Für die Verwaltung der Grundsteuer sind mehrere Finanzämter zuständig, abhängig von der Art des Grundstücks und dessen Nutzung:

  • Finanzamt Spandau: Verwaltung der Grundsteuer für landwirtschaftliches Vermögen und Grunderwerbsteuer.
  • Finanzamt Mitte/Tiergarten: Verwaltung der Grundsteuer für Grundstücke, die von der BVG genutzt werden.
  • Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg: Einheitsbewertung und Verwaltung der Grundsteuer für institutionelle Grundstücke.

Technisches Finanzamt Berlin

Dieses Finanzamt fungiert als Rechenzentrum der Landesfinanzverwaltung und ist für die automatisierte Steuerberechnung und Verwaltung zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Berechnung und Bekanntgabe von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen.
  • Erstellung von Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen und Mahnungen.
  • Verarbeitung von Zahlungen im Datenaustausch mit Kreditinstituten.
  • Verwaltung der Zentralstelle ElsterOnline-Verfahren.

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Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin

Finanzamt für Finanzamt für Fahndung und Strafsachen zuständig für Straf- und Bußgeldverfahren für Berlin.

Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin ist spezialisiert auf:

  • Steuerfahndung
  • Verfolgung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten
  • Durchführung von Betriebsprüfungen in Fällen von Steuerhinterziehung

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Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin

Die Senatsverwaltung für Finanzen ist zuständig für den Haushalt des Landes Berlin, die Verwaltung der Beteiligungsunternehmen und Liegenschaften sowie für die Steuerverwaltung einschließlich der Finanzämter in Berlin. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Berlin wurde aufgelöst. Die Aufgaben hat die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin übernommen.

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Adressen, Kontaktdaten + Öffnungszeiten Berliner Finanzämter

Kontaktinformationen und Servicezeiten

Es ist wichtig, die Kontaktinformationen und Servicezeiten der jeweiligen Finanzämter zu kennen, um effizient kommunizieren zu können. Die meisten Finanzämter bieten auch Online-Services an, die eine schnelle und einfache Abwicklung von Steuerfragen ermöglichen.

Für genaue Informationen und spezifische Zuständigkeiten empfiehlt es sich, die Webseite der Berliner Finanzverwaltung zu konsultieren oder direkt das zuständige Finanzamt zu kontaktieren. Die Verordnung stellt sicher, dass die Steuerverwaltung in Berlin effizient und spezialisiert arbeitet, um den unterschiedlichen Anforderungen der Steuerpflichtigen gerecht zu werden.

Mit dieser Übersicht sollten Sie in der Lage sein, das für Ihre Anliegen zuständige Finanzamt in Berlin schnell zu identifizieren.

Finanzamt Berlin - Charlottenburg

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-13 0
Fax: 030 9024-13 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Charlottenburg senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Charlottenburg

Anschrift

Bismarckstraße 48
10627 Berlin

Finanzamt Berlin - Friedrichshain-Kreuzberg

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-14 0
Fax: 030 9024-14 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Friedrichshain-Kreuzberg senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Friedrichshain-Kreuzberg

Anschrift

Mehringdamm 22
10961 Berlin

Finanzamt Berlin - Lichtenberg

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-34 0
Fax: 030 9024-34 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Lichtenberg senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Lichtenberg

Anschrift

Josef-Orlopp-Straße 62
10365 Berlin

Finanzamt Berlin - Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-26 0
Fax: 030 9024-26 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Marzahn-Hellersdorf senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Marzahn-Hellersdorf

Anschrift

Allee der Kosmonauten 29
12681 Berlin

Finanzamt Berlin - Mitte/Tiergarten

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-22 0
Fax: 030 9024-22 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Mitte/Tiergarten senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Mitte/Tiergarten

Anschrift

Neue Jakobstraße 6-7
10179 Berlin

Finanzamt Berlin - Neukölln

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-16 0
Fax: 030 9024-16 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Neukölln senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Neukölln

Anschrift

Thiemannstraße 1
12059 Berlin

Finanzamt Berlin - Pankow/Weißensee

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-33 0
Fax: 030 9024-33 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Pankow/Weißensee senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Pankow/Weißensee

Anschrift

Storkower Straße 134
10407 Berlin

Finanzamt Berlin - Prenzlauer Berg

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-28 0
Fax: 030 9024-28 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Prenzlauer Berg senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Prenzlauer Berg

Anschrift

Storkower Straße 134
10407 Berlin

Finanzamt Berlin - Reinickendorf

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-17 0
Fax: 030 9024-17 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Reinickendorf senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Reinickendorf

Anschrift

Eichborndamm 208
13403 Berlin

Finanzamt Berlin - Schöneberg

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-18 0
Fax: 030 9024-18 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Schöneberg senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Schöneberg

Anschrift

Potsdamer Straße 140
10783 Berlin

Finanzamt Berlin - Spandau

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-19 0
Fax: 030 9024-19 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Spandau senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Spandau

Anschrift

Nonnendammallee 21
13599 Berlin

Bankverbindung

Finanzamt Berlin - Steglitz

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Bankname: LBB - BERLINER SPARKASSE
Kontonummer: 6600046463
Bankleitzahl: 10050000
IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX
Bankname: LBB - BERLINER SPARKASSE
Telefon: 030 9024-20 0
Fax: 030 9024-20 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Steglitz senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Steglitz

Anschrift

Schloßstraße 58/59
12165 Berlin

Finanzamt Berlin - Tempelhof

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-21 0
Fax: 030 9024-21 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Tempelhof senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Tempelhof

Anschrift

Tempelhofer Damm 234/236
12099 Berlin

Finanzamt Berlin - Treptow-Köpenick

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-12 0
Fax: 030 9024-12 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Treptow-Köpenick senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Treptow-Köpenick

Anschrift

Seelenbinderstraße 99
12555 Berlin

Finanzamt Berlin - Wedding

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-23 0
Fax: 030 9024-23 100
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Wedding senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Wedding

Anschrift

Osloer Straße 37
13359 Berlin

Finanzamt Berlin - Wilmersdorf

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-24 0
Fax: 030 9024-24 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Wilmersdorf senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Wilmersdorf

Anschrift

Albrecht-Achilles-Straße 61-64
10709 Berlin

Finanzamt Berlin - Zehlendorf

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-25 0
Fax: 030 9024-25 100
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin - Zehlendorf senden
Internet: Website Finanzamt Berlin - Zehlendorf

Anschrift

Martin-Buber-Straße 20/21
14163 Berlin

Finanzamt Berlin für Körperschaften I

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8:00 - 13:00, Do 11:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-27 0
Fax: 030 9024-27 900
E-Mail: E-Mail an Finanzamt Berlin für Körperschaften I senden
Internet: Website Finanzamt Berlin für Körperschaften I

Anschrift

Bredtschneiderstraße 5
14057 Berlin

Finanzamt Berlin für Körperschaften II

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8:00 - 13:00, Do 11:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-29 0
Fax: 030 9024-29 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin für Körperschaften II senden
Internet: Website Finanzamt Berlin für Körperschaften II

Anschrift

Magdalenenstraße 25
10365 Berlin

Finanzamt Berlin für Körperschaften III

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8:00 - 13:00, Do 11:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-31 0
Fax: 030 9024-31 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin für Körperschaften III senden
Internet: Website Finanzamt Berlin für Körperschaften III

Anschrift

Volkmarstraße 13
12099 Berlin

Postfach

Postfach 420844
12068 Berlin

Finanzamt Berlin für Körperschaften IV

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8:00 - 13:00, Do 11:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 030 9024-30 0
Fax: 030 9024-30 900
Email: E-Mail an Finanzamt Berlin für Körperschaften IV senden
Internet: Website Finanzamt Berlin für Körperschaften IV

Anschrift

Magdalenenstraße 25
10365 Berlin


Nützliche Links:


Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umgezogen bin?

Der Umzug kann die Zuständigkeit des Finanzamts ändern, je nachdem, ob Sie innerhalb des gleichen Bezirks umgezogen sind oder in einen anderen Bezirk.

  1. Umzug innerhalb des gleichen Bezirks:

    • Wenn Sie innerhalb des gleichen Finanzamtsbezirks umziehen, bleibt in der Regel das gleiche Finanzamt zuständig. Es ist jedoch ratsam, dem Finanzamt Ihre neue Adresse mitzuteilen, damit alle Unterlagen korrekt zugestellt werden.
  2. Umzug in einen anderen Bezirk:

    • Wenn Sie in einen anderen Bezirk umziehen, ändert sich in der Regel auch das zuständige Finanzamt. Hierbei ist das Finanzamt des neuen Wohnortes für Sie zuständig.


Schritte zur Ermittlung des neuen zuständigen Finanzamts:

  1. Online-Tools nutzen:

    • Verwenden Sie Online-Tools wie den Finanzamt-Finder auf den Webseiten der Finanzverwaltung. Geben Sie Ihre neue Postleitzahl oder Ihren neuen Wohnort ein, um das zuständige Finanzamt zu finden.
  2. Mitteilung an das alte Finanzamt:

    • Informieren Sie Ihr bisher zuständiges Finanzamt über Ihren Umzug. Dies kann schriftlich oder online erfolgen. Das Finanzamt wird Ihre Unterlagen dann an das neue Finanzamt weiterleiten.
  3. Neues Finanzamt kontaktieren:

    • Kontaktieren Sie das neue Finanzamt, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt übertragen wurden und Sie dort registriert sind.

Durch diese Schritte stellen Sie sicher, dass Ihre Steuerangelegenheiten auch nach einem Umzug reibungslos weiterlaufen.

Wenn Sie unsicher sind, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, können Sie dies auch beim Finanzamt erfragen.


Bankverbindung Berliner Finanzämter

Steuerzahlungen an Berliner Finanzämter

Für Zahlungen an alle Berliner Finanzämter gibt es nur 2 Kontoverbindungen:


Deutsche Postbank AG
BLZ 10010010
Konto Nr. 691555100
(IBAN: DE09100100100691555100 BIC: PBNKDEFF)


Berliner Sparkasse
BLZ 10050000
Konto Nr. 6600046463
(IBAN: DE94100500006600046463 BIC: BELADEBE)


Bei Überweisungen, Rückfragen usw. geben Sie Ihre Steuernummer (10-stellig, siehe Bescheid) und die Steuerart sowie den Zeitraum an. Sie können auch bequem und sicher per Einzugsermächtigung zahlen. Vorteile des Lastschriftverfahrens:

  • Sie müssen nicht mehr an die Steuertermine und rechtzeitige Überweisung denken, so dass keine Säumniszuschläge anfallen können. (Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des Steuerbetrags pro angefangenem Monat (§ 240 Abgabenordnung). Außerdem können nicht gezahlte Steuerbeträge von den Finanzämtern im Wege der Vollstreckung eingezogen werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
  • Außerdem sparen Sie sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen und den Weg zur Bank oder Post. Hier finden sie das Formular Einzugsermächtigung für das Finanzamt zum Download.

Online-Dienste und Unterstützung

Die Berliner Finanzämter bieten eine Vielzahl von Online-Diensten, die Steuerpflichtigen die Abwicklung ihrer Steuerangelegenheiten erleichtern. Dazu gehören:

  • Elektronische Steuererklärungen über ELSTER
  • Online-Terminvereinbarung
  • Zugang zu Steuerbescheiden und anderen wichtigen Dokumenten

Steuerformulare Berliner Finanzämter

Hier finden Sie die Steuerformulare für Ihre Steuererklärung von den Finanzämtern Berlin. Auf meiner Seite finden Sie auch die Steuerformulare für Ihre Steuererklärung.


Beratung und Unterstützung

Viele Finanzämter bieten persönliche Beratung und Unterstützung durch Steuerexperten. Es ist ratsam, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, um individuelle Fragen und Anliegen zu klären.

Mit diesen Informationen sind Steuerpflichtigen bestens vorbereitet, ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen und die zuständigen Finanzämter zielgerichtet zu kontaktieren.


Aktuelles + weitere Infos

Die Verordnung über besondere Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Finanzverwaltung des Landes Berlin (FÄZustVO) regelt die Zuständigkeiten der Berliner Finanzämter. Die aktuellste Fassung stammt vom 24. Oktober 2023 und ist seit dem 1. Dezember 2023 in Kraft.



Alle Finanzämter in Deutschland finden Sie auf hier ...

Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Finanzamt

EStG 
EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen

EStG § 4a Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr

EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)

EStG § 6 Bewertung

EStG § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 10d Verlustabzug

EStG § 15a Verluste bei beschränkter Haftung

EStG § 15b Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

EStG § 16 Veräußerung des Betriebs

EStG § 20

EStG § 32b Progressionsvorbehalt

EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

EStG § 34a Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne

EStG § 35

EStG § 36 Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer

EStG § 36a Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

EStG § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung

EStG § 37a Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte

EStG § 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale

EStG § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 39e Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

EStG § 39f Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V

EStG § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen

EStG § 41 Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug

EStG § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

EStG § 42e Anrufungsauskunft

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug

EStG § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer

EStG § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug

EStG § 44b Erstattung der Kapitalertragsteuer

EStG § 45a Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer

EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

EStG § 48a Verfahren

EStG § 48b Freistellungsbescheinigung

EStG § 48c Anrechnung

EStG § 48d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen

EStG § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige

EStG § 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

EStG § 50h Bestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft

EStG § 51 Ermächtigungen

EStG § 51a Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern

EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

EStG § 55 Schlussvorschriften

EStG § 72 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Dienstes

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStR 
EStR R 3.44

EStR R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

EStR R 4.14 Abzugsverbot für Zuwendungen i. S. d.
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG
EStR R 4a. Gewinnermittlung bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr

EStR R 5.4 Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens

EStR R 6.9 Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen

EStR R 6c. Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach
§ 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittssätzen
EStR R 7h. Erhöhte Absetzungen nach
§ 7h EStG von Aufwendungen für bestimmte Maßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
EStR R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d.
§ 10b Abs. 1 und 1a EStG
EStR R 10b.2 Zuwendungen an politische Parteien

EStR R 13a.1 Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

EStR R 25. Verfahren bei der Veranlagung von Ehegatten nach
§ 26a EStG
EStR R 31. Familienleistungsausgleich

EStR R 32.7 Kinder, die mangels Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können

EStR R 32.13 Übertragung der Freibeträge für Kinder

EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33.4 Aufwendungen wegen Krankheit und Behinderung sowie für Integrationsmaßnahmen

EStR R 34c. Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

EStR R 44b.2 Einzelantrag beim BZSt (
§ 44b EStG)
EStDV 8b 29 50 54 61 65 73e 73g 84
GewStG 
GewStG § 9 Kürzungen

GewStG § 19 Vorauszahlungen

GewStG § 33 Zerlegung in besonderen Fällen

GewStG § 35a

GewStG § 35b

KStG 7 14 34 38
UStG 
UStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

UStG § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner

UStG § 14b Aufbewahrung von Rechnungen

UStG § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

UStG § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung

UStG § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage

UStG § 18 Besteuerungsverfahren

UStG § 18a Zusammenfassende Meldung

UStG § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

UStG § 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten

UStG § 22 Aufzeichnungspflichten

UStG § 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt

UStG § 23 Allgemeine Durchschnittssätze

UStG § 23a Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes

UStG § 24 Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

UStG § 25a Differenzbesteuerung

UStG § 25d Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

UStG § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften

AO 
AO § 18 Gesonderte Feststellungen

AO § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen

AO § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen

AO § 20a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen

AO § 21 Umsatzsteuer

AO § 22 Realsteuern

AO § 29a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde

AO § 30a Schutz von Bankkunden

AO § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung

AO § 67a Sportliche Veranstaltungen

AO § 88 Untersuchungsgrundsatz

AO § 137 Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen

AO § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 154 Kontenwahrheit

AO § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

AO § 269 Antrag

AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

AO § 18 Gesonderte Feststellungen

AO § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen

AO § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen

AO § 20a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen

AO § 21 Umsatzsteuer

AO § 22 Realsteuern

AO § 29a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde

AO § 30a Schutz von Bankkunden

AO § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung

AO § 67a Sportliche Veranstaltungen

AO § 88 Untersuchungsgrundsatz

AO § 137 Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen

AO § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 154 Kontenwahrheit

AO § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

AO § 269 Antrag

AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

UStAE 
UStAE 1a.2. Innergemeinschaftliches Verbringen

UStAE 2.6. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen

UStAE 3.13. Lieferort in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 8 UStG)

UStAE 3.14. Reihengeschäfte

UStAE 3a.5. Ort der Vermietung eines Beförderungsmittels

UStAE 3a.9a. Ort der sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen

UStAE 3a.10. Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

UStAE 3b.1. Ort einer Personenbeförderung und Ort einer Güterbeförderung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist

UStAE 4.3.1. Allgemeines

UStAE 4.11b.1. Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen

UStAE 4a.4. Antragsverfahren

UStAE 6.5. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)

UStAE 6a.2. Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

UStAE 6a.8. Gewährung von Vertrauensschutz

UStAE 8.2. Umsätze für die Luftfahrt

UStAE 13b.1. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

UStAE 13b.3. Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger

UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer

UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

UStAE 14.4. Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen

UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung

UStAE 14.8. Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen

UStAE 14b.1. Aufbewahrung von Rechnungen

UStAE 14c.1. Unrichtiger Steuerausweis

UStAE 14c.2. Unberechtigter Steuerausweis

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken

UStAE 15.11. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 15a.2. Änderung der Verhältnisse

UStAE 15a.9. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG

UStAE 16.4. Umrechnung von Werten in fremder Währung

UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStAE 18.4. Dauerfristverlängerung

UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen

UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen

UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 18.16. Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig sind

UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung

UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen

UStAE 19.1. Nichterhebung der Steuer

UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG

UStAE 22.1. Ordnungsgrundsätze

UStAE 22.2. Umfang der Aufzeichnungspflichten

UStAE 23.1. Anwendung der Durchschnittssätze

UStAE 24.9. Ausstellung von Rechnungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

UStAE 25a.1. Differenzbesteuerung

UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

UStAE 26.2. Grenzüberschreitende Beförderungen im Luftverkehr

UStAE 27a.1. Antrag auf Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

UStAE 1a.2. Innergemeinschaftliches Verbringen

UStAE 2.6. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen

UStAE 3.13. Lieferort in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 8 UStG)

UStAE 3.14. Reihengeschäfte

UStAE 3a.5. Ort der Vermietung eines Beförderungsmittels

UStAE 3a.9a. Ort der sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen

UStAE 3a.10. Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

UStAE 3b.1. Ort einer Personenbeförderung und Ort einer Güterbeförderung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist

UStAE 4.3.1. Allgemeines

UStAE 4.11b.1. Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen

UStAE 4a.4. Antragsverfahren

UStAE 6.5. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)

UStAE 6a.2. Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

UStAE 6a.8. Gewährung von Vertrauensschutz

UStAE 8.2. Umsätze für die Luftfahrt

UStAE 13b.1. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

UStAE 13b.3. Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger

UStAE 13b.11. Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer

UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

UStAE 14.4. Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen

UStAE 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung

UStAE 14.8. Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen

UStAE 14b.1. Aufbewahrung von Rechnungen

UStAE 14c.1. Unrichtiger Steuerausweis

UStAE 14c.2. Unberechtigter Steuerausweis

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken

UStAE 15.11. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

UStAE 15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen

UStAE 15a.2. Änderung der Verhältnisse

UStAE 15a.9. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG

UStAE 16.4. Umrechnung von Werten in fremder Währung

UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStAE 18.4. Dauerfristverlängerung

UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen

UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen

UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 18.16. Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig sind

UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung

UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen

UStAE 19.1. Nichterhebung der Steuer

UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG

UStAE 22.1. Ordnungsgrundsätze

UStAE 22.2. Umfang der Aufzeichnungspflichten

UStAE 22.6. Erleichterungen für die Trennung der Bemessungsgrundlagen

UStAE 23.1. Anwendung der Durchschnittssätze

UStAE 24.9. Ausstellung von Rechnungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

UStAE 25a.1. Differenzbesteuerung

UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

UStAE 26.2. Grenzüberschreitende Beförderungen im Luftverkehr

UStAE 27a.1. Antrag auf Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

GewStR 
GewStR R 1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags

GewStR R 1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer

GewStR R 1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden

GewStR R 1.8 Zinsen

GewStR R 1.9 Anzeigepflichten

GewStR R 5.3 Haftung

GewStR R 19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen

GewStR R 33.1 Zerlegung in besonderen Fällen

UStR 
UStR 15a.Innergemeinschaftlicher Erwerb

UStR 15b. Innergemeinschaftliches Verbringen

UStR 19. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

UStR 22. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen

UStR 31. Lieferungsort in besonderen Fällen

UStR 31a. Reihengeschäfte

UStR 39a. Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 12 UStG

UStR 42a. Ort einer Personenbeförderung und Ort einer Güterbeförderung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist

UStR 42d. Ort der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung

UStR 45. Allgemeines

UStR 126. Antragsverfahren

UStR 131. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)

UStR 146. Umsätze für die Luftfahrt

UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner

UStR 182b. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

UStR 182c. Haftung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStR 184a. Elektronisch übermittelte Rechnung

UStR 185. Pflichtangaben in der Rechnung

UStR 187. Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen

UStR 190b. Aufbewahrung von Rechnungen

UStR 190c. Unrichtiger Steuerausweis

UStR 190d. Unberechtigter Steuerausweis

UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer

UStR 202. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

UStR 215. Änderung der Verhältnisse

UStR 217e. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG

UStR 222. Umrechnung von Werten in fremder Währung

UStR 223. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStR 224. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen

UStR 225. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStR 228. Dauerfristverlängerung

UStR 230. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen

UStR 231. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStR 231a. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStR 242. Vorsteuer-Vergütungsverfahren

UStR 243. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStR 244. Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig sind

UStR 245. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStR 245a. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStR 245b. Abgabefrist

UStR 245i. Bestätigung einer ausländischen USt-IdNr.

UStR 245k. Sicherheitsleistung

UStR 246. Nichterhebung der Steuer

UStR 247. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG

UStR 255. Ordnungsgrundsätze

UStR 256. Umfang der Aufzeichnungspflichten

UStR 259. Erleichterungen für die Trennung der Bemessungsgrundlagen

UStR 260. Anwendung der Durchschnittssätze

UStR 271. Ausstellung von Rechnungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

UStR 276a. Differenzbesteuerung

UStR 276d. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

UStR 278. Grenzüberschreitende Beförderungen im Luftverkehr

UStR 282a. Antrag auf Erteilung der USt-IdNr.

KStR 14.4 22
GewStDV 25 29
AEAO 
AEAO Zu § 16 Sachliche Zuständigkeit:

AEAO Zu § 18 Gesonderte Feststellung:

AEAO Zu § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen:

AEAO Zu § 20a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen:

AEAO Zu § 21 Umsatzsteuer:

AEAO Zu § 24 Ersatzzuständigkeit:

AEAO Zu § 26 Zuständigkeitswechsel:

AEAO Zu § 27 Zuständigkeitsvereinbarung:

AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:

AEAO Zu § 30a Schutz von Bankkunden:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

AEAO Zu § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis:

AEAO Zu § 51 Allgemeines:

AEAO Zu § 59 Voraussetzung der Steuervergünstigung:

AEAO Zu § 61 Satz ungsmäßige Vermögensbindung:

AEAO Zu § 62 Rücklagen und Vermögensbildung:

AEAO Zu § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung:

AEAO Zu § 68 Einzelne Zweckbetriebe:

AEAO Zu § 75 Haftung des Betriebsübernehmers:

AEAO Zu § 89 Beratung, Auskunft:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 127 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern:

AEAO Zu § 129 Offenbare Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 130 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit:

AEAO Zu § 152 Verspätungszuschlag:

AEAO Zu § 160 Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern:

AEAO Zu § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern:

AEAO Zu § 171 Ablaufhemmung:

AEAO Vor §§ 172 bis 177 Bestandskraft:

AEAO Zu § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden:

AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:

AEAO Zu § 174 Widerstreitende Steuerfestsetzungen:

AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:

AEAO Zu § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden:

AEAO Zu § 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht:

AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:

AEAO Zu § 192 Vertragliche Haftung:

AEAO Zu § 194 Sachlicher Umfang einer Außenprüfung:

AEAO Zu § 195 Zuständigkeit:

AEAO Zu § 226 Aufrechnung:

AEAO Zu § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen:

AEAO Zu § 234 Stundungszinsen:

AEAO Zu § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern:

AEAO Zu § 236 Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge:

AEAO Zu § 240 Säumniszuschläge:

AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:

AEAO Zu § 352 Einspruchsbefugnis bei der einheitlichen Feststellung:

AEAO Zu § 355 Einspruchsfrist:

AEAO Zu § 360 Hinzuziehung zum Verfahren:

AEAO Zu § 361 Aussetzung der Vollziehung:

AEAO Zu § 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands:

AEAO Zu § 364b Fristsetzung:

AEAO Zu § 367 Entscheidung über den Einspruch:

ErbStG 13a 13b 28a 30 31 32 33 34 35
ErbStR 7.3 10.10 13.3 13a.4 13a.13 13b.3 13b.8 13b.19 13c 30
ErbStDV 1 2 3 4 6 7 8 10 muster-1 muster-2 muster-3 muster-4 muster-5 muster-6
LStR 
R 3.12 LStR Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

R 38.4 LStR Lohnzahlung durch Dritte

R 38.5 LStR Lohnsteuerabzug durch Dritte

R 39.3 LStR Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

R 39a.1 LStR Verfahren bei Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 39b.10 LStR Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

R 40.1 LStR Bemessung der Lohnsteuer nach besonderen Pauschsteuersätzen

R 41.1 LStR Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft

R 41.3 LStR Betriebsstätte

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

R 41a.2 LStR Abführung der Lohnsteuer

R 41c.1 LStR Änderung des Lohnsteuerabzugs

R 41c.2 LStR Anzeigepflichten des Arbeitgebers

R 41c.3 LStR Nachforderung von Lohnsteuer

R 42d.1 LStR Inanspruchnahme des Arbeitgebers

R 42d.2 LStR Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

R 42d.3 LStR Haftung bei Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

R 42e. LStR Anrufungsauskunft

LStDV 4
BewG 22 24 40 127 151 152 153 154
EStH 2a 4.2.1 4.3.2.4 4.4 4.5.1 4a 6b.2 7.4 7i 9b 10.2 10b.1 10f 13a.1 15.3 16.2 20.1 21.1 21.7 26 34b.5 34g 46.2 50a.2 55
GewStH 1.2.3 1.5.1 1.7 4.1 5.3 7.1.1 35b.1
KStH 5.4 8.6 11
LStH 3.12 19.3 38.3 38b 39a.1 39b.6 39b.10 39c 40.1 41.3 41a.1 41b 41c.1 41c.3 42d.1 42e
GrEStG 12 15 17 18 19 21 22
ErbStH E.7.1 E.7.4.1 E.10.7 E.12.2 E.13a.4.11 E.13a.8 E.31 B.99 B.151.2 B.151.6 B.151.7 B.151.8 B.152 B.153 B.167.3 B.176.1 B.179.2 B.188.2 B.198
AStG 6 16 18
GrStG 
§ 17 GrStG Neuveranlagung

§ 19 GrStG Anzeigepflicht

§ 20 GrStG Aufhebung des Steuermessbetrags

§ 22 GrStG Zerlegung des Steuermessbetrags

GrStR 2 3 3a 4 5 12 37
StBerG 
§ 7 StBerG Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen

§ 164 StBerG Verfahren


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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