Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Bundesagentur für Arbeit

Autor: Rolf Broichhagen
Information

1. Aufbau

  • Bundesagentur für Arbeit

  • Regionaldirektionen (zuvor Landesarbeitsämter)

  • Agenturen für Arbeit (zuvor Arbeitsämter)

2. Betriebsnummer

Die Angaben zur Betriebsnummer sind erforderlich, wenn Sie für Ihre Arbeitnehmer die Meldung zur Sozialversicherung erstellen. Die Bundesagentur für Arbeit teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, wenn Sie Ihren Betrieb dort anmelden.

Auch wenn Sie einen schon bestehenden Betrieb übernehmen, müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen, da diese an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist.

Gleichzeitig erhalten Sie auch ein Schlüsselverzeichnis über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die Sie für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigen. Das ermitteln Sie alternativ aber auch über die hinterlegte Funktion bei der elektronischen Meldung an die Berufsgenossenschaft.

Die Bundesagentur hat die Vergabe und Verwaltung der Betriebsnummern auf den Betriebsnummern-Service in Saarbrücken zentralisiert. Die dortigen Mitarbeiter helfen Ihnen auch telefonisch weiter:

Postanschrift:
Betriebsnummern-Service
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Tel.: 01801 664466

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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