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Personaleinsatz
Als Personaleinsatz wird die Zuordnung der Aufgaben zu den Mitarbeitern des Betriebes bezeichnet. Ziel des Personaleinsatzes ist die optimale Nutzung der Arbeitskraft der Mitarbeiter. Arbeitsrechtlich ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer nur eine Arbeitsleistung der mittleren Art und Güte schuldet. Als Arbeitgeber sollten Sie natürlich versuchen, die Arbeitskraft optimal einzusetzen. Dabei kann sich der Personaleinsatz beziehen auf:
die Einarbeitung
die Aufgabengestaltung
die Arbeitsplatzgestaltung
die Arbeitsplanung
den Arbeits- und Gesundheitsschutz
die Arbeitszeitgestaltung
Eine der Voraussetzungen eines optimalen Personaleinsatzes ist die kostengünstigste Gestaltung der Arbeitsabläufe, wodurch die Aufgaben des Personaleinsatzes mit den Aufgaben der Organisation des Betriebes einhergehen.
Betriebswirtschaftlich wird die Arbeitsleistung in
die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers (Ausbildung, Fähigkeiten, Erfahrungen, soziale Kompetenzen) und
die Leistungsbereitschaft unterschieden, die durch Motivation gesteigert werden kann.
Die optimale Nutzung des Personaleinsatzes kann u.a. wie folgt erreicht werden:
qualitative Erweiterung der Aufgaben
quantitative Erweiterung der Aufgaben
Teambildung
Job-Rotation
Die Aufgaben des Personaleinsatzes sind eng verknüpft mit dem Gebiet der Personalentwicklung, in der die fachlichen Leistungen des Arbeitnehmers gefördert werden sollen.