Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Personaleinsatz

Als Personaleinsatz wird die Zuordnung der Aufgaben zu den Mitarbeitern des Betriebes bezeichnet. Ziel des Personaleinsatzes ist die optimale Nutzung der Arbeitskraft der Mitarbeiter. Arbeitsrechtlich ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer nur eine Arbeitsleistung der mittleren Art und Güte schuldet. Als Arbeitgeber sollten Sie natürlich versuchen, die Arbeitskraft optimal einzusetzen. Dabei kann sich der Personaleinsatz beziehen auf:

  • die Einarbeitung

  • die Aufgabengestaltung

  • die Arbeitsplatzgestaltung

  • die Arbeitsplanung

  • den Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • die Arbeitszeitgestaltung

Eine der Voraussetzungen eines optimalen Personaleinsatzes ist die kostengünstigste Gestaltung der Arbeitsabläufe, wodurch die Aufgaben des Personaleinsatzes mit den Aufgaben der Organisation des Betriebes einhergehen.

Betriebswirtschaftlich wird die Arbeitsleistung in

  • die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers (Ausbildung, Fähigkeiten, Erfahrungen, soziale Kompetenzen) und

  • die Leistungsbereitschaft unterschieden, die durch Motivation gesteigert werden kann.

Die optimale Nutzung des Personaleinsatzes kann u.a. wie folgt erreicht werden:

  • qualitative Erweiterung der Aufgaben

  • quantitative Erweiterung der Aufgaben

  • Teambildung

  • Job-Rotation

Die Aufgaben des Personaleinsatzes sind eng verknüpft mit dem Gebiet der Personalentwicklung, in der die fachlichen Leistungen des Arbeitnehmers gefördert werden sollen.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Gratis Steuertipps direkt in Ihr Postfach





Weihnachtsgedicht:
Das Christkind beim Finanzamt



Steuerberatung online

Nutzen Sie jetzt meine online Steuerberatung:



Empfehlungen:





Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!