Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Liquiditätsplan

Unternehmen müssen generell jederzeit in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (dynamische Liquidität). Liquidität ist also für den Erhalt des Unternehmens von sehr hoher Bedeutung.

Auch ein rentabel arbeitender Betrieb kann zahlungsunfähig werden (Illiquidität). Es brauchen nur einige Kunden später als erwartet zu bezahlen oder gar ein Großkunde komplett auszufallen. Daher muss die Liquidität eines Unternehmens systematisch geplant und überwacht werden. Dies geschieht mithilfe einer Liquiditätsrechnung, die mindestens drei Monate umfassen sollte. Stellen Sie Ihre Einnahmen Ihren Ausgaben gegenüber. Daraus ergibt sich der monatliche Überschuss (Überdeckung), den Sie zur Verfügung haben, um Ihre Rechnungen zu bezahlen. Womöglich stellt sich auch ein Fehlbetrag (Unterdeckung) heraus.

Sie haben folgende Möglichkeiten, um eine drohende Unterdeckung abzuwenden:

  • Kunden kein zu langes Zahlungsziel einräumen,

  • Skonto bei schneller Bezahlung anbieten,

  • Anzahlungen oder Teilzahlung vereinbaren,

  • Massives Einholen von Forderungen (z.B. mit Inkassounternehmen),

  • Kredite kurzfristig ausnutzen,

  • Ausgaben/Zahlungen verschieben,

  • Frisches Beteiligungskapital besorgen,

  • Abtretung der Forderung,

  • Teile des Unternehmensvermögens verkaufen,

  • Verkauf und anschließendes Leasing von Objekten (sale and lease back).

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!