Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Kapitalbedarfsplan

Der Kapitalbedarfsplan ist Teil des Businessplans. Inhalt des Kapitalbedarfsplans ist die Ermittlung des für die Existenzgründung benötigten Kapitals.

Der Kapitalbedarfsplan besteht im Wesentlichen aus den folgenden Teilen:

  • Kapitalbedarf bis zum Beginn der Geschäftstätigkeit:

    Dazu gehören unter anderem:

    • Büroeinrichtung einschließlich der EDV,
    • Betriebsfahrzeug,
    • Kaution für die Geschäftsräume,
    • Kosten der Beratung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Notar,
    • Kosten für Anmeldungen bei den Behörden,
    • Kosten der Geschäftseröffnung.

  • Kapitalbedarf während der Geschäftstätigkeit:

    • Für mittelfristigen Investitionen,
    • Miete,
    • Gehälter der Angestellten,
    • Versicherungen,
    • Werbung,
    • Zinsen für Kredite.

  • Kapitalbedarf zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts

  • Kapitalbedarf für langfristige Investitionen

  • Anteil der benötigten Fremdfinanzierung des Kapitalbedarfs.

Nach der ersten Aufstellung des Kapitalbedarfsplans sollte der Plan erneut gründlich auf Einsparmöglichkeiten überprüft werden.

Beispiel:

Statt der Einstellung eines Mitarbeiters ggf. auf ein virtuelles Büro ausweichen.

Dabei handelt es sich um ein Dienstleistungsunternehmen, das während Ihrer Abwesenheit oder während eines Kundengesprächs professionell Ihre Anrufe entgegennimmt und Sie anschließend informiert.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Gratis Steuertipps direkt in Ihr Postfach





Weihnachtsgedicht:
Das Christkind beim Finanzamt



Steuerberatung online

Nutzen Sie jetzt meine online Steuerberatung:



Empfehlungen:





Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!