Schenkungssteuer Vermögenszuwachs

Vermögenszuwachs muss mit der Schenkungssteuer versteuert werden


Welche Schenkungssteuer ergibt sich auf den Vermögenszuwachs?


Da der Beschenkte durch die Gunst des Schenkers einen Vermögenszuwachs zu verbuchen hat, muss auch hier Schenkungssteuer bezahlt werden. Daher ist auch der zulässige Freibetrag zu beachten. Jeweils alle 10 Jahre einmal kann dieser in Anspruch genommen werden. Ebenfalls wie die Erbschaftssteuer wird auch die Schenkungssteuer in drei Steuerklassen aufgeteilt. Die Tabelle der Erbschaftssteuer ist auch hier gültig.


Steuertipp: Die Vererbung und die Schenkung einer selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten oder an einen eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei.


Steuertipps Erbschafts- und Schenkungssteuer: Verschonungsregelungen, Steuerklassen, Freibeträge: Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist kompliziert. Mit diesem Merkblatt behalten Sie den Überblick und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, um das steuerliche Optimum herauszuholen.

Steuertipps Erbschaftsteuer
1/9


Berechnen Sie schnell & einfach die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Freibeträge und den Steuersatz.

Erbschaftssteuer Rechner

Verwandtschaft zum Erblasser

Hausrat
Euro
Vermögen: Geld etc.
Euro

Selbst genutztes Wohneigentum
Euro
Quadratmeterzahl (qm)
 m²  

Immobilien (Immobilienbewertung)
Euro

Nachlassverbindlichkeiten
Euro

Eine Schenkung erfolgt immer ohne Gegenleistung des Beschenkten. Jedoch kann sie die Bonität des Schenkers stark herabsetzen. Dies kann zur Folge haben, dass durch die Schenkung die Interessen von Dritten maßgeblich beeinflusst werden, oder sogar gefährdet werden. Im gesetzlichen Sinne steht der Schenkung deshalb nur eine geringe Schutzbedürftigkeit zu. Aus diesem Grund ist es auch möglich, eine Schenkung im Nachhinein wieder rückgängig zu machen. Im Falle, dass der Schenkende nach der Schenkung verarmt, ist dies möglich. Eine Verarmung kann durch Unfall oder Krankheit entstehen. Dies kann bis hin zur Pflegebedürftigkeit gehen, sodass der Schenker die Schenkung rückgängig machen muss, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Eine Rückabwicklung ist auch möglich, wenn sein eigenes Einkommen nicht ausreicht, um Pflegekosten tragen zu können. Die Folge wäre, dass die Allgemeinheit in Form von Sozialhilfe für diese Kosten aufkommen müsste. Um dies zu vermeiden gibt es eine Regelung hierfür im Erbschaftssteuergesetz.


Mehr Infos + Tipps zur Erbschaftssteuer finden Sie hier ...

Mehr Infos + Tipps zur Schenkungssteuer finden Sie hier ...


Rechtsgrundlagen zum Thema: Vermögenszuwachs

EStG 
EStG § 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

EStR 
EStR R 49.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

AEAO 
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:

GewStH 8.1.4
ErbStH E.5.1.2
AStG 6


Haftungsausschluss: Alle bereitgestellten Informationen und Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen können. Für persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen empfehlen wir, sich direkt an uns zu wenden.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!