Schenkungssteuer Vermögenszuwachs

Vermögenszuwachs muss mit der Schenkungssteuer versteuert werden


Welche Schenkungssteuer ergibt sich auf den Vermögenszuwachs?


Da der Beschenkte durch die Gunst des Schenkers einen Vermögenszuwachs zu verbuchen hat, muss auch hier Schenkungssteuer bezahlt werden. Daher ist auch der zulässige Freibetrag zu beachten. Jeweils alle 10 Jahre einmal kann dieser in Anspruch genommen werden. Ebenfalls wie die Erbschaftssteuer wird auch die Schenkungssteuer in drei Steuerklassen aufgeteilt. Die Tabelle der Erbschaftssteuer ist auch hier gültig.


Steuertipp: Die Vererbung und die Schenkung einer selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten oder an einen eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei.


Steuertipps Erbschafts- und Schenkungssteuer: Verschonungsregelungen, Steuerklassen, Freibeträge: Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist kompliziert. Mit diesem Merkblatt behalten Sie den Überblick und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, um das steuerliche Optimum herauszuholen.

Steuertipps Erbschaftsteuer
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Berechnen Sie schnell & einfach die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Freibeträge und den Steuersatz.

Erbschaftssteuer Rechner

Verwandtschaft zum Erblasser

Hausrat
Euro
Vermögen: Geld etc.
Euro

Selbst genutztes Wohneigentum
Euro
Quadratmeterzahl (qm)
 m²  

Immobilien (Immobilienbewertung)
Euro

Nachlassverbindlichkeiten
Euro

Eine Schenkung erfolgt immer ohne Gegenleistung des Beschenkten. Jedoch kann sie die Bonität des Schenkers stark herabsetzen. Dies kann zur Folge haben, dass durch die Schenkung die Interessen von Dritten maßgeblich beeinflusst werden, oder sogar gefährdet werden. Im gesetzlichen Sinne steht der Schenkung deshalb nur eine geringe Schutzbedürftigkeit zu. Aus diesem Grund ist es auch möglich, eine Schenkung im Nachhinein wieder rückgängig zu machen. Im Falle, dass der Schenkende nach der Schenkung verarmt, ist dies möglich. Eine Verarmung kann durch Unfall oder Krankheit entstehen. Dies kann bis hin zur Pflegebedürftigkeit gehen, sodass der Schenker die Schenkung rückgängig machen muss, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Eine Rückabwicklung ist auch möglich, wenn sein eigenes Einkommen nicht ausreicht, um Pflegekosten tragen zu können. Die Folge wäre, dass die Allgemeinheit in Form von Sozialhilfe für diese Kosten aufkommen müsste. Um dies zu vermeiden gibt es eine Regelung hierfür im Erbschaftssteuergesetz.


Mehr Infos + Tipps zur Erbschaftssteuer finden Sie hier ...

Mehr Infos + Tipps zur Schenkungssteuer finden Sie hier ...


Rechtsgrundlagen zum Thema: Vermögenszuwachs

EStG 
EStG § 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

EStR 
EStR R 49.1 Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

AEAO 
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:

GewStH 8.1.4
ErbStH E.5.1.2
AStG 6


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