Schenkungssteuer
Wann fällt Schenkungssteuer an und wie hoch ist sie?
Die Schenkungssteuer, ein Bestandteil des Erbschaftssteuergesetzes, kann vorausschauenden Erblassern dazu verhelfen, ihr Erbe schon vorzeitig an die Angehörigen weiterzugeben. Dies bewirkt, dass die Erbschaftssteuer umgangen werden kann. Aber nur, wenn man alles Wichtige dabei beachtet. Denn auch Schenkungen unterliegen der Besteuerung. Dies gilt allerdings nicht für Geschenke, die sich im üblichen Rahmen befinden. Ausgenommen sind Gelegenheitsgeschenke, z. B. zum Geburtstag oder zu Weihnachten (siehe auch Handschenkungen)
Steuertipps Erbschafts- und Schenkungssteuer: Verschonungsregelungen, Steuerklassen, Freibeträge: Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist kompliziert. Mit diesem Merkblatt behalten Sie den Überblick und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben, um das steuerliche Optimum herauszuholen.
Berechnen Sie schnell & einfach die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Freibeträge und den Steuersatz.
Erbschaftssteuer Rechner
Steuertipp: Die Vererbung und die Schenkung einer selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten oder an einen eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei.
Für jeden Schenkenden, aber auch für jeden Beschenkten, ist es wichtig, sich vor der Schenkung über diese zu informieren. Denn sonst können schnell böse Überraschungen die Folge sein und hohe Steuerbeträge auf den Beschenkten zukommen. Obwohl der Schenker es eigentlich nur gut meint, kann so schnell ein Nachteil entstehen. Sinnvoll ist es für jeden Erblasser, sich vorzeitig über Freibeträge bei einer Vererbung zu informieren. Denn so hat er die Möglichkeit, dem Erben noch zu Lebzeiten die Erbschaftssteuer zu ersparen. Denn eine Schenkung ist alle zehn Jahre möglich. Hier kann immer der Freibetrag ausgenutzt werden.
Handelt es sich um hohe Beträge oder Geldwerte, die über normale Geschenke hinausgehen, wird dies ebenfalls im Erbschaftssteuergesetz geregelt. Hier unterliegen alle Gegenstände der Schenkungssteuer. Eine Schenkung, die als „unbenannte ehebedingte Zuwendung“ angesehen wird, fällt hier ebenfalls darunter. Diese können z. B. Geschenke sein, wenn der Partner unentgeltlich im eigenen Betrieb mithilft. Bei einer größeren Summe ist es deshalb ratsam, mit der Schenkung frühzeitig zu beginnen, damit der Erbe so wenig wie möglich an Erbschaftssteuer bezahlen muss. Ausgenommen sind laut Erbschaftssteuergesetz Familienwohnungen und Mieteigentumsanteile, die sich im Inland befinden.
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