Haushaltshilfe - außergewöhnliche Belastung

Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung von der Steuer absetzen
Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastungen absetzen
Hatten Sie eine Hilfe im Haushalt, können Sie den aufgrund eines Dienstverhältnisses gezahlten Arbeitslohn oder entsprechende Aufwendungen nur geltend machen,
- wenn Sie oder Ihr Ehegatte mindestens 60 Jahre alt waren oder
- wenn Sie, Ihr Ehegatte, ein zum Haushalt gehörendes Kind oder sonst jemand, der zu Ihrem Haushalt gehörte und für den Sie eine Steuerermäßigung erhalten, schwer behindert oder krank war.
Das Finanzamt erkennt regelmäßig höchstens 52 € monatlich an. Dieser Betrag erhöht sich auf 77 €, wenn zu Ihrem Haushalt eine hilflose oder schwer behinderte Person (Grad der Behinderung mindestens 50) gehört. Für die darüber hinausgehenden Aufwendungen kann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.
Mehr Steuertipps zu Hausshaltshilfen im Steuerlexikon:
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Haushaltsscheckverfahren
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