Checkliste Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Selbstständige
Notwendige Belege für die Einkommensteuerberatung
- 1 Vorbemerkung
- 2 Allgemeine Unterlagen/Belege
- 3 Nachweise zu den Werbungskosten
- 4 Nachweise zu den Sonderausgaben
- 5 Nachweise zu den außergewöhnlichen Belastungen
- 6 Haben Sie Haus- und Grundbesitz, den Sie vermieten?
- 7 Haben Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen?
- 8 Haben Sie sonstige Einkünfte (z.B. Renten)?
- 9 Haben Sie Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?
- 10 Haben Sie noch weitere Einkünfte? + Sonstiges
Checkliste zur Vorbereitung Ihrer Einkommensteuererklärung
1 Vorbemerkung
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
um Ihre Einkommensteuererklärung effizient und vollständig erstellen sowie ideal steuerlich beraten zu können, benötigen wir einige Angaben bzw. Nachweise von Ihnen. Nachfolgend haben wir daher für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, alle relevanten Dokumente zu sammeln und uns zur Verfügung zu stellen. Denken Sie daran: Jeder Beleg kann Ihre Steuerlast senken und somit bares Geld sparen!
Ob sich eine Steuererklärung lohnt können Sie mit unserem Steuerrechner ermitteln:
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2 Allgemeine Unterlagen/ Belege
- Steuernummer und Identifikationsnummer: Falls diese noch nicht vorliegen, bitte bei der letzten Steuererklärung nachsehen oder beim Finanzamt anfragen.
- Personalausweis oder Reisepass: Für die Identifikation, falls erforderlich.
- Kontodaten: IBAN für eventuelle Steuererstattungen.
- Nur bei Neuaufnahme: Angabe von Identifikationsnummer, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer/E-Mail-Adresse
- Steuerbescheid des Vorjahres und – soweit Sie das erste Mal zu uns kommen – Kopie der letzten Steuererklärung
- Lohnsteuerbescheinigung des Antragstellers und evtl. des Ehegatten, auch bei Arbeitslosigkeit
- Verträge und Nachweise über die Zahlung einer Abfindung (Abfindungsvertrag, Zahlungseingangsbeleg, Lohnschein mit Abfindung)
- Nachweis über ausgezahlte Urlaubsvergütung der Baulohnkasse (SOKA-Bau)
- Nachweise über Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden, und Nachweis über Versteuerung im Tätigkeitsland
- Nachweise über erhaltene Lohnersatzleistungen für die Zeiten der Nichtbeschäftigung, z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Eingliederungsgeld oder Krankengeld, Überbrückungsgeld für Umschulungs- und ABM-Maßnahmen, Verdienstausfallentschädigung, Vorruhestandsgeld, Kurzarbeitergeld etc.
- bei Veränderungen im Familienstand:
- Heiratsurkunde, Datum der Scheidung, Datum des Getrenntlebens etc.
- Wenn Ehegatte verstorben, dann bitte Sterbeurkunde beifügen.
- Angabe der Religionszugehörigkeit beider Ehegatten.
- bei Kirchenaustritt: Kopie der Austrittsbescheinigung
- aktuelle Bankverbindung (IBAN)
- bei Kindern unter 18 Jahren:
- Identifikationsnummer, Name und Geburtsdatum des Kindes
- bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren: Identifikationsnummer, Name und Geburtsdatum des Kindes, zusätzlich Nachweis über etwaige auswärtige Unterbringung (z.B. Studienbescheinigung). Bei bereits absolvierter erstmaliger Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen Erststudium des Kindes bitte Angaben über den Umfang der Erwerbstätigkeit des Kindes (Nebenjob) machen.
- bei Kindern allgemein: Nachweise über private Krankenversicherungen (Basis- und Zusatzbeiträge) sowie Nachweis einer etwaigen Körperbehinderung
- Nachweis zur Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz = „Anlage VL“ des Anlageinstituts
- Nachweis zur Altersvorsorgezulage (sogenannte Riester-Rente) ZVK oder VBL
- Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge vorhanden – bitte Sozialversicherungsnummer einreichen
- für Anerkennung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende: Nachweis, dass keine Haushaltsgemeinschaft mit anderer volljähriger Person bestand
- bei Kosten für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis: Jahresbescheinigung der Minijobzentrale (Knappschaft Bahn See)
- bei Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Privathaushalt (Maler, Fensterputzer, Schornsteinfeger, Klempner usw.): entsprechende Rechnungen
2. Einkünfte
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Alle Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber für das betreffende Jahr.
- Renteneinkünfte: Rentenbescheid und ggf. Rentenanpassungsmitteilung.
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit: Belege oder fertige Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), Umsatzsteuer-Voranmeldungen, etc..
- Kapitalerträge: Steuerbescheinigungen der Banken über Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
- Vermietung und Verpachtung: Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Nachweise über Erhaltungsaufwendungen.
- Weitere Einkünfte: Zum Beispiel aus Unterhaltszahlungen, Abfindungen, Arbeitslosengeld oder Elterngeld.
- Auslandseinkünfte: Prüfen Sie, ob Sie im vergangenen Jahr Auslandseinkünfte erzielt haben und ob diese bereits im Ausland versteuert wurden.
3 Nachweise zu den Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften entstehen. Das bedeutet, es handelt sich um Ausgaben, die notwendig sind, um Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (wie z.B. Gehalt, Lohn) zu erzielen. Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Werbungskosten können einen erheblichen Einfluss auf die Steuerlast haben, weshalb es wichtig ist, alle möglichen Aufwendungen in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Ihr Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, sämtliche anrechenbaren Werbungskosten korrekt zu erfassen.
Beispiele für Werbungskosten:
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Fahrtkosten zur Arbeit:
- Kosten für die tägliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese können pauschal mit der sogenannten Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) von 0,30 Euro pro Kilometer (einfacher Weg) geltend gemacht werden. Bei einer längeren Anfahrt (ab dem 21. Kilometer) erhöht sich die Pauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer.
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Arbeitsmittel:
- Ausgaben für Arbeitsmittel wie z.B. Computer, Software, Fachliteratur, Schreibmaterialien, Werkzeuge oder Berufskleidung. Auch Aufwendungen für deren Instandhaltung und Reparatur gehören dazu.
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Fortbildungskosten:
- Kosten für berufliche Weiterbildungen, Seminare, Lehrgänge, Schulungen und Studiengebühren, die in direktem Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Dazu gehören auch Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand während der Fortbildung.
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Umzugskosten:
- Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug, z.B. wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erforderlich ist (z.B. bei einem Arbeitsplatzwechsel, um die Fahrtzeit zur Arbeit erheblich zu verkürzen).
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Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften:
- Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden, Gewerkschaften oder ähnlichen Organisationen.
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Doppelte Haushaltsführung:
- Kosten, die entstehen, wenn jemand aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhält, während der Hauptwohnsitz weiter entfernt liegt. Dazu zählen z.B. Miete, Nebenkosten, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen.
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Bewerbungskosten:
- Kosten, die durch die Bewerbung für einen neuen Job entstehen, wie z.B. Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungsfotos, Kosten für Bewerbungsmappen oder Porto.
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Kontoführungsgebühren:
- Pauschal können Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto bis zu einer gewissen Höhe (z.B. 16 Euro im Jahr) als Werbungskosten angesetzt werden.
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Telefon- und Internetkosten:
- Kosten für beruflich veranlasste Telefonate und Internetnutzung. Diese müssen jedoch nachvollziehbar aufgeteilt werden, wenn sie auch privat genutzt werden.
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Arbeitszimmer:
- Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abgesetzt werden.
Wichtigkeit der Nachweise:
Für viele Werbungskosten müssen entsprechende Nachweise (z.B. Rechnungen, Belege) vorgelegt werden, damit sie steuerlich anerkannt werden. Es ist daher ratsam, sämtliche beruflich bedingten Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und die Belege aufzubewahren.
Belege für Werbungskosten: Sammeln Sie Belege für Werbungskosten, wie z.B. Reisekosten, Büromaterial, Arbeitszimmerkosten, etc.
- Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte: Für die Geltendmachung der Entfernungspauschale benötigen wir Angaben zum Ort Ihrer ersten Tätigkeitsstätte, zur Anzahl von Arbeits-, Urlaubs- und Krankheitstagen, zum gewählten Verkehrsmittel (eigenes Fahrzeug, öffentliche Verkehrsmittel etc.), zur Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (kürzeste Straßenverbindung oder tatsächlich genutzte längere Strecke, wenn verkehrsgünstiger) und zu den angefallenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
- Wenn Sie einen Firmenwagen privat nutzen: Nachweis über die monatliche Besteuerung (Gehaltsabrechnung)
Fahrtenbuch und Reisekosten
- Fahrtenbuch: Bei Nutzung eines Firmenwagens für Privatfahrten.
- <Reisekostenabrechnungen: Belege für beruflich veranlasste Reisen.
- Wenn Sie Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sind: Name und Anschrift des Fahrers, evtl. Aufstellung, wenn abwechselnd gefahren wird
- Lohnzettel bei Firmen-Pkw bzw. Abzug von Arbeitsmaterialien und Reinigung von Arbeitskleidung
- Sammelbeförderung: Wenn an den Arbeitgeber ein Entgelt zu entrichten ist, bitte Nachweis dazu einreichen.
- Nachweise/Belege über eventuelle Unfallkosten, die auf beruflich veranlassten Fahrten entstanden sind
- Nachweise/Bescheinigungen über berufliche Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) oder wechselnde Einsatzstellen. Bitte hierzu eine Aufstellung mit folgenden Angaben erstellen: Datum/Uhrzeit – Abfahrt/Rückkehr – betrieblicher Anlass – gefahrene Kilometer mit eigenem Pkw bzw. Firmen-Pkw.
- Nachweise über Bewerbungskosten (für Fotos, Bewerbungsmappen, Porto, Kopien und Fahrten etc.)
- Nachweise über selbstgetragene Kosten für Fortbildungen im erlernten Beruf, für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, sowie für ein Erststudium nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial, Fahrtkosten etc.)
- Nachweise über die Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs (z.B. für Spedition oder Miet-Lkw)
- Nachweise über eine doppelte Haushaltsführung (Mietvertrag am Arbeitsort, Hotelkosten, Fahrtkosten [Entfernung Wohnung – Arbeitsort, Anzahl der Heimfahrten, Fahrausweise bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc.])
- Nachweis über die gezahlten Gewerkschaftsbeiträge oder Beiträge für sonstige Berufsverbände
- Nachweis (z.B. Police und Zahlungsbeleg) über die Kosten einer besonderen Berufshaftpflichtversicherung
- Police und Versicherungsbedingungen für eine berufsbedingte Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr
- Bescheinigung des Versicherers über den beruflichen Anteil des Beitrags zu einer Rechtsschutzversicherung
- Nachweis über Aufwendungen für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer:
- Anschaffungskosten für Mobiliar des Arbeitszimmers, Beschreibung von Grund, Dauer und Anlass der beruflichen Nutzung
- Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass kein anderer Arbeitsplatz (Alternativarbeitsplatz im Betrieb) vorhanden ist
- bei eigenem Haus: Anschaffungs-/Herstellungskosten des Gebäudes, Quadratmeterangaben (Flächenanteil Arbeitszimmer), Nebenkosten
- bei Mietwohnung: Skizze der Wohnung mit Quadratmeterangaben (Flächenanteil Arbeitszimmer), Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Mietzahlungen
- Nachweise/Belege über Aufwendungen für Fachbücher (Titel muss ersichtlich sein), typische Berufskleidung, beruflich notwendige Arbeitsmittel wie Aktenschrank, Schreibtischzubehör, PC etc.
- Bescheinigung des Arbeitgebers (soweit auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht vermerkt) über die gezahlten Beträge für Auslösung, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungszuschüsse bei beruflichen Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen). Die entsprechenden Formulare halten wir für Sie bereit.
- Belege über angefallene Steuerberaterkosten
- Belege zu Kosten für arbeitsrechtliche Rechtsberatungen bzw. Prozesskosten
Hinweis: Werbungskostenpauschale:
Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (Stand 2024). Das bedeutet, dass Werbungskosten bis zu dieser Höhe ohne Nachweis automatisch berücksichtigt werden. Übersteigen die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag, sollten die Ausgaben nachgewiesen und geltend gemacht werden, um den steuerlichen Vorteil zu erhöhen.
4 Nachweise zu den Sonderausgaben
Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind und in der Einkommensteuererklärung angegeben werden können. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Im Gegensatz zu außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich bei Sonderausgaben um regelmäßig anfallende Kosten, die der Gesetzgeber als sozialpolitisch förderungswürdig betrachtet.
Beispiele für Sonderausgaben:
-
Vorsorgeaufwendungen:
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung.
- Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder zu Rürup- und Riester-Renten.
- Arbeitslosenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.
- Unfall- und Haftpflichtversicherung: Beiträge zu bestimmten Versicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar sein.
-
Kirchensteuer:
- Gezahlt Kirchensteuer kann in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt werden.
-
Spenden und Mitgliedsbeiträge:
- Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder bestimmte religiöse Institutionen. Es gibt Höchstbeträge für die Absetzbarkeit, die abhängig von der Art der Spende variieren.
- Mitgliedsbeiträge an bestimmte Vereine oder Organisationen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen.
-
Schulgeld für Privatschulen:
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern das Schulgeld, das sie für ihre Kinder an privaten Schulen zahlen, als Sonderausgabe geltend machen. Dies gilt jedoch nur für den Teil des Schulgeldes, der für den Unterricht aufgewendet wird, nicht für Verpflegung oder Unterkunft.
-
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten :
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies erfordert jedoch die Zustimmung des Unterhaltsempfängers.
- Wurde eine Rentenversicherung (Basisrente) abgeschlossen – sogenannte Rürup-Rente?
- Nachweis des Versicherers über Basisrente (Police)
- Bescheinigung einer abgeschlossenen „Riester-Rente“ (VBL, ZVK oder privater Anbieter)
- Nachweise über die gezahlten Versicherungsbeiträge (möglichst formlose Bestätigungen der Versicherungsgesellschaften), z.B. für Kranken- und Pflegeversicherungen, eigenständige Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Renten- und Lebensversicherungen, Nachweis von Krankenkassenbeiträgen mit Angabe der Basis- und Wahl-/Zusatzleistungen (auch für Ehepartner und Kinder)
- Wurden im Veranlagungszeitraum Versicherungen abgetreten? Wenn ja, welche?
- Nachweise über gezahlte Spenden, Parteibeiträge, freiwillige Kirchensteuer, Kirchgeld etc. (ggf. Kontoauszüge einreichen)
- Nachweise über Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft (Anlage U)
- Nachweise über Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium (z.B. Lehrgangs- und Studiengebühren, Kosten für Fachbücher und Lernmaterial, Unterkunftskosten bei auswärtiger Unterbringung)
- Nachweise zu Erstattungen von Sonderausgaben
- Beitragsrückerstattungen/Bonuszahlungen von Versicherungen (Privatversicherte)
- Nachweise über Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre (z.B. für Kita, Hort, Babysitter, Tagesmutter)
- Nachweise über gezahltes Schulgeld
- Nachweise über Renten oder Dauernde Lasten, die Sie an eine andere Person gezahlt haben (infolge der Übertragung eines Mitunternehmeranteils, eines (Teil-)Betriebs oder eines mindestens 50%igen GmbH-Anteils mit Übergang der Geschäftsführertätigkeit). Reichen Sie bitte auch den Vertrag zur Vermögensübertragung ein.
Hinweis: Besonderheiten bei der Absetzbarkeit:
- Begrenzungen: Für viele Sonderausgaben gibt es Höchstbeträge oder Abzugsbeschränkungen. Zum Beispiel können Altersvorsorgeaufwendungen nur bis zu einer bestimmten Höhe abgesetzt werden.
- Nachweispflicht: Um Sonderausgaben geltend zu machen, müssen in der Regel Nachweise (z.B. Spendenquittungen, Versicherungsbescheinigungen) erbracht werden.
5 Nachweise zu den außergewöhnlichen Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die eine Privatperson zwangsläufig tätigen muss und die ihrer Art und Höhe nach außergewöhnlich sind, das heißt, sie übersteigen das übliche Maß der Belastungen, die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie gleichem Familienstand erwachsen.
Der deutsche Staat erkennt bestimmte außergewöhnliche Belastungen steuerlich an, um die finanzielle Belastung für den Steuerpflichtigen zu mindern. Diese Ausgaben können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und führen zu einer Minderung der steuerlichen Belastung.
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen:
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Krankheitskosten:
- Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Therapien und andere medizinische Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
-
Pflegekosten:
- Aufwendungen für die Betreuung und Pflege von hilfsbedürftigen Angehörigen oder die Kosten für einen Pflegeplatz in einem Heim.
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Kosten für eine Behinderung:
- Ausgaben, die aufgrund einer Behinderung entstehen, wie z.B. der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder spezielle Hilfsmittel.
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Unterhaltsleistungen:
- Zahlungen an bedürftige Angehörige, wenn diese finanziell nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
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Bestattungskosten:
- Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen, soweit sie nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können.
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Scheidungskosten:
- Kosten für das gerichtliche Scheidungsverfahren (allerdings sind die Kosten nur in bestimmten Fällen und eingeschränkt abzugsfähig).
- Zahlungsnachweise über selbstgetragene Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz, Kuraufenthalte, Beerdigungen (soweit die Kosten den Nachlass übersteigen) etc.
- Bei medizinischen Hilfsmitteln im engeren Sinne wie Hörgeräte, Brillen und Prothesen bitte die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers vorlegen.
- Bei Bade- oder Heilkuren, psychotherapeutischen Behandlungen, medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne (z.B. Magnetmatratzen, Gesundheitsschuhen) oder wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden (z.B. Sauerstofftherapien) bitte vorab ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorab ausgestellte ärztliche Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einreichen.
- Nachweise über zwangsläufig entstandene Fahrtkosten (z.B. aus Krankheitsgründen) – jedoch abzüglich der Erstattungen
- Bei Kosten für Besuchsfahrten zum Krankenhaus bitte eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes einreichen, wonach der Besuch zur Heilung oder Linderung einer Krankheit entscheidend beitragen konnte.
- Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und/oder Körperbehinderung einer im Haushalt lebenden Person – Behindertenausweis bzw. Bescheid in Kopie und/oder Nachweis über bewilligtes Pflegegeld. (Bitte informieren Sie uns, wenn der Antrag gestellt wurde, aber noch keine Entscheidung vorliegt.)
- Nachweis über die getragenen Kosten einer Ehescheidung
- bei Unterstützungsleistungen an Familienangehörige (Großeltern, Eltern, Kinder ohne Kindergeldanspruch, Enkel, Lebensgefährte/-gefährtin): Identifikationsnummer, Name, Anschrift, Beruf, Familienstand, Verwandtschaftsgrad der unterstützten Person, zusätzlich Nachweise über Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person (z.B. Lohn, Rente, sonstige Einkünfte, Wohngeld etc.)
- Bei Unterstützung von im Ausland lebenden Personen unterliegen Sie einer erhöhten Nachweispflicht. Bitte reichen Sie daher sämtliche Belege zur Unterstützung/zum Geldmittelfluss ein (Überweisung, Geldeingang etc.). Unterlagen in ausländischer Sprache muss eine deutsche Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher, ein Konsulat oder eine sonstige zuständige (ausländische) Dienststelle beigefügt werden, damit das Finanzamt sie anerkennt. Bitte Heimatbescheinigung/Unterhaltserklärung der unterstützten Person beifügen.
Hinweis: Zumutbare Eigenbelastung
Nicht alle außergewöhnlichen Belastungen können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt eine sogenannte "zumutbare Eigenbelastung", die sich nach dem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet. Erst wenn die außergewöhnlichen Belastungen diese Grenze überschreiten, können sie steuermindernd berücksichtigt werden. Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung variiert und wird individuell berechnet.
5. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Rechnungen und Zahlungsnachweise: Für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigungskraft) und Handwerkerleistungen (z.B. Renovierung).
6. Kinder und Familien
- Kindergeldbescheid: Aktueller Kindergeldbescheid.
- Betreuungskosten: Rechnungen und Nachweise für Kinderbetreuungskosten (z.B. Kita, Tagesmutter).
- Ausbildungs- und Studienkosten: Bescheinigungen und Nachweise über Ausbildungskosten.
7 Haben Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen?
- Jahresdepotauszüge: Depotauszüge für das betreffende Jahr.
- Beteiligungen: Unterlagen zu Beteiligungen an Personengesellschaften oder stillen Beteiligungen.
- Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben mit, die in Zusammenhang mit Ihrem Kapitalvermögen stehen, insbesondere die Nachweise über erzielte Erträge, bezahlte Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) und die Höhe der ausgeschöpften Sparer-Pauschbeträge.
- WICHTIG: Bitte Jahreserträgnisaufstellung je Konto/Anlageinstitut und Steuerbescheinigung/Jahressteuerbescheinigung mitbringen!
- Nachweise über etwaige weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen im Veranlagungsjahr (z.B. Bausparverträge, Gesellschaftsdarlehen, Privatdarlehen, Stockdividenden, Bonusaktien, Zinsanteile im verrechneten Kaufpreis usw.)
- Bei Wertpapierankäufen oder -verkäufen benötigen wir die Aufstellung zu Verkaufserlösen und Anschaffungskosten.
- Bitte bringen Sie Belege zu den Einkünften aus sonstigen Finanzinnovationen (ausländische Fonds etc.) mit.
6 Haben Sie Haus- und Grundbesitz, den Sie vermieten?
- Kaufverträge: Kaufvertrag und Grundbuchauszug für Immobilien, die im Steuerjahr erworben wurden.
- Finanzierungsunterlagen: Kreditverträge und Tilgungspläne.
- Abschreibungen: Berechnungen und Nachweise für Absetzungen für Abnutzung (AfA).
- Soweit Sie das erste Mal zu uns kommen, bringen Sie bitte die Berechnungsunterlagen zur Abschreibung der Immobilie mit, die Ihr vorheriger Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein erstellt hat.
- Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben mit, die in Zusammenhang mit Ihrem vermieteten Haus oder Ihrer vermieteten Eigentumswohnung stehen (Mietverträge, Umlagenabrechnungen, Baurechnungen, Zinsbescheinigungen für Immobilienfinanzierung, Darlehensverträge, Handwerkerrechnungen, Grundflächenaufteilungen, Abrechnungen der Hausverwaltung etc.).
- Sofern Sie umfangreiche Neubau-, Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen durchgeführt haben, bitten wir Sie, zu den Belegen – soweit möglich – eine Kostenaufstellung mit Angabe des Zahlungsdatums, des Lieferanten, der Leistung und des Zahlbetrags zu erstellen (z.B. TT.MM.JJ – XY-Baumarkt – Elektromaterial – 641,99 € – gefahrene Kilometer: 50).
- Bei gemischt genutzten Häusern bitte Aufteilung der Wohnfläche und Kosten vornehmen.
- Sie wollen Grundbesitz unentgeltlich oder gegen Ausgleichszahlungen/Schuldübernahme übertragen oder Sie erwerben Grundbesitz von Ihren Verwandten auf diesem Wege? Bitte sprechen Sie uns vorher an!
- Für den Fall, dass es sich bei Ihrem Mietobjekt um ein Baudenkmal, ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet u.Ä. handelt, teilen Sie uns dies bitte mit und reichen Sie uns die dazugehörigen Bescheinigungen ein.
8 Haben Sie sonstige Einkünfte (z.B. Renten)?
- Bitte bringen Sie uns die letzten beiden Rentenbescheide oder Rentenbezugsmitteilungen bzw. die letzten beiden Änderungsmitteilungen zu jeder Rente mit (meist Rentenbescheid zum 01.07.) sowie Unterlagen zu Rentennachzahlungen oder Verrechnungen mit Übergangsgeldern oder Arbeitslosengeld. Bei erstmaliger Rente benötigen wir den Rentenbewilligungsbescheid.
- Kopie der für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten erstellten Anlage U
9 Haben Sie Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?
- Haben Sie im Veranlagungsjahr Grundstücke/Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung oder andere Wirtschaftsgüter innerhalb von einem Jahr nach Anschaffung weiterveräußert? Dann bringen Sie uns hierzu bitte die Belege zu den Anschaffungskosten und Verkaufserlösen mit.
10 Haben Sie noch weitere Einkünfte?
- Bitte reichen Sie uns die Nachweise zu weiteren Einkünften (z.B. Beteiligungseinkünfte, Optionsgeschäfte, Einkünfte aus nebenberuflichen Tätigkeiten, Vermittlungsprovisionen für Versicherungen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen, Kapitalherabsetzungen u.a.) ein.
Sonstiges
- Sonstige Unterlagen: Alles Weitere, was Einfluss auf Ihre steuerliche Situation haben könnte, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen oder außerordentliche Einkünfte.
- Nachweise aufbewahren: Bewahren Sie alle Belege und Nachweise für mindestens 4 Jahre auf.
Zu viel? – Keine Angst!
Fehlende Belege und Unterlagen können Sie uns nachreichen!
Bitte senden Sie uns die gesammelten Unterlagen in Kopie zu oder vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Übergabe. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Tipp: Einkommensteuererklärung online mit Steuerberater erstellen
Rechtsgrundlagen zum Thema: Einkommensteuererklärung
EStGEStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStDV 56
UStAE
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
AEAO
AEAO Zu § 171 Ablaufhemmung:
AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:
EStH 5.7.4 37 46.2
StbVV
§ 24 StBVV Steuererklärungen
LStH 42d.1