Ziel der Verordnung:
- Vereinheitlichung der Sorgfaltspflichten der Verpflichteten in Europa
- Auflösung des Flickenteppichs unterschiedlicher nationaler Regelungen
Verordnung vs. Richtlinie:
- Die Verordnung regelt die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten.
- Die Richtlinie regelt die institutionelle Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche, Aufsichtsbehörden und zentrale Meldestellen (FIU).
Verpflichtete:
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, externe Buchprüfer und Rechtsanwälte (bei bestimmten Tätigkeiten)
- Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (bei Transaktionen ab 1.000 Euro)
- Händler von bestimmten Luxusgütern
- Profifußballvereine und Fußballspielervermittler
Sorgfaltspflichten:
- Identifizierung des Mandanten
- Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers
- Überwachung der laufenden Geschäftstätigkeit
- Prüfung auf Finanzsanktionen
- Beurteilung der Art der Geschäftstätigkeit des Mandanten
Daten zur Identifizierung:
- Natürliche Personen: Name, Geburtsort, -datum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Steueridentifikationsnummer
- Juristische Personen: Rechtsform, Name, Unternehmenssitz, Namen der gesetzlichen Vertreter, Register- und Steueridentifikationsnummer
Wirtschaftlicher Eigentümer:
- Definition: Unternehmenseigentum und -kontrolle
- Schwellenwert: 25% Beteiligung
Meldung verdächtiger Transaktionen:
- Grundsätzlich an die FIU
- Möglichkeit der Meldung an Selbstverwaltungseinrichtungen (z.B. Kammern)
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Meldepflicht befreit.
Inkrafttreten:
- Voraussichtlich im Jahr 2027
- Keine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber erforderlich
Kritikpunkte:
- Zusätzliche Bürokratie für die Verpflichteten
- Wirtschaftlichkeit der Mandatsannahme bei geringem Umsatzpotential
Fazit:
Die neue Anti-Geldwäsche-Verordnung bringt einige Neuerungen und Erweiterungen der Sorgfaltspflichten mit sich. Die genauen Auswirkungen auf die Praxis werden sich erst nach dem Inkrafttreten und der Umsetzung in nationales Recht zeigen.
Hinweis:
- Der Artikel des DStV bietet einen ersten Überblick über die neue Verordnung.
- Für weitere Informationen und Details sollte der finalen Text der Verordnung herangezogen werden.