Als Steuerzahler kann es vorkommen, dass Sie mit dem Bescheid des Finanzamts nicht einverstanden sind. Vielleicht wurden bestimmte Ausgaben nicht berücksichtigt oder es hat sich ein Rechenfehler eingeschlichen. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Aber wie genau funktioniert das? In diesem Blogbeitrag zeige ich Ihnen, wie Sie diesen wichtigen Schritt korrekt durchführen.
1. Gegen was können Sie Einspruch einlegen?
Ein Einspruch kann gegen sämtliche Verwaltungsakte des Finanzamts eingelegt werden. Dazu zählen insbesondere:
- Steuerbescheide
- Ablehnungen von Anträgen (z.B. für Freibeträge oder Sonderabschreibungen)
Wichtig: Nicht jedes Schreiben des Finanzamts ist ein Verwaltungsakt. Informative Schreiben, Mahnungen oder Vollstreckungsankündigungen sind keine Verwaltungsakte und können daher nicht durch einen Einspruch angefochten werden.
2. Die Einspruchsfrist beachten
Sie haben einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist beginnt ab dem Tag, an dem der Steuerbescheid Ihnen zugestellt wurde. Es ist wichtig, diese Frist genau zu beachten, da ein verspäteter Einspruch in der Regel nicht mehr berücksichtigt wird.
3. Wie legen Sie den Einspruch ein?
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Sie können Ihren Einspruch auf mehreren Wegen beim Finanzamt einreichen:
- Per Post
- Per Fax
- Elektronisch über ELSTER oder eine andere Steuer-Software
- Vor Ort im Finanzamt zur Niederschrift
Eine telefonische Einlegung des Einspruchs ist nicht zulässig.
4. Was muss der Einspruch enthalten?
Damit Ihr Einspruch bearbeitet werden kann, muss er folgende Angaben enthalten:
- Wer legt den Einspruch ein? Geben Sie als Steuerpflichtiger Ihren Namen und Ihre Steuernummer an. Bei Ehepaaren empfiehlt es sich, beide Namen zu nennen.
- Gegen was richten Sie den Einspruch? Geben Sie genau an, gegen welchen Bescheid (z.B. Einkommensteuerbescheid 2022) sich Ihr Einspruch richtet.
- Weshalb legen Sie Einspruch ein? Begründen Sie, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, und reichen Sie gegebenenfalls Nachweise (Rechnungen, Belege) ein.
5. Müssen Sie Ihre Steuern trotzdem zahlen?
Auch wenn Sie Einspruch einlegen, müssen Sie die festgesetzte Steuer zunächst zahlen. Sollte der Einspruch zu Ihren Gunsten entschieden werden, erhalten Sie eine Rückerstattung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen, um die Zahlung bis zur Entscheidung auszusetzen. Ob dieser Antrag gewährt wird, hängt vom Einzelfall ab.
6. Wie geht es nach dem Einspruch weiter?
Nachdem Ihr Einspruch beim Finanzamt eingegangen ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Das Finanzamt stimmt zu: In diesem Fall erhalten Sie einen geänderten Bescheid, der Ihren Einspruch berücksichtigt.
- Das Finanzamt benötigt weitere Informationen: Sie werden aufgefordert, fehlende Unterlagen nachzureichen.
- Das Finanzamt lehnt den Einspruch ab: Sollte das Finanzamt Ihren Einspruch ablehnen, können Sie sich an die Rechtsbehelfsstelle wenden und in letzter Instanz auch den Klageweg vor einem Finanzgericht einschlagen.
7. Klageverfahren – Was tun bei laufenden Verfahren?
Falls es bereits ein laufendes Klageverfahren zu einem ähnlichen Sachverhalt gibt, können Sie das Finanzamt bitten, das Einspruchsverfahren bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens ruhen zu lassen. Dies kann sinnvoll sein, um keine doppelten Verfahren zu führen.
Fazit
Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist eine wertvolle Möglichkeit, Unstimmigkeiten oder Fehler zu korrigieren. Es ist jedoch wichtig, die Fristen und formellen Anforderungen genau einzuhalten. Sollten Sie unsicher sein, wie Sie vorgehen sollen, stehe ich Ihnen als Steuerberater gerne zur Seite und übernehme die Einlegung des Einspruchs für Sie.
Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne!
Ihr Steuerberater