Was Unternehmen über Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und das Poolverfahren wissen sollten

Das Jahr 2024 bringt für kleine Unternehmen und Selbstständige keine großen Änderungen in der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Trotz früherer Diskussionen und Erwartungen einer deutlichen Verbesserung im Wachstumschancengesetz sind diese Erleichterungen in der endgültigen Gesetzesfassung nicht umgesetzt worden.

Aktuelle Regelungen für die Abschreibung von GWG

Auch 2024 können Unternehmen GWG im Anschaffungsjahr komplett abschreiben. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für solche Anschaffungen nicht über die Nutzungsdauer verteilen müssen, wie es bei höherwertigen Betriebsanschaffungen der Fall ist. Hier die Details:

  • Anschaffungskosten bis 250 € (netto): Diese können vollständig im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgeschrieben werden.
  • Anschaffungskosten von 250,01 € bis 800 € bzw. 1.000 € (netto): Hier haben Unternehmer ein Wahlrecht:
    • Option 1: Sofortabschreibung bis zur Obergrenze von 800 €. Alles über diesem Betrag wird gemäß der Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine geplante Erhöhung auf 1.000 € wurde nicht realisiert.
    • Option 2: Bildung eines Sammelpostens für Anschaffungen zwischen 250,01 € und 1.000 €. Diese Wirtschaftsgüter werden über 5 Jahre abgeschrieben. Eine ursprünglich vorgesehene Erhöhung der Obergrenze auf 5.000 € und eine Verkürzung der Abschreibungsdauer auf 3 Jahre wurden nicht umgesetzt.

Vorteile der Sofortabschreibung

Die Sofortabschreibung bis 800 € ist oft vorteilhafter, besonders wenn ein Unternehmen gute Gewinne erzielt und die Steuerlast senken möchte. Durch die sofortige steuerliche Geltendmachung können mehr Kosten unmittelbar abgesetzt werden, was zu einer Reduktion der aktuellen Steuerlast führt.

Wann das Poolverfahren sinnvoll ist

Für Unternehmen, die weniger Gewinn erwirtschaften oder sich in der Anfangsphase befinden, kann das Poolverfahren attraktiver sein. Durch die Verteilung der Abschreibungen auf fünf Jahre lassen sich Betriebsausgaben in Zukunft verschieben, wenn möglicherweise höhere Gewinne erwartet werden.

Umsetzung des Poolverfahrens

Wenn Sie sich für das Poolverfahren entscheiden:

  1. Liste führen: Erfassen Sie alle beweglichen Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 €, die im Laufe des Jahres angeschafft wurden. Dies kann mittels Buchhaltungssoftware automatisiert werden.
  2. Sammelposten bilden: Die erfassten Güter verlieren ihre Einzelidentität und werden als ein einziges Wirtschaftsgut behandelt. Die Anschaffungskosten werden über 5 Jahre abgeschrieben.
  3. Abschreibungen planen: Berücksichtigen Sie die Summe der Anschaffungskosten der aktuellen und der letzten vier Jahre bei Ihren jährlichen Abschreibungen.

Wichtig: Jährliche Entscheidung

Das Wahlrecht, ob Sie GWG sofort abschreiben oder sie in einem Sammelposten erfassen, gilt immer nur für ein Wirtschaftsjahr. Im nächsten Jahr können Sie erneut entscheiden, welche Methode Sie für neu angeschaffte GWG anwenden möchten.

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass trotz der ausbleibenden Verbesserungen, die einfache und flexible Handhabung der GWG-Abschreibungen kleinen Unternehmen weiterhin ermöglicht, ihre steuerlichen Möglichkeiten effektiv zu nutzen.

Mehr Infos siehe auch https://www.steuerschroeder.de/Geringwertige-Wirtschaftsgueter.html