Aktiengewinne sind ein beliebtes Investment, aber in den meisten Fällen selten steuerfrei. Sei es durch Dividenden oder Kursgewinne – Einkünfte aus Aktien unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Doch es gibt einige Ausnahmen und Besonderheiten, die Anleger kennen sollten. In diesem Beitrag erklären wir, wann und wie Sie auf Ihre Aktiengewinne Steuern zahlen müssen.
Aktiengewinne versteuern: Wann fällt die Steuer an?
Grundsätzlich müssen Aktiengewinne dann versteuert werden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Ihr Gewinn übersteigt den Freibetrag von 1000 Euro (für Singles) oder 2000 Euro (für Ehepaare).
- Die Aktien wurden nach 2008 gekauft. Gewinne aus Verkäufen von Aktien, die vor 2009 erworben wurden, sind steuerfrei.
- Sie haben ausländische Aktien in Ihrem Portfolio. Hier greift häufig eine landesspezifische Quellensteuer.
Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer: Was steckt dahinter?
Seit 2009 wird auf Kapitalerträge eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent erhoben, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Steuer wird auf sämtliche Gewinne aus Kapitalanlagen, wie zum Beispiel Dividenden oder Kursgewinne, angewendet. Eine Besonderheit der Abgeltungssteuer ist, dass sie von der Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird – daher auch der Name „Quellensteuer“.
Die Abgeltungssteuer ersetzt damit die früheren, teils variablen Steuersätze für verschiedene Kapitaleinkünfte und soll den Steuerprozess vereinfachen.
Der Sparerpauschbetrag: Steuerfreibetrag bei Aktien
Seit dem 1. Januar 2023 können Singles Gewinne aus Aktien bis zu 1000 Euro pro Jahr steuerfrei behalten. Für Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag auf 2000 Euro. Gewinne, die diesen Freibetrag überschreiten, unterliegen der Abgeltungssteuer.
Um diesen Freibetrag nutzen zu können, sollten Sie bei Ihrer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag hinterlegen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Abgeltungssteuer auch auf geringere Erträge ab. Diese zu viel gezahlte Steuer können Sie jedoch über die Steuererklärung zurückfordern.
Grundfreibetrag: Wann bleiben Aktiengewinne steuerfrei?
Auch der Grundfreibetrag spielt eine Rolle. Solange das Gesamteinkommen (inklusive Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag liegt – im Jahr 2023 bei 10.908 Euro – fällt keine Steuer an. Diese Regelung ist besonders interessant für Geringverdiener und Studierende.
Ein Beispiel: Ein Single hat ein Gesamteinkommen von 8000 Euro und erzielt zusätzlich Kapitalerträge von 1600 Euro. Da das Gesamteinkommen mit 9600 Euro unter dem Grundfreibetrag liegt, muss er keine Steuern auf seine Aktiengewinne zahlen.
Rechenbeispiel: Wie viel Steuern fallen auf Aktiengewinne an?
Ein lediger Anleger erzielt im Jahr 2500 Euro Gewinn aus Aktien. Davon sind 1000 Euro steuerfrei. Die restlichen 1500 Euro werden mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt, also 375 Euro. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (20,63 Euro) und eventuell Kirchensteuer. Am Ende bleibt der Anlegerin ein Gewinn von 2104,37 Euro nach Steuern.
Steuererklärung: Wann lohnt sie sich?
Die meisten Banken führen die Steuerschuld direkt ans Finanzamt ab, dennoch kann es sich lohnen, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben – insbesondere dann, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. In diesem Fall prüft das Finanzamt, ob eine geringere Steuerlast günstiger wäre.
Ausländische Aktien: Besondere Regelungen
Für Anleger, die in ausländische Aktien investieren, gelten besondere Regelungen. Viele Länder erheben eine Quellensteuer auf Dividenden. Durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit verschiedenen Ländern wie den USA, der Schweiz oder Japan kann ein Teil der ausländischen Quellensteuer zurückgeholt werden. Anleger sollten sich hier informieren, um nicht zu viel zu zahlen.
Fazit: Wer mit Aktien Gewinne erzielt, kommt um die Abgeltungssteuer in den meisten Fällen nicht herum. Ein durchdachter Umgang mit Freibeträgen, Freistellungsaufträgen und ausländischen Quellensteuern hilft jedoch, die Steuerlast zu optimieren. Bei Fragen rund um die Steuerpflicht für Aktiengewinne stehen wir Ihnen als Steuerberater gerne zur Seite.