Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Schreiben IV B 5 – S-1369 / 19 / 10001 :004 vom 25.06.2024 die neuen Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG) veröffentlicht. Diese gelten für die Feststellungsjahre ab 2022 und betreffen Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen.

Wichtige Details der Veröffentlichung

Nach intensiven Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden folgende Vordruckmuster und Erläuterungen bekannt gegeben:

I. Vordruckmuster zur Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG

  • Hauptvordruck ASt 1 B: Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen.
  • Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG.
  • Anlage FB-ASt: Angaben zum Feststellungsbeteiligten.
  • Anlage NaP: Angaben zu nahestehenden Personen.
  • Anlage Erwb: Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten.
  • Anlage MT: Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG).

II. Vordruckmuster für die Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG

  • Anzeige zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist.

Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen und stehen ab dem 1. Juli 2024 im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbare Formulare bereit.

Dieses Schreiben wird auch im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Zugang zu den Vordruckmustern

Das vollständige Schreiben mit den Vordruckmustern finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Für weitere Fragen oder Unterstützung bei der Anwendung der neuen Vordrucke stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere Webseite oder rufen Sie uns an.


Dieser Beitrag soll Steuerpflichtigen und Steuerberatern die neuesten Entwicklungen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz näherbringen und eine Hilfestellung bei der Anwendung der neuen Vordrucke bieten.