Verspätungszuschlag bei Gewinneinkünften: Was Sie wissen müssen

Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen, kann das Finanzamt einen sogenannten Verspätungszuschlag festsetzen. Dies gilt auch für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften (GuE), wie etwa Selbständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende. In diesem Beitrag erklären wir, wann ein Verspätungszuschlag erhoben wird, wie hoch dieser ausfallen kann und was Sie tun können, um ihn zu vermeiden.

1. Was ist der Verspätungszuschlag?

Der Verspätungszuschlag ist eine finanzielle Sanktion, die das Finanzamt verhängen kann, wenn eine Steuererklärung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht wird. Ziel dieses Zuschlags ist es, die pünktliche Abgabe der Steuererklärungen sicherzustellen.

2. Wann wird ein Verspätungszuschlag erhoben?

Ein Verspätungszuschlag kann festgesetzt werden, wenn:

  • Die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde und
  • Die Verspätung nicht durch ausreichende Gründe entschuldigt werden kann.

Insbesondere bei Gewinneinkünften (GuE) ist die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung von großer Bedeutung, da hier häufig umfangreiche und komplexe Informationen erforderlich sind. Das Finanzamt kann den Verspätungszuschlag auch dann erheben, wenn die Steuererklärung nach wiederholten Aufforderungen weiterhin nicht eingereicht wird.

3. Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Seit der Steuerreform 2019 gelten für die Berechnung des Verspätungszuschlags neue Regelungen. Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro Monat der Verspätung und wird automatisch berechnet, wenn die Steuererklärung mehr als 14 Monate nach dem Ende des Steuerjahres abgegeben wird.

Bei Gewinneinkünften kann der Zuschlag höher ausfallen, da er in der Regel auf der Grundlage der festgesetzten Steuer berechnet wird. Dabei kann das Finanzamt bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat der Verspätung als Zuschlag festsetzen, allerdings maximal bis zu 25.000 Euro.

4. Was können Sie tun, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden?

Um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden, sollten Sie:

  • Fristen einhalten: Achten Sie darauf, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen. Für Gewinneinkünfte ist die Frist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Wenn ein Steuerberater beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres.
  • Fristverlängerung beantragen: Falls Sie absehen können, dass Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt.
  • Nachreichung von Unterlagen: Falls wichtige Unterlagen fehlen, reichen Sie diese so schnell wie möglich nach und informieren Sie das Finanzamt über den Grund der Verzögerung.

5. Fazit

Der Verspätungszuschlag bei Gewinneinkünften kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Daher ist es wichtig, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung einzuhalten und bei absehbaren Verzögerungen rechtzeitig zu handeln. Sollten Sie unsicher sein, wie Sie vorgehen sollen, oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Für weitere Fragen oder eine individuelle Beratung zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen und unnötige Kosten vermeiden.