Versorgungsbezüge, insbesondere Pensionen von Beamtinnen und Beamten, sind als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vollständig steuerpflichtig. Sie unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Rente:
- Beim Übergang in den Ruhestand übernimmt die ehemalige Arbeitgeberin oder der ehemalige Arbeitgeber weiterhin den Lohnsteuerabzug.
- Angaben zu den Versorgungsbezügen müssen in der Steuererklärung auf der Anlage N statt auf der Anlage R gemacht werden.
- Pensionen unterliegen der vollen Besteuerung, da während der aktiven Dienstzeit keine eigenen Beiträge zur Pension geleistet wurden.
Steuerliche Ermäßigung durch Versorgungsfreibetrag
Da kein Besteuerungsanteil ermittelt wird, erfolgt die steuerliche Ermäßigung der Pensionen durch einen Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Diese Beträge bleiben steuerfrei und richten sich nach dem Jahr des Versorgungsbeginns. Die Höhe des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags reduziert sich schrittweise seit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2005.
Beispielhafte Staffelung des Versorgungsfreibetrags:
Jahr des Versorgungsbeginns | Versorgungsfreibetrag (%) | Höchstbetrag (Euro) | Zuschlag (Euro) |
---|---|---|---|
Bis 2005 | 40,0 | 3.000 | 900 |
2010 | 32,0 | 2.400 | 720 |
2020 | 16,0 | 1.200 | 360 |
2024 | 13,6 | 1.020 | 306 |
2058 | 0,0 | 0 | 0 |
Der ermittelte Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag gelten für die gesamte Laufzeit der Pension und werden durch regelmäßige Anpassungen nicht neu berechnet.
Berechnungsbeispiel
Eine Beamtin tritt im Januar 2019 in den Ruhestand und erhält eine monatliche Pension von 2.000 Euro. Ihre steuerlichen Vorteile durch den Versorgungsfreibetrag werden wie folgt berechnet:
Berechnungsschritt | Betrag (Euro) |
Jahresbruttoeinkommen (12 x 2.000 Euro) | 24.000 |
Versorgungsfreibetrag (max. 1.320 Euro) | 1.320 |
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag | 396 |
Werbungskosten-Pauschbetrag | 102 |
Steuerpflichtige Einkünfte | 22.182 |
Fazit
Mit der schrittweisen Reduzierung der Versorgungsfreibeträge nähert sich die Besteuerung von Pensionen der Besteuerung von Renten an. Für Pensionärinnen und Pensionäre ist es daher wichtig, ihre steuerliche Situation regelmäßig zu prüfen, um mögliche Optimierungen oder Freibeträge bestmöglich zu nutzen.