Verpflichtende E-Rechnung in Deutschland ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung zur Pflicht im B2B-Bereich

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im Business-to-Business (B2B)-Bereich in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen. Dies ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung in der Finanzbuchhaltung. Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 EUR gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV. Ab dem 1. Januar 2028 müssen Unternehmen dann auch E-Rechnungen versenden.

Vorteile einer frühzeitigen Umstellung für Kanzleien und Mandanten

Die frühzeitige Umstellung auf die E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für Steuerkanzleien und deren Mandanten:

  1. Vermeidung von Überraschungen und Zeitdruck:
    • Eine rechtzeitige Vorbereitung der internen Prozesse und Stammdaten hilft, böse Überraschungen und unnötigen Stress kurz vor den Stichtagen zu vermeiden. Unternehmen können sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und ihre Systeme rechtzeitig angepasst haben.
  2. Produktivitätspotenzial nutzen:
    • Die Umstellung auf E-Rechnungen reduziert manuelle Tätigkeiten und Verwaltungszeiten im Rechnungseingangs- und Finanzbuchhaltungsprozess erheblich. Dies führt zu einer Steigerung der Produktivität und ermöglicht den Mitarbeitern, sich auf wertschöpfendere Aufgaben zu konzentrieren.
  3. Proaktive Mandantenberatung:
    • Steuerkanzleien, die frühzeitig Erfahrung mit E-Rechnungen sammeln, können ihre Mandanten proaktiv bei der Umstellung unterstützen. Mit dem vorhandenen Know-how zu Buchhaltung, Rechnungsprozessen und Digitalisierung können Kanzleien als Berater fungieren und die Transformation zur digitalen Beraterkanzlei vorantreiben.
  4. Digitalisierung und Effizienzsteigerung:
    • Durch die Digitalisierung der Kanzlei und die Etablierung medienbruchfreier Datenaustauschprozesse mit Mandanten können Effizienz und Effektivität gesteigert werden. Dies spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern verbessert auch die Datenqualität und die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandanten.

Fazit

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung. Unternehmen und Steuerkanzleien sollten die Umstellung frühzeitig angehen, um die zahlreichen Vorteile zu nutzen und rechtzeitig vorbereitet zu sein. Eine frühzeitige Umstellung hilft, Überraschungen und Zeitdruck zu vermeiden, das Produktivitätspotenzial zu heben, proaktiv Mandanten zu beraten und die Digitalisierung voranzutreiben.

Quellen:

  • § 33 UStDV
  • § 34 UStDV