Verlängerung der Fristen für Feststellungserklärungen 2022 nach § 18 AStG

Hintergrund

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Fristen zur Abgabe von Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 AStG für das Jahr 2022 verlängert. Diese Verlängerung betrifft Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen.

Wichtige Details

  1. Frist für nicht beratene Fälle:
    • Abgabe spätestens bis zum 31. Oktober 2024.
  2. Frist für beratene Fälle:
    • Abgabe ebenfalls bis zum 31. Oktober 2024.
  3. Neue Vordrucke:
    • An die geänderte Rechtslage angepasste Vordrucke werden in Kürze veröffentlicht.

Keine Anträge erforderlich

Die Fristverlängerungen werden automatisch berücksichtigt, es ist kein gesonderter Antrag notwendig.

Fazit

Diese Änderungen sollen den Steuerpflichtigen mehr Zeit geben, um die komplexen neuen Regelungen korrekt umzusetzen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.