Ein beruflich bedingter Umzug kann erhebliche Kosten verursachen. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich diese Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Umzugskosten abzugsfähig sind, welche Pauschalen gelten und wie diese in der Steuererklärung angegeben werden.
1. Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst?
Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Aufnahme einer ersten beruflichen Tätigkeit,
- Wechsel des Arbeitgebers oder Versetzung durch den Arbeitgeber,
- erhebliche Verkürzung der täglichen Pendelzeit um mindestens eine Stunde für Hin- und Rückweg.
2. Welche Umzugskosten sind absetzbar?
Zu den absetzbaren Umzugskosten gehören unter anderem:
- Transportkosten für das Umzugsgut,
- Reisekosten für die Wohnungssuche und den eigentlichen Umzug,
- Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung,
- Doppelte Mietzahlungen bis zu sechs Monaten für die alte und neue Wohnung,
- Nachhilfeunterricht für Kinder aufgrund schulbedingter Nachteile durch den Umzug.
Alternativ können Arbeitnehmer eine Umzugskostenpauschale ansetzen:
Umzug ab | Berechtigte Person mit vorheriger Wohnung | Ohne vorherige Wohnung | Für jede weitere Person (Ehegatten, Kinder) |
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1. März 2024 | 964 Euro | 193 Euro | 643 Euro |
Falls innerhalb der letzten fünf Jahre bereits ein beruflich bedingter Umzug erfolgte, erhöht sich die Pauschale um 50 %.
3. Einschränkungen beim Abzug von Umzugskosten
Nicht absetzbar sind:
- Kosten für die Renovierung oder Einrichtung der neuen Wohnung,
- Maklergebühren für den Kauf einer Immobilie,
- Privat veranlasste Umzüge, es sei denn, sie sind aus gesundheitlichen Gründen notwendig (außergewöhnliche Belastung).
4. Besonderheiten bei einer doppelten Haushaltsführung
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort bezieht, kann die tatsächlichen Umzugskosten als Werbungskosten absetzen, jedoch nicht die Umzugskostenpauschale.
5. Erstattung durch den Arbeitgeber
Erstattet der Arbeitgeber Umzugskosten, sind diese bis zur Höhe der steuerlich anerkannten Werbungskosten steuerfrei. Diese Erstattungen mindern jedoch den eigenen steuerlichen Abzugsbetrag.
6. Wo werden die Umzugskosten in der Steuererklärung eingetragen?
- Anlage N: Werbungskosten – Weitere Werbungskosten (Zeilen 64 bis 66),
- Doppelte Haushaltsführung: Anlage N – Doppelte Haushaltsführung, Zeile 32.
7. Umzugskosten für Selbstständige
Selbstständige können ihre beruflich bedingten Umzugskosten als Betriebsausgaben geltend machen, sofern der Umzug fast ausschließlich betrieblich veranlasst ist.
8. Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen
Falls der Umzug nicht beruflich veranlasst ist, können einzelne Posten wie Transport- und Renovierungskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden.
Fazit
Ein beruflich veranlasster Umzug kann steuerlich erhebliche Vorteile bringen. Es ist ratsam, Belege sorgfältig aufzubewahren und zu prüfen, ob die Umzugskostenpauschale oder der Nachweis der tatsächlichen Kosten günstiger ist.