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959 Millionen Euro Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer

Der Bund hat im Jahr 2011 rund 959 Millionen Euro aus der Luftverkehrsteuer eingenommen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (BT-Drucks. 17/10225) hervor. Auch für dieses Jahr erwartet die Regierung daraus Einnahmen in Höhe von rund 960 Millionen Euro.

Die Einführung der Luftverkehrsteuer habe zu einer Nachfragedämpfung beim Passagieraufkommen von bis zu zwei Millionen Passagieren (rund 1,1 Prozent) geführt, heißt es weiter. Davon seien rund 750.000 Passagiere auf ausländischen Flughäfen oder ausländischen Drehkreuzen und rund 1,25 Millionen Passagiere auf andere Verkehrsträger ausgewichen oder hätten auf die Reise verzichtet. Diese Nachfragedämpfung habe sich vorrangig auf Flughäfen mit hohem Low-Cost-Anteil sowie auf einigen Regionalflughäfen niedergeschlagen.

Der durchschnittliche Anteil der Luftverkehrsteuer an den Kosten der Luftverkehrsunternehmen betrage nominal bis zu 2,3 Prozent, schreibt die Regierung. Insgesamt würden bei den deutschen Luftverkehrsunternehmen dadurch Kosten in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro entstehen, die nicht auf die Passagiere übergewälzt werden könnten.

Durch den Dämpfungseffekt der Luftverkehrsteuer seien die CO2-Emissionen 2011 um 0,21 Millionen Tonnen reduziert worden. Das entspreche rund 0,6 Prozent der gesamten CO2-Emission des deutschen Luftverkehrs im vergangenen Jahr. Weiterhin seien aufgrund der Einführung die Luftverkehrssteuer die externen Kosten für die vom deutschen Luftverkehr ausgehenden Umweltschäden um rund 60 Millionen Euro gemindert worden, heißt es in der Unterrichtung weiter.

Bundesregierung

Luftverkehrsteuer

Internet-Luftverkehrsteueranmeldung (ILA)

Mit der Internet-Luftverkehrsteueranmeldung (ILA) stellt die Zollverwaltung seit der Echtbetriebsaufnahme des IT-Verfahrens AVIATA den Beteiligten eine Anwendung zur Verfügung, die es ihnen ermöglicht, alternativ zum Papierverfahren das Formular zur Luftverkehrsteueranmeldung auch online auszufüllen und anschließend elektronisch an das zuständige Hauptzollamt zu übermitteln.

Für die Authentifizierung gegenüber der ILA sowie für die Signatur der Daten zur Übermittlung an das IT-Verfahren AVIATA ist neben der Luftverkehrsteuernummer ein gültiges ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich. Sofern nicht ein bereits vorhandenes ELSTER-Zertifikat verwendet werden soll, muss das
ELSTER-Zertifikat rechtzeitig vor der ersten Nutzung der elektronischen Luftverkehrsteueranmeldung beim ElsterOnline-Portal beantragt werden.

Derzeit sind nur die folgenden ELSTER-Zertifikate zugelassen:

ELSTER-Basis (Software-Zertifikat)
Das ELSTER-Basis-Zertifikat ist in Form einer Datei erhältlich, die auf Festplatte, CD-ROM, Memory-Stick oder Diskette gespeichert werden kann. Diese Registrierungsart ist kostenlos.

ELSTER-Spezial (Sicherheitsstick)
Bei dieser Registrierungsart handelt es sich um einen Sicherheitsstick, der an den USB-Anschluss eines Computers angeschlossen wird. Der Sicherheitsstick kann gesondert käuflich erworben werden.

HinweisFür die Verwendung im Login-Bereich der ILA sind nur
ELSTER-Zertifikate zulässig, die im Rahmen einer Registrierung über eine Steuernummer ausgestellt wurden.
Dagegen ist die Nutzung des Login-Bereichs der ILA unter Verwendung von ELSTER-Zertifikaten, die über das Bundeszentralamt für Steuern oder über www.elsteronline.de mit der Registrierung über eine Steueridentifikationsnummerausgestellt wurden, nicht möglich.

Um das Onlineverfahren nutzen zu können, muss der Beteiligte seinem zuständigen Hauptzollamt umgehend die Steuernummer, die seinem ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, und die Art des Zertifikats (ELSTER-Basis bzw. ELSTER-Spezial) mitteilen.

Ansprechpartner

Für Fragen, Probleme und Verbesserungsvorschläge, die die ILA betreffen, steht ein zentraler Service Desk, bestehend aus dem Service Desk ZIVIT und dem Service Desk Zoll, zur Verfügung.

Tel.: 0800 8007-5451 (Service Desk ZIVIT)
Tel.: 0800 8007-5452 (Service Desk Zoll)
Fax: +49 22899 680-7584
E-Mail: servicedesk@zivit.de

Ansprechpartner für technische Fragen zur ILA:

Für technische Fragen (Systemausfall, Störungen bei der Onlineübermittlung usw.) steht Ihnen der Service Desk ZIVIT rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres zur Verfügung.

Ansprechpartner für Anwenderfragen zur ILA:

Für Anwenderfragen (Erläuterungen zu einzelnen Eingabefeldern, Fehlermeldungen, Signatur der Anmeldungen usw.) steht Ihnen der Service Desk Zoll Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) zur Verfügung.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Service Desk Zoll nimmt der Service Desk ZIVITIhre Anwenderfragen entgegen.

Luftverkehrsteuer

Einnahmenbilanz 2012 und Auswirkungen der Einführung auf den Luftverkehr

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Juni 2012 erstmals die wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung der Luftverkehrsteuer auf die Luftfahrtbranche untersuchen lassen. Dazu hat es ein unabhängiges Schweizer Wirtschaftsinstitut mit der Erstellung eines Gutachtens über die Entwicklung im Jahr 2011 beauftragt und dem Bundestag einen zusammenfassenden Bericht vorgelegt. Ergänzend hierzu wurde im Herbst 2012 ein weiteres vom BMF in Auftrag gegebenes Gutachten veröffentlicht, mit dem das erste Halbjahr 2012 bilanziert wurde.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in den Jahren 2011 und 2012 das Passagieraufkommen an deutschen Flughäfen weiter gestiegen ist. Die Einführung der Luftverkehrsteuer hat aus Sicht der Bundesregierung die Entwicklung der Branche nicht nachhaltig negativ beeinflusst. Auf einen einmaligen und kurzfristigen Dämpfungseffekt der Nachfrage im Jahr 2011 folgte eine von der Steuer weitgehend unbeeinflusste Weiterentwicklung im Jahr 2012.

Die 2012 registrierten Zuwachsdämpfungen haben nach Auffassung des BMF ihre Ursache im aktuell vergleichsweise niedrigen Wirtschaftswachstum im Inland und im europäischen Ausland. Dies verwundert nicht, ist doch die Luftverkehrswirtschaft seit je her wie kaum eine andere Branche von der Entwicklung der Gesamtwirtschaft  abhängig. Insbesondere auf den Luftverkehr im Inland wirkt sich die die derzeit zu beobachtende wirtschaftliche Entwicklung unmittelbar aus.

Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer, die im Jahr 2011 vordergründig zur allgemeinen Haushalts­kon­solidierung eingeführt worden ist, liegen sowohl in 2011 mit 959 Millionen Euro als auch in 2012 mit 948 Millionen Euro auf dem erwarteten Niveau von bis zu 1 Milliarde Euro.