Steuern sparen mithilfe von Werbungskosten

Wer Werbungskosten geltend macht, kann eine Menge an Steuern sparen. Damit das gelingt, sollten Steuerzahler im Laufe des Jahres Belege sorgfältig aufbewahren und genau darauf achten, ob Kosten privat oder beruflich anfallen. Aber was genau sind Werbungskosten, wozu sind sie gut und wie macht man sie steuerlich geltend? Hier ein Überblick.

Was sind Werbungskosten?

Der Begriff Werbungskosten ist ein Sammelbegriff für verschiedene Ausgaben und Aufwendungen, die Steuerzahler zur Erzielung von Einkünften getragen haben. Hier geht es um die Werbungskosten, die Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrem Job tragen müssen. Diese Kosten können dann in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden.

Typische Werbungskosten sind beispielsweise:

  • Fachliteratur und berufliche Weiterbildungskosten
  • Computer-Software mit klarem Berufsbezug
  • Fahrtkosten zur Arbeit oder für berufliche Reisen

Selbst Kosten für ein Bewerbungsgespräch oder notwendige berufliche Anschaffungen können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Welche Arten von Werbungskosten gibt es?

Gemäß Einkommensteuergesetz (EStG §9 Abs. 1) lassen sich Werbungskosten in drei Kategorien einteilen:

  1. Aufwendungen zur Erwerbung der Einnahmen: Zum Beispiel Kosten für Bewerbungsmaterialien.
  2. Aufwendungen zur Sicherung der Einnahmen: Dazu gehören berufliche Weiterbildungen.
  3. Aufwendungen zur Erhaltung der Einnahmen: Hierunter fallen z.B. Reparaturkosten für beruflich genutzte Geräte.

Voraussetzungen zum Absetzen von Werbungskosten

Um Werbungskosten absetzen zu können, müssen diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Berufliche Veranlassung: Die Kosten müssen direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
  • Selbst getragene Kosten: Nur Kosten, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden, können abgesetzt werden.
  • Nachweisbarkeit: Alle geltend gemachten Kosten sollten mit Belegen wie Rechnungen oder Quittungen nachweisbar sein.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Der Werbungskosten-Pauschbetrag (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt) wurde für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro erhöht und bleibt auch 2024 auf diesem Niveau. Dieser Pauschbetrag wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Nur wenn die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt es sich, die Ausgaben im Detail anzugeben.

Typische Werbungskosten

Hier sind einige Beispiele für Kosten, die als Werbungskosten anerkannt werden können:

  • Arbeitskleidung: Spezifische Berufskleidung, die nicht privat genutzt werden kann.
  • Arbeitsmittel: Computer, Schreibtisch, Werkzeug (je nach Beruf).
  • Arbeitszimmer: Wenn es den strengen Anforderungen des Finanzamts entspricht.
  • Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften
  • Bewerbungskosten: Fahrt- und Übernachtungskosten für Bewerbungsgespräche.
  • Dienstreisen: Fahrt- und Übernachtungskosten bei beruflich veranlassten Reisen.
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Erstellung der Steuererklärung: Kosten für den Steuerberater oder spezielle Software.
  • Fahrtkosten: Abzugsfähig über die Entfernungspauschale.
  • Fortbildungskosten: Kosten für Seminare, Workshops und Kurse.
  • Home-Office-Kosten: Über die Home-Office-Pauschale.
  • Telefon- und Internetkosten
  • Umzugskosten: Bei beruflich veranlassten Umzügen.
  • Unfallkosten: Wenn der Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit steht.

Nichtbeanstandungsgrenzen und Pauschalen

Es gibt einige Kosten, die das Finanzamt aus Vereinfachungsgründen ohne Belege akzeptiert:

  • Arbeitsmittel: Bis zu einer Summe von 110 Euro.
  • Kontoführungsgebühren: Bis zu einer Höhe von 16 Euro.

Wer keine Lust hat, Belege zu sammeln, kann einfach den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro in Anspruch nehmen. Doch in vielen Fällen kann es sich lohnen, die tatsächlichen Kosten im Detail anzugeben, wenn diese den Pauschbetrag übersteigen.

Fazit

Werbungskosten bieten eine hervorragende Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Wichtig ist, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und sich bewusst zu sein, welche Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Mit den richtigen Informationen und einer guten Organisation können Arbeitnehmer ihre Steuerlast erheblich mindern.