Steuerliche Absetzbarkeit von Reiseversicherungen

Reisen ist für viele eine willkommene Abwechslung und eine Möglichkeit, neue Kulturen zu erleben, sich zu entspannen oder geschäftliche Kontakte zu pflegen. Doch mit jeder Reise gehen auch Risiken einher, gegen die man sich absichern möchte. Reiseversicherungen bieten hierbei einen wichtigen Schutz. Doch welche dieser Versicherungen können Sie von der Steuer absetzen? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die steuerliche Absetzbarkeit von Reiseversicherungen.

Reiseversicherungen im privaten Kontext

Im Allgemeinen gelten Reiseversicherungen als Kosten der privaten Lebensführung und sind daher grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:

  1. Auslandsreise-Krankenversicherung: Diese Versicherung ist besonders wichtig, wenn Sie ins Ausland reisen, da sie Kosten für medizinische Notfälle abdeckt, die nicht von Ihrer regulären Krankenversicherung übernommen werden. Die Beiträge zur Auslandsreise-Krankenversicherung können als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. Diese fallen unter die Sonderausgaben, wodurch sie bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden können.
  2. Reiseunfallversicherung: Ähnlich wie die Auslandsreise-Krankenversicherung kann auch die Reiseunfallversicherung unter bestimmten Umständen steuerlich abgesetzt werden, sofern sie primär der Absicherung gegen Unfälle auf Reisen dient und keine weiteren allgemeinen Lebensrisiken abdeckt.

Für Privatpersonen liegt der Höchstbetrag für solche Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro pro Jahr. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro geltend machen. Diese Grenzen umfassen alle Vorsorgeaufwendungen, nicht nur die für Reiseversicherungen.

Reiseversicherungen im beruflichen Kontext

Werden Reisen aus beruflichen Gründen angetreten, sieht die Lage anders aus:

  1. Beruflich veranlasste Reisen: Wenn Sie eine Reiseversicherung ausschließlich für beruflich bedingte Reisen abschließen, können die Kosten dafür als Werbungskosten abgesetzt werden. Hier gibt es keine Höchstbeträge, und Sie können die tatsächlichen Ausgaben in voller Höhe steuerlich geltend machen.
  2. Doppelte Haushaltsführung: Sollten Sie aufgrund einer doppelten Haushaltsführung häufig zwischen Ihrem Hauptwohnort und dem Ort Ihrer beruflichen Tätigkeit reisen, können die Kosten für eine entsprechende Reiseversicherung ebenfalls als Werbungskosten abgezogen werden.

Nicht absetzbare Reiseversicherungen

Einige Reiseversicherungen sind unabhängig von der Reiseursache nicht absetzbar. Dazu gehören:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reisegepäckversicherung

Diese Versicherungen gelten als Schutz vor allgemeinen Lebensrisiken und sind daher steuerlich nicht relevant.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Reiseversicherungen hängt stark davon ab, ob die Reise privat oder beruflich motiviert ist. Während die meisten Reiseversicherungen bei privaten Reisen nicht absetzbar sind, können sie bei beruflichen Reisen vollständig als Werbungskosten geltend gemacht werden. Es lohnt sich, Ihre individuelle Situation zu prüfen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Steuervorteile nutzen.