Steuergeschenk für den Kunsthandel: Rückkehr zum reduzierten Mehrwertsteuersatz

Das deutsche Kunsthandelsgewerbe hat Grund zur Freude: Das Bundeskabinett hat beschlossen, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Kunst und Sammlungsgegenstände wieder einzuführen. Dieser Schritt wird der Branche im internationalen Wettbewerb erheblich zugutekommen.

Lob für die Politik

Die Entscheidung, die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 getroffen wurde, stieß bei den Betroffenen auf breite Zustimmung. Besonders Kulturstaatsministerin Claudia Roth und Bundesfinanzminister Christian Lindner erhielten viel Lob. Der Deutsche Kulturrat sprach von einem großen kulturpolitischen Erfolg, und der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler bedankte sich ausdrücklich bei beiden Politikern für ihren Einsatz.

Hintergrund der Entscheidung

Seit 2014 galt für den deutschen Kunsthandel ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Ohne die Möglichkeit der Differenzbesteuerung hätte dies die Branche stark belastet. Nun hat das Bundeskabinett den Spielraum im Unionsrecht genutzt, um den reduzierten Satz von sieben Prozent wieder anzuwenden. Dieser galt zuletzt praktisch nur beim Direktverkauf durch Kunstschaffende, doch nun sollen auch Galerien und Auktionshäuser davon profitieren.

Internationale Wettbewerbsfähigkeit

Im internationalen Vergleich steht Deutschland damit wieder besser da. In Frankreich beträgt die Mehrwertsteuer beim Kunstverkauf nur 5,5 Prozent, was das Land zu einer boomenden Kunsthandelskapitale gemacht hat, insbesondere nach dem Brexit. Obwohl Deutschland mit zwei Prozent am globalen Kunstmarkt nur einen kleinen Anteil hat und in der EU hinter Frankreich rangiert, wird der reduzierte Steuersatz zumindest verhindern, dass die deutsche Branche den Anschluss verliert.

Politische Versöhnung und wirtschaftliche Stärkung

Kurz vor der Europawahl wirkt dieser Beschluss auch versöhnend auf den deutschen Kunsthandel, der sich durch Entscheidungen wie den Kulturgutschutz für Caspar David Friedrichs Skizzenbuch oft benachteiligt fühlte. Die Rückkehr zum reduzierten Mehrwertsteuersatz ist ein bedeutendes Signal der Koalition und der Kulturstaatsministerin an die Branche, die mit schwierigen wirtschaftlichen Zeiten konfrontiert ist.

Fazit

Mit der Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Kunst und Sammlungsgegenstände zeigt die Regierung, dass sie die Bedeutung des Kunsthandels anerkennt und bereit ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken. Diese Entscheidung bringt nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch eine politische Versöhnung und einen Hoffnungsschimmer für die Zukunft des deutschen Kunsthandels.