Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 steht an und viele fragen sich: Wann ist die Abgabefrist? Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Welche Fristen gelten für die freiwillige Abgabe? In diesem Beitrag finden Sie alle relevanten Informationen zur Abgabefrist der Steuererklärung 2024.
Das Wichtigste zur Steuererklärung 2024 in Kürze
- Pflichtveranlagung: Wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, ist der Stichtag der 31. Juli 2025.
- Freiwillige Abgabe: Sie haben Zeit bis zum 31. Dezember 2028, um Ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 einzureichen.
- Mit Steuerberater: Wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.
- Rückwirkende Abgabe: Ab Januar 2025 können Sie noch für die Jahre 2021, 2022 und 2023 Ihre Steuererklärung nachreichen.
1. Die Frist für die verpflichtende Steuererklärung 2024
Sie sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn eine der folgenden Bedingungen auf Sie zutrifft:
- Sie haben mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld) erhalten.
- Sie haben Einkünfte aus mehreren Arbeitsverhältnissen und Steuerklasse VI.
- Sie haben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
- Sie betreiben ein Gewerbe oder sind selbstständig.
- Das Finanzamt hat Sie explizit zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert.
Die Frist zur Abgabe der verpflichtenden Steuererklärung ist der 31. Juli 2025.
2. Die Frist für die freiwillige Steuererklärung 2024
Falls Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, lohnt sich eine freiwillige Abgabe oft dennoch. Durchschnittlich bekommen Steuerpflichtige 1.063 Euro vom Finanzamt zurück!
Die Frist für eine freiwillige Steuererklärung endet am 31. Dezember 2028.
Wichtig: Sie können Ihre Steuererklärung für bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Das bedeutet, dass Sie 2025 noch die Steuererklärung für die Jahre 2021, 2022 und 2023 einreichen können.
3. Die Frist mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein
Wer seine Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins einreicht, erhält automatisch eine verlängerte Frist.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 mit professioneller Hilfe endet am 30. April 2026.
4. Fristverlängerung beantragen
Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben können, können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Dies geht per ELSTER oder formlos per Brief oder E-Mail.
Muster-Anschreiben zur Fristverlängerung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus persönlichen Gründen kann ich meine Steuererklärung für das Jahr 2024 nicht fristgerecht bis zum 31. Juli 2025 einreichen. Hiermit bitte ich um eine Fristverlängerung bis zum [gewünschtes Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
5. Was tun, wenn die Frist verpasst wurde?
Falls Sie die Abgabefrist versäumt haben, drohen Verspätungszuschläge. Diese betragen mindestens 25 Euro pro Monat und können bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem kann das Finanzamt eine Steuerschätzung vornehmen, die oft zu Ihrem Nachteil ausfällt.
So handeln Sie richtig:
- Reichen Sie die Steuererklärung so schnell wie möglich nach.
- Kontaktieren Sie Ihr Finanzamt und bitten Sie um Kulanz.
- Nutzen Sie Steuer-Apps, um die Abgabe zu beschleunigen.
6. Der schnellste Weg zur Steuererklärung 2024
Sie können Ihre Steuererklärung auf verschiedene Weisen einreichen:
- „Mein ELSTER“ (offizielles Finanzamt-Portal): Kostenlos, aber kompliziert.
- Steuer-Software oder Cloud-Lösungen: Bietet mehr Komfort und Unterstützung.
- Steuer-Apps: Besonders schnell und einfach direkt vom Smartphone aus.
Fazit
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder freiwillig abgeben. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Stress und erhält seine Steuerrückerstattung schneller. Nutzen Sie moderne Steuer-Apps, um Ihre Steuererklärung einfach und sicher einzureichen!