Die steuerliche Begünstigung beim Einsatz von Biodiesel und Pflanzenöl in der Landwirtschaft war bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Zu diesem Zeitpunkt habe die bisherige beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission geendet, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2097) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1833). Die Regierung prüfe derzeit die beihilferechtliche Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme insbesondere vor dem Hintergrund neuer EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.06.2022