Selbstanzeige – Änderung der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren im Bundessteuerblatt veröffentlicht

Mit Rundschreiben 254/2012 vom 8. Oktober 2012 (veröffentlicht im NL 32/2012) hatte die Bundessteuerberaterkammer über die Ergänzung der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV – informiert.

Die neue Fassung der AStBV ist nunmehr im Bundessteuerblatt 2012, Teil I, S. 1018 ff. veröffentlicht worden. Die entschärfte Regelung zu den berichtigten oder verspätet abgegebenen Steuer(vor)anmeldungen finden Sie in der Nr. 132 der Anweisungen, der entsprechende Auszug aus den AStBV ist als Anlage beigefügt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um verwaltungsinterne Anweisungen handelt, die weder die Staatsanwaltschaften noch Gerichte binden. In der Praxis kann allerdings kurzfristig eine Entschärfung der vorgetragenen Problemfälle erreicht werden. Langfristig wird eine befriedigende Lösung aber nur über eine Änderung des Gesetzes erreicht werden. Die Bundessteuerberaterkammer wird sich dafür weiter einsetzen.