Scheidung & Immobilie: So gelingt die Aufteilung

Eine Scheidung ist selten einfach, besonders wenn gemeinsames Eigentum wie eine Immobilie im Spiel ist. Als Steuerberater begegnen wir oft emotionalen und finanziell komplexen Situationen. Dieser Blogbeitrag soll Ihnen helfen, die wichtigsten Punkte bei der Aufteilung Ihrer Immobilie zu verstehen.

Die Immobilie im Fokus

Oftmals ist die gemeinsame Immobilie der größte Streitpunkt. Besteht noch ein Immobilienkredit, müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen:

  • Weiterführung des Kredits: Beide Partner zahlen weiterhin gemeinsam.
  • Vorfällige Ablösung: Hier droht eine Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Auszahlung: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus.

Kommt keine Einigung zustande, kann eine Teilungsversteigerung drohen – oft mit finanziellen Nachteilen verbunden.

Zugewinnausgleich & Immobilie

Ohne Ehevertrag leben Paare im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet:

  • Voreheliches Vermögen: Bleibt individuell.
  • Während der Ehe erworbenes Vermögen: Wird aufgeteilt.

Eine gemeinsam gekaufte Immobilie zählt zum Zugewinn. Geerbte Immobilien fallen nicht darunter.

Möglichkeiten der Aufteilung

Es gibt verschiedene Wege, die Immobilie aufzuteilen:

  • Realteilung: Umbau in zwei separate Einheiten.
  • Verkauf: Der Erlös wird geteilt.
  • Übernahme: Ein Partner behält die Immobilie und zahlt den anderen aus.
  • Vermietung: Mieteinnahmen werden geteilt.
  • Übertragung an Kinder: Nur bei Volljährigkeit möglich.
  • Gemeinsames Wohnrecht: Getrenntes Wohnen im selben Haus.
  • Teilungsversteigerung: Letzte Option bei Uneinigkeit.
  • Wohnrecht: Ein Partner wohnt mietfrei (relevant für Unterhalt).

Steuerliche Aspekte

Beachten Sie die steuerlichen Folgen:

  • Spekulationssteuer: Bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Kauf kann Gewinnsteuer anfallen.
  • Grunderwerbsteuer: Fällig bei Übertragung des Eigentumsanteils, außer bei direkter Vermögensübertragung im Zuge der Scheidung.

Wertbestimmung & Kreditübertragung

Der Wert der Immobilie ergibt sich aus Verkehrswert abzüglich Verbindlichkeiten. Eine objektive Bewertung durch einen Gutachter ist wichtig.

Bei einem gemeinsamen Kredit muss die Bank der Übertragung zustimmen.

Fazit

Die Aufteilung einer Immobilie bei Scheidung ist komplex. Rechtliche und steuerliche Beratung sind unerlässlich. Wir helfen Ihnen bei der Wertbestimmung, prüfen steuerliche Folgen und unterstützen Sie.

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Gemeinsam finden wir eine steuerlich optimale Lösung für Ihre Situation.