Sammlermünzen: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für 2025

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Regelungen für den ermäßigten Umsatzsteuersatz bei Umsätzen mit Sammlermünzen aus Edelmetallen für das Jahr 2025 bekannt gegeben.

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz?

Der ermäßigte Steuersatz gilt, wenn der Verkaufspreis der Sammlermünze mehr als das 2,5-fache des Metallwerts beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG).

Wie wird der Metallwert ermittelt?

  • Goldmünzen: Der Metallwert wird anhand des Tagespreises für Gold ermittelt.
  • Silbermünzen: Der Metallwert wird anhand des Tagespreises für Silber ermittelt.

Vereinfachungsregelung:

Um die Berechnung zu vereinfachen, können Händler für das gesamte Jahr 2025 die folgenden festgelegten Metallwerte verwenden:

  • Gold: 80.555 Euro pro Kilogramm (ohne Umsatzsteuer)
  • Silber: 910 Euro pro Kilogramm (ohne Umsatzsteuer)

Diese Werte entsprechen den letzten im November 2024 festgestellten Tagespreisen.

Anwendung:

Die Regelungen gelten nur für das Kalenderjahr 2025 und werden im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Fazit:

Die vereinfachten Regelungen erleichtern die Berechnung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Sammlermünzen. Händler können die festgelegten Metallwerte für das gesamte Jahr 2025 verwenden und so ihren Verwaltungsaufwand reduzieren.

Tipp:

Wenn Sie mit Sammlermünzen handeln, sollten Sie die Vorgaben des BMF-Schreibens genau beachten. Bei Fragen zur Umsatzsteuer wenden Sie sich gerne an uns!