Sog. Ransomware-Attacken sind Thema der Antwort der Bundesregierung (20/2926) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2783). Wie die Fraktion darin ausführte, geht es dabei um Erpressungsvorfälle, bei denen „gekaperte Unternehmensdaten gegen Zahlung eines Lösegeldes (englisch ransom, daher der Begriff der Ransomware) wieder freigeschaltet“ werden.
Laut Bundesregierung sollte Zahlungsaufforderungen im Falle von Ransomware-Angriffen nicht Folge geleistet werden. Das Zahlen von Lösegeld bei Ransomware-Angriffen unterstütze kriminelle Akteure und finanziere weitere Straftaten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. Betroffenen sei zudem davon abzuraten zu zahlen, da sie andernfalls als zahlungsbereite und daher attraktive Ziele für weitere Angriffe erscheinen könnten. Zudem sei das Wiederherstellen der verschlüsselten Daten auch durch das Nachkommen der Zahlungsforderung nicht garantiert.
Der Antwort zufolge stellen das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf den eigenen Webseiten umfangreiche Angebote zur Prävention, aber auch zur Reaktion auf Ransomware-Angriffe zur Verfügung. Darunter finde sich u. a. ein spezielles Informationsportal zum Thema Ransomware.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.08.2022