Dem BAföG einen neuen Schub verleihen und damit die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger deutlich steigern: Das ist das Ziel der BAföG-Reform, die zum 1. August in Kraft getreten ist. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Was ändert sich durch die BAföG-Reform konkret?
Die Reform regelt weitreichende Maßnahmen, darunter beispielsweise:
- Die Erhöhung der Freibeträge um 20,75 Prozent, die Anhebung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent sowie die Anhebung des Wohnzuschlags für Empfängerinnen und Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, von 325 Euro auf 360 Euro.
- Zugleich wird die Altersgrenze von 30 Jahren auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben.
- Darüber hinaus wird die digitale Beantragung des BAföG vereinfacht. Er soll nach der Umsetzung komplett digital angeboten werden.
- Außerdem werden die Zuschläge für Studiengebühren im Ausland von 4.600 Euro auf 5.600 Euro erhöht.
Die BAföG-Reform ist eine zentrale Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag. Mit der Neuausrichtung des BAföG werden nun die ersten wesentlichen Schritte zur Umsetzung der Ziele aus dem Koalitionsvertrag verwirklicht.
Ab wann können BAföG-Berechtigte mit Verbesserungen rechnen?
Der Bundesregierung war es wichtig, dass die Reform zügig erfolgen kann. Studierende, Schülerinnen und Schüler können deshalb zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2022/2023 von diesen Leistungsverbesserungen profitieren.
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der BAföG-Reform?
Ziel ist es, mehr jungen Menschen und Erwachsenen unabhängig von ihrer Herkunft oder der finanziellen Situation ihrer Familie beste Bildungschancen zu bieten und Teilhabe und Aufstieg zu ermöglichen.
Zuletzt konnte das BAföG angesichts kontinuierlich sinkender Gefördertenzahlen sein Aufstiegsversprechen aber immer weniger einlösen. Mit der Reform will die Bundesregierung daher die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wieder deutlich erhöhen.
Das BAföG ist der wichtigste Grundpfeiler der staatlichen Ausbildungsförderung. Es ermöglicht seit mehr als 50 Jahren vielen Menschen eine qualifizierte Ausbildung und damit einhergehende größere berufliche Chancen.
Werden darüber hinaus weitere Maßnahmen folgen?
Zuletzt hatte das Bundeskabinett Mitte Mai für das BAföG einen Notfallmechanismus beschlossen, damit in zukünftigen Krisensituationen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung schnell und gezielt unterstützt werden können. Diesen Punkt muss der Bundesrat erst noch billigen.
Dieser Nothilfemechanismus soll dann greifen, wenn es wegen erheblicher Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt für Studierende sowie für Schülerinnen und Schüler keine Nebenjobs mehr gibt, die sie neben ihrer Ausbildung ausüben können. Dies gilt für Krisensituationen – wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie.
BAföG als Nothilfeförderung soll dann denjenigen offenstehen, die aus persönlichen Gründen sonst kein BAföG bekommen würden – zum Beispiel wegen Überschreitens der Förderungshöchstdauer, nach spätem Fachrichtungswechsel, wegen fehlender Leistungsnachweise oder bei Personen jenseits der Altersgrenze, in Zweitausbildungen oder in Teilzeit.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 01.08.2022