Recherchemöglichkeiten bei Einkünften aus Kapitalvermögen und privaten (Wertpapier-) Veräußerungsgeschäften

Zur steuerlichen Beurteilung von Kapitalanlagen ist es häufig erforderlich, Emissionsbedin‐
gungen oder weitere Daten des Emittenten der Kapitalanlage zu kennen (z. B. für die Beurtei‐
lung, ob es sich um eine Finanzinnovation handelt). Insbesondere wenn es sich bereits um
ältere Daten handelt, sind diese i. d. R. nicht im Internet recherchierbar.
Mittlerweile wurde der Oberfinanzdirektion eine kostenpflichtige Testlizenz für den Zugriff auf
Wertpapiergattungsdaten (Wertpapierstammdaten und Wertpapiertermindaten) zur Verfü‐
gung gestellt. Hierdurch können die für die Besteuerung notwendigen Wertpapierdaten abge‐
rufen werden.
Entsprechende Anfragen können zusammen mit den vorliegenden Unterlagen für das jeweilige
Wertpapier per E-Mail (mailto:christian.anemueller@fv.nrw.de oder mailto:Meike.Manne‐
feld@fv.nrw.de) oder Fax (0800/1009267-5603) an die Oberfinanzdirektion gerichtet werden.
Da jede Abfrage Kosten verursacht, wird darum gebeten, folgende kostenlose Recherche‐
möglichkeiten vorrangig zu nutzen:
124 VerwaltungsanweisungenFinanzinnovationen
Ob ein Zertifikat eine Finanzinnovation darstellt ist anhand der § 20 Abs. 1 Nr. 7 und § 20 Abs.
2 Satz 1 Nr. 4 EStG zu überprüfen. Maßgebend ist u. a., ob ein Ertrag oder eine (teilweise)
Kapitalrückzahlung garantiert wird.
Aufgrund der Rechtsprechung des BFH kommt die Anwendung der Marktrendite bei der Ver‐
äußerung oder Abtretung von Finanzinnovationen nur in Betracht, wenn eine Emissionsrendite
nicht vorliegt oder von den Stpfl. nicht nachgewiesen werden kann und eine Trennung von
Ertrags- und Vermögensebene nicht ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Die entsprechenden Daten können z. T. unter www.finanzen.net eingesehen werden.
Erträge aus Anteilen an Investmentvermögen
VZ ab 2004
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG müssen die Besteuerungsgrundlagen des Investmentvermögens
im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.
Die veröffentlichten Besteuerungsgrundlagen können kostenfrei über das Intranet (www.ebun‐
desanzeiger.de) abgerufen werden.
Die Daten werden hierbei i. d. R. über die Suchfunktion mit Hilfe der ISIN oder der Bezeichnung
des Investmentvermögens ermittelt.
Hinweis: Nach den derzeitigen Praxiserfahrungen führt die Suche nicht zum Ergebnis, wenn
z. B. die ISIN mit Leerzeichen veröffentlicht wird. Weiterhin veröffentlichen einige Investment‐
vermögen die Besteuerungsgrundlagen ausschließlich unter dem Namen.
Werden die Besteuerungsgrundlagen tatsächlich nicht im elektronischen Bundesanzeiger ver‐
öffentlicht, sind die Erträge nach § 6 InvStG anzusetzen (Pauschalbesteuerung; vgl. auch
Rdnrn. 122-131 des BMF-Schreibens vom 18. 8. 2009, BStBl I 2009, 931).
VZ bis 2003
Die Erträge von inländischen Investmentvermögen nach dem KAGG wurden bis VZ 2000 re‐
gelmäßig im BStBl I veröffentlicht, für die übrigen Jahre sind die ungeprüften Besteuerungs‐
grundlagen im Intranet (Steuer/Einkommensteuer/Inhalt) einsehbar.
Die Besteuerung der Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen nach dem
AuslInvestmG ist davon abhängig, inwieweit die Anteile im Inland öffentlich vertrieben werden
durften bzw. die Fonds im Inland registriert waren und die Besteuerungsgrundlagen nachge‐
wiesen wurden (§§ 17, 18 AuslInvestmG).
Die Ermittlung und Nachprüfung der Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentver‐
mögen obliegt nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 FVG dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt,
www.bzst.de).
Erträge bis zum Jahr 1999 wurden (tlw. ungeprüft) im BStBl veröffentlicht.
Die Höhe der Erträge kann wie folgt ermittelt werden:
• Die Erträge Luxemburger und sonstiger ausländischer Investmentfonds deutscher Proveni‐
enz sind im Intranet abrufbar (Steuer / Zulagen und Nebengesetze / Investmentsteuer‐
recht).
• Bei anderen ausländischen Investmentfonds können die anzusetzenden Besteuerungs‐
grundlagen regelmäßig bei der Investmentgesellschaft angefordert werden.
Wertpapierdienstleister / Onlinebanken
Viele Institute veröffentlichen Kurse (auch für vergangene Jahre) und einen Teil der maßgeb‐
enden Wertpapierstammdaten.
Beispiele: www.onvista.de, www.comdirect.de, www.s-investor.de.
Verwaltungsanweisungen 125Historische Wertpapierkurse
Historische Wertpapierkurse können bei www.onvista.de nach Aufruf des aktuellen Charts des
jeweiligen Wertpapiers unter dem Punkt „weitere Chartfunktionen“ – „Kurshistorie – Einzel‐
kursabfrage“ in Erfahrung gebracht werden.
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; InvstG § 5 Abs. 1 Nr. 3; AuslInvestmG §§ 17, 18.

OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 008/2007 vom 31. 1. 2013.