Realsplitting und Prozesskosten – Neue Entwicklungen in der steuerlichen Behandlung nachehelicher Unterhaltszahlungen

In einer wichtigen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich das Urteil des Finanzgerichts Münster aufgehoben, das zuvor die Möglichkeit eröffnet hatte, Prozesskosten für die Erlangung höherer nachehelicher Unterhaltszahlungen als Werbungskosten abzusetzen, sofern die Unterhaltszahlungen im Wege des Realsplittings als Einkünfte versteuert werden.

Hintergrund des Realsplittings

Beim Realsplitting können geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten Unterhaltszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro als Sonderausgaben abziehen, während der Empfänger diese Beträge als sonstige Einkünfte versteuern muss. Diese Regelung kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen, besonders wenn der zahlende Ehepartner einem höheren Steuersatz unterliegt als der empfangende.

Die Entscheidung des BFH

Das Finanzgericht Münster hatte ursprünglich entschieden, dass die Kosten eines Rechtsstreits, der zu höheren Unterhaltszahlungen führt, als Werbungskosten absetzbar sind, da sie unmittelbar mit den steuerpflichtigen Einkünften verbunden sind. Dies war eine überraschende Entscheidung, da Prozesskosten im Allgemeinen nur schwer als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Der BFH widersprach jedoch dieser Auffassung und stellte klar, dass Prozesskosten zur Erlangung von nachehelichem Unterhalt nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Der Hauptgrund dafür ist, dass solche Aufwendungen primär dem Privatbereich zuzuordnen sind und erst durch das Realsplitting steuerlich relevant werden. Die Kosten entstehen somit vor der steuerlichen Umqualifizierung durch das Realsplitting und können daher nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Implikationen für Betroffene

Diese Entscheidung hat bedeutende Auswirkungen für Personen, die im Rahmen einer Scheidung Unterhaltszahlungen leisten oder erhalten. Es verdeutlicht die Notwendigkeit, sorgfältig zu planen und die langfristigen steuerlichen Folgen von Rechtsstreitigkeiten in Betracht zu ziehen.

Tipps für Betroffene:

  1. Sorgfältige Planung: Vor der Einleitung eines Rechtsstreits zur Erhöhung des Unterhalts sollten die möglichen Kosten und der Nutzen sorgfältig abgewogen werden.
  2. Steuerliche Beratung: Es ist ratsam, sich steuerlich beraten zu lassen, um die gesamten finanziellen Auswirkungen, einschließlich der steuerlichen Behandlung von Unterhaltszahlungen, zu verstehen.
  3. Dokumentation der Ausgaben: Auch wenn Prozesskosten nicht abzugsfähig sind, können andere kleinere mit den Unterhaltszahlungen verbundene Ausgaben potenziell absetzbar sein. Es lohnt sich, alle Belege sorgfältig zu sammeln.

Fazit

Das Urteil des BFH schließt eine steuerliche Lücke und stellt die Prozesskosten zur Erlangung von Unterhaltszahlungen eindeutig als nicht abzugsfähige private Kosten dar. Dies unterstreicht die Bedeutung von Voraussicht und professioneller Beratung in steuerlichen Angelegenheiten nach einer Scheidung.