Entsprechend der EU-Richtlinie seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, insbesondere die Weiterbildung der Berufskraftfahrer an ihren konkreten Bedarf und den Stand der Technik anzupassen sowie ein Register zu errichten, das den gegenseitigen Austausch von Bescheinigungen über die Teilnahme von Berufskraftfahrern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht, heißt es in dem Gesetzentwurf. Ein solches Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfordere die Schaffung von Verfahrensvorschriften, die nicht nur die Führung des Registers, sondern auch die Datenübermittlung regeln.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.09.2020