Neues Verfahrens „RABE“ zur Belegeinreichung über ELSTER 

Das Verfahren RABE („Referenzierung auf Belege“) ist eine neue digitale Lösung zur Belegeinreichung im Rahmen der Einkommensteuererklärung über ELSTER. Es wurde im Rahmen des sogenannten KONSENS-Verbunds (Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) entwickelt und soll das Einreichen und Zuordnen von Belegen einfacher, effizienter und medienbruchfrei gestalten.

Was macht RABE genau?

Bisher mussten Belege – etwa Spendenquittungen oder Nachweise für außergewöhnliche Belastungen – nur auf Anforderung des Finanzamts eingereicht werden, entweder per Post oder elektronisch über ELSTER-Nachricht.

Mit RABE gibt es jetzt eine neue Möglichkeit:

  • Belege können direkt beim Erstellen der Steuererklärung in Mein ELSTER oder in anderen RABE-fähigen Programmen hochgeladen werden.
  • Diese Belege werden konkret den jeweiligen Feldern in der Steuererklärung zugeordnet (z. B. Spendenbeleg zu Zeile X).
  • Das Finanzamt kann diese referenzierten Belege dann gezielt aufrufen, ohne Rückfragen oder Nachforderungen.

Vorteile von RABE:

  • Keine zusätzliche Kommunikation oder Nachreichung notwendig.
  • Schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter.
  • Bessere Übersichtlichkeit durch direkte Verknüpfung von Belegen mit Eintragungen.

Zeitplan:

  • Erste Anwendung: Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 (ab Frühjahr 2024).
  • Pilotphase: Ende 2024 in ausgewählten bayerischen Finanzämtern (z. B. Augsburg, Erlangen).
  • Bundesweite Einführung: schrittweise im Jahr 2025.
  • Berlin: Einsatz voraussichtlich ab September 2025. Genaue Details folgen durch die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin.