Neues BFH-Urteil zur Offenlegung von Kontoauszügen

Hallo liebe Leserinnen und Leser,

heute möchte ich ein brandaktuelles Thema aufgreifen, das für alle Selbstständigen und Unternehmer von großer Bedeutung ist. Es geht um ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das die Offenlegung von Kontoauszügen bei Betriebsprüfungen betrifft. Ein Thema, das sicherlich viele von Ihnen direkt betrifft oder zumindest interessiert.

Was hat der BFH entschieden?

In seinem Urteil vom 5. September 2023 (Az. IX R 32/21) hat der BFH klargestellt, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung sowohl betriebliche als auch private Konten offengelegt werden müssen, wenn das Finanzamt dies verlangt. Dieses Urteil ist besonders relevant, da es die bisherige Praxis bestätigt und gleichzeitig einige wichtige Fragen zum Datenschutz klärt.

Datenschutz vs. Steuerprüfung – ein spannendes Duell

Viele von Ihnen sind sich der Bedeutung des Datenschutzes bewusst, insbesondere seit der Einführung der DSGVO. Der betroffene Rechtsanwalt in diesem Fall argumentierte, dass die Anforderung seiner Kontoauszüge durch das Finanzamt einen Verstoß gegen die DSGVO darstelle. Der BFH sah dies jedoch anders und entschied, dass die Notwendigkeit der Steuerprüfung in diesem Fall Vorrang hat. Ein interessanter Aspekt, der zeigt, wie unterschiedliche rechtliche Anforderungen gegeneinander abgewogen werden müssen.

Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?

  1. Offenlegungspflicht: Seien Sie darauf vorbereitet, dass bei einer Betriebsprüfung sowohl Ihre betrieblichen als auch Ihre privaten Konten unter die Lupe genommen werden können.
  2. Aufbewahrung von Kontoauszügen: Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit, Ihre Kontoauszüge gemäß den GoBD-Richtlinien ordnungsgemäß zu archivieren. Denken Sie daran, dass diese Unterlagen für 6 bis 10 Jahre aufbewahrt werden müssen.
  3. GoBD-konforme Speicherung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kontoauszüge und andere relevante Dokumente vollständig, manipulationssicher, jederzeit verfügbar und maschinell lesbar gespeichert werden. Ob Sie sich für eine Speicherung auf CD-ROM, in einem Dokumentenmanagementsystem oder in der Cloud entscheiden, ist dabei Ihnen überlassen. Wichtig ist, dass die Speicherung den Anforderungen entspricht.

Mein Rat an Sie

Als Ihr Steuerberater rate ich Ihnen, dieses Urteil ernst zu nehmen und Ihre Unterlagen entsprechend vorzubereiten. Es ist besser, proaktiv zu handeln, als bei einer Betriebsprüfung unangenehme Überraschungen zu erleben. Wenn Sie Fragen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung Ihrer Unterlagen haben oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Fazit

Das Urteil des BFH ist ein wichtiger Meilenstein und sollte von allen Unternehmern und Selbstständigen beachtet werden. Es zeigt, dass der Schutz personenbezogener Daten zwar wichtig ist, aber im Rahmen einer steuerlichen Prüfung nicht absolut. Die richtige Vorbereitung und Aufbewahrung Ihrer Unterlagen ist daher unerlässlich.

Bleiben Sie informiert und gut vorbereitet!

Herzliche Grüße,

Michael Schröder

Ihr Steuerberater