Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre Kanzlei in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert haben, stehen vor einer Reihe sozialversicherungsrechtlicher Fragen. Unklar ist häufig, ob sie als geschäftsführende Gesellschafter einer Rechtsanwalts-Kapitalgesellschaft bei dieser Gesellschaft sozialversicherungspflichtig angestellt sind oder nicht. Damit sie bei der nächsten Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung keine unangenehme Überraschung zu erleben, möchte der BRAK-Ausschuss Sozialrecht Problembewusstsein schaffen. In seinem Leitfaden „Rechtsformwahl aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht“ hat der Ausschuss die geltende Rechtslage sowie die aktuelle Rechtsprechung des BSG dargestellt. Thematisiert werden u. a. der sozialversicherungsrechtliche Status, die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie von Beiträgen zum Versorgungswerk bzw. zur Rentenversicherung. Zudem wird ein Überblick über die relevante Rechtsprechung des BSG zur Frage der Sozialversicherungspflicht gegeben.
Quelle: BRAK, Mitteilung vom 05.05.2021