Neue Vordrucke für die Feststellungserklärungen zur Hinzurechnungs- und Zurechnungsbesteuerung nach dem AStG

Dieser Beitrag gibt einen klaren Überblick über die aktuellen Anforderungen und Fristen für die Feststellungserklärungen nach dem AStG und informiert Ihre Leser über die wichtigsten Neuerungen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat neue Vordrucke für die Feststellungserklärungen zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung und Zurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) veröffentlicht. Diese sind ab sofort im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung verfügbar.

Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische Zwischengesellschaften

Für die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. und § 18 Absatz 3 AStG gibt es zwei unterschiedliche Sets von Vordrucken:

  1. Altregelung: Diese gilt für Feststellungsjahre, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die vor dem 1. Januar 2022 begonnen haben. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie unter den Formular IDs 034501 bis 034507.
  2. Neuregelung: Diese gilt für Feststellungsjahre, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31. Dezember 2021 begonnen haben. Die Vordrucke für diese Regelung stehen unter den Formular IDs 034515 bis 034521 zur Verfügung.

Die Frist für die Abgabe der Feststellungserklärungen für das Feststellungsjahr 2022 wurde bis zum 31. Oktober 2024 verlängert.

Zurechnungsbesteuerung für ausländische Familienstiftungen

Für die Feststellungserklärungen zur Anwendung der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG, die insbesondere ausländische Familienstiftungen betrifft, sind die Vordrucke unter den Formular IDs 034508 bis 034512 abrufbar.

Die Abgabefrist für die Feststellungserklärungen für das Feststellungsjahr 2022 wurde bis zum 31. Juli 2024 verlängert. Bis zur Veröffentlichung angepasster Vordrucke müssen die geltenden amtlichen Vordrucke genutzt werden, wobei die aktuelle Rechtslage zu beachten ist. Zusätzliche Angaben können auf einem gesonderten Blatt erläutert werden.

Zugriff auf die Vordrucke

Alle genannten Vordrucke sind unter folgendem Link abrufbar: Formulare der Bundesfinanzverwaltung in der Rubrik „Steuerformulare“ – „Außensteuergesetz“.

Fazit

Diese neuen Vordrucke sind für Steuerpflichtige und deren Berater von großer Bedeutung, um die komplexen Anforderungen der Hinzurechnungs- und Zurechnungsbesteuerung korrekt zu erfüllen. Die verlängerten Fristen bieten etwas mehr Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen und die entsprechenden Erklärungen ordnungsgemäß abzugeben.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung vom 08.08.2024