Früher in Rente dank Abfindung? So geht’s!
Infolge von Stellenabbauprogrammen bieten viele deutsche Großkonzerne, insbesondere ältere Arbeitnehmern, großzügige Abfindungspakete an. Auch dieses Jahr ist keine Ausnahme: Wer geschickt verhandelt, kann mit einer Abfindung direkt in die Frührente gehen.
Volkswagen beispielsweise bietet im Rahmen seines Sparprogramms neben der regulären Abfindung eine zusätzliche Prämie von 50.000 Euro für Mitarbeiter, die sich bis Ende Mai freiwillig verabschieden. Doch wie hoch sollte Ihre Abfindung sein, um den vorzeitigen Ruhestand finanziell zu stemmen?
Berechnung der nötigen Abfindung:
1. Abschläge bei Frührente:
Die Frührente ermöglicht es Ihnen, vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand zu gehen. Für Arbeitnehmer, die vor 1964 geboren wurden, gelten allerdings Abschläge. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, also 3,6 Prozent pro Jahr, die vor dem regulären Rentenalter in Rente gegangen wird.
Beispiel:
Sie möchten drei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen und haben einen Rentenanspruch von 1.200 Euro. Um die Abschläge zu vermeiden, müssten Sie 32.600 Euro zahlen.
2. Ausgleich der Abschläge:
Sie können die Abschläge durch zusätzliche Beitragszahlungen ausgleichen. Die Höhe dieser Einmalzahlung ist abhängig von Ihrem Rentenanspruch und dem Zeitpunkt Ihres Renteneintritts.
3. Nutzung der Abfindung für den früheren Renteneintritt:
Steuerliche Aspekte:
Abfindungen müssen versteuert werden. Die Besteuerung erfolgt jedoch nach der Fünftelregelung. Das bedeutet, dass die Steuerlast geringer ausfällt, als wenn die gesamte Summe auf einmal zu Ihrem regulären Einkommen hinzugerechnet würde.
Beispiel:
Sie sind 58 Jahre alt, haben 35 Jahre bei einem Unternehmen gearbeitet und Ihr monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 5.000 Euro. Daraus ergibt sich eine gesetzliche Abfindung von 87.500 Euro. Nach Abzug der Steuern könnten Ihnen ca. 48.000 Euro netto bleiben.
Überbrückung bis zur Rente:
Diese Summe kann verwendet werden, um die Zeit bis zur Regelaltersrente finanziell zu überbrücken. Dabei sollten Sie die Sperrzeit für das Arbeitslosengeld (12 Wochen ohne Zahlung) und die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und Ihrem letzten Gehalt berücksichtigen.
Fazit:
Die Höhe der benötigten Abfindung hängt stark von Ihren persönlichen Umständen, Ihrem Alter, Ihrem Wunschrenteneintrittsalter und Ihrer finanziellen Situation ab. Eine persönliche Rentenberatung kann Ihnen helfen, genau zu berechnen, wie viel Geld Sie benötigen, um Abschläge auszugleichen und Ihren Lebensstandard bis zum und während des Ruhestands zu sichern. Nutzen Sie Angebote wie die von Volkswagen oder Bayer, können Sie möglicherweise eine erhebliche Summe aushandeln, die Ihren frühen Ruhestand finanziell ermöglicht.
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