Ist die Energiepreispauschale steuerbar? Revision beim BFH eingelegt

Der Gesetzgeber hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine Energiepreispauschale (EPP) eingeführt, die Berechtigten in Höhe von 300 € gewährt wird. Diese Maßnahme war als Entlastung angesichts der gestiegenen Energiepreise gedacht. Im Gesetz ist jedoch auch festgelegt, dass die erhaltene Zuwendung steuerbar ist. Abhängig von den individuellen steuerlichen Verhältnissen kann somit eine Steuerpflicht entstehen. Die EPP wird entweder den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder alternativ den sonstigen Einkünften zugeordnet.

Aktuelle Rechtslage und Gerichtsverfahren

Eine Vielzahl von Steuerpflichtigen wehrt sich derzeit gerichtlich gegen die Besteuerung der EPP. In einem der führenden Verfahren hat das Finanzgericht Münster (FG) am 17. April 2024 entschieden, dass die EPP einer Arbeitnehmerin steuerbar und steuerpflichtig bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist und dass dies auch verfassungsgemäß sei. Das Gericht musste allerdings nicht entscheiden, ob diese Regelung auch für Begünstigte gilt, die keine Arbeitnehmer sind und bei denen sich eine Besteuerung im Rahmen der sonstigen Einkünfte ergibt.

Revision beim Bundesfinanzhof

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung hat das FG die Revision zugelassen. Diese wurde mittlerweile beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt und wird unter dem Aktenzeichen VI R 15/24 geführt. Eine endgültige Entscheidung des BFH steht noch aus. Diese Entscheidung wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der EPP haben.

Handlungsempfehlungen für Steuerpflichtige

Steuerpflichtige, die in einer vergleichbaren Situation sind und deren Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind, können Einspruch einlegen und unter Verweis auf das anhängige Verfahren beim BFH die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dies bedeutet, dass die Zahlung der Steuer bis zur Entscheidung des BFH ausgesetzt wird. Es ist empfehlenswert, sich hierbei von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die korrekten Schritte einzuleiten.

Fazit

Obwohl die potenzielle Steuerersparnis im Einzelfall gering sein kann, lohnt es sich für betroffene Steuerpflichtige, ihre Rechte zu wahren und die Entscheidung des BFH abzuwarten. Die Klärung der Steuerbarkeit der Energiepreispauschale wird durch das anhängige Revisionsverfahren beim BFH von grundlegender Bedeutung sein. Steuerpflichtige sollten in der Zwischenzeit eng mit ihrem Steuerberater zusammenarbeiten, um die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln und rechtzeitig zu reagieren.