Grundsteuer: Musterverfahren in NRW

Das Finanzgericht (FG) Köln hat in einem wegweisenden Verfahren erstmalig über die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 01.01.2022 nach dem sogenannten Bundesmodell. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die neue Grundsteuerbewertung rechtlich nicht zu beanstanden ist. Dieses Urteil könnte wegweisend für zahlreiche weitere Einsprüche sein, die gegen die neuen Grundsteuerbescheide eingelegt wurden.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das damalige System der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Grund hierfür war, dass gleichartige Grundstücke ungleich bewertet wurden, was gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Der Gesetzgeber musste daraufhin bis Ende 2019 eine Neuregelung schaffen, die mit der Grundsteuerreform umgesetzt wurde. Im Rahmen dieser Reform entschieden sich fast alle Bundesländer für das sogenannte Bundesmodell, welches die Bewertung von Grundbesitz für die Grundsteuer nach neuen Kriterien regelt.

Einsprüche und Musterverfahren

Besonders in NRW haben viele Eigentümer gegen die neu erlassenen Grundsteuerwertfeststellungsbescheide Einspruch eingelegt. Allein hier wurden mehr als eine Million Einsprüche erhoben. Der Bund der Steuerzahler unterstützt derzeit zahlreiche Musterklagen, die sich gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 01.01.2022 richten.

Zu den anhängigen Verfahren gehören unter anderem:

  • FG Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23
  • FG Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23
  • FG Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr
  • FG Sachsen: 5 K 612/24, 5 K 613/24, 5 K 614/24 und 5 K 615/24

Der Urteilsfall

Im konkreten Fall, den das FG Köln am 19.09.2024 verhandelte (Az.: 4 K 2189/23), ging es um die Bewertung einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, die nach dem Bundesmodell bewertet wurde. Die Kläger, Eigentümer der Wohnung, legten Einspruch gegen den Bescheid ein, da sie die neue Bewertung als verfassungswidrig ansahen. Sie argumentierten, dass durch die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer eine Ungleichbehandlung entstehe, insbesondere durch die teilweise stark abweichenden Bodenrichtwerte in identischen Wohnbezirken.

Das FG Köln kam jedoch zu dem Schluss, dass die neue Grundsteuerbewertung verfassungsgemäß ist. Die Bewertungsvorschriften des Bundesmodells, die auf einem verkehrswertorientierten Ertragswertverfahren basieren, seien sachgerecht und entsprächen den Anforderungen des BVerfG. Das Gericht ließ jedoch die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zu.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil des FG Köln bestätigt die Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell. Abzuwarten bleibt, wie die weiteren anhängigen Musterverfahren entschieden werden, insbesondere, ob es in anderen Bundesländern zu abweichenden Urteilen kommt.

Darüber hinaus eröffnet das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Ergänzung zum Bewertungsgesetz den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, erhebliche Abweichungen vom ermittelten Grundsteuerwert nachzuweisen, um gegebenenfalls einen niedrigeren Wert anzusetzen. Dies könnte zukünftig noch für einige „Schönheitskorrekturen“ im Grundsteuergesetz sorgen.

Fazit

Die Entscheidung des FG Köln ist ein wichtiger Schritt in der Auseinandersetzung um die neue Grundsteuer. Während das Bundesmodell als verfassungsgemäß eingestuft wurde, bleibt abzuwarten, ob die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) oder weitere Verfahren zu einer endgültigen Klärung führen. Für Eigentümer ist es ratsam, ihre Grundsteuerbescheide genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, wenn sie Unregelmäßigkeiten vermuten.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid oder zur Grundsteuerreform haben. Wir stehen Ihnen bei der rechtlichen Prüfung und den weiteren Schritten zur Seite.