Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat entschieden, dass alle Einkommensteuerfestsetzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2023 vorläufig erfolgen. Grund dafür sind anhängige Musterverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags.
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, den jeder Bürger jährlich steuerfrei verdienen darf. Er soll sicherstellen, dass das Existenzminimum nicht durch Steuern angegriffen wird.
Warum ist die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags fraglich?
Es gibt Zweifel, ob der aktuelle Grundfreibetrag tatsächlich ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Daher laufen Musterverfahren, die diese Frage klären sollen.
Was bedeutet die vorläufige Steuerfestsetzung?
- Alle Einkommensteuerbescheide ab 2023 erhalten einen Vorläufigkeitsvermerk in Bezug auf den Grundfreibetrag.
- Sollte das Musterverfahren zugunsten der Steuerzahler entschieden werden und der Grundfreibetrag erhöht werden, werden die Steuerbescheide automatisch angepasst.
- Steuerzahler müssen keinen Einspruch einlegen, um von einer möglichen Änderung zu profitieren.
Welche Vorteile hat das für Steuerzahler?
- Automatische Korrektur: Steuerzahler müssen nicht selbst aktiv werden, um von einer möglichen Erhöhung des Grundfreibetrags zu profitieren.
- Rechtssicherheit: Die vorläufige Steuerfestsetzung schafft Klarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die anhängigen Verfahren.
- Finanzielle Entlastung: Sollte der Grundfreibetrag erhöht werden, erhalten Steuerzahler möglicherweise eine Rückzahlung.
Fazit:
Die vorläufige Steuerfestsetzung ist eine positive Nachricht für Steuerzahler. Sie zeigt, dass die Finanzverwaltung die anhängigen Musterverfahren ernst nimmt und die Interessen der Bürger schützt.