Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen – Was Land- und Forstwirte jetzt wissen müssen

Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG ist eine besondere Art der Gewinnermittlung, die vor allem für Land- und Forstwirte von Bedeutung ist. Sie ermöglicht es, den betrieblichen Gewinn standardisiert zu ermitteln, ohne eine detaillierte Buchführung führen zu müssen. Diese Methode ist insbesondere für kleine und mittelgroße Betriebe gedacht, die von einer einfacheren Gewinnermittlung profitieren können.

Im September 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die neuen Vordrucke für die Anlage 13a veröffentlicht, die für das Steuerjahr 2024 relevant sind. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie als Steuerpflichtiger im Bereich der Land- und Forstwirtschaft jetzt beachten müssen.

Was ist die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen?

Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ist eine vereinfachte Methode zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Statt einer umfassenden Gewinnermittlung basierend auf einer detaillierten Buchführung, wird der Gewinn hier anhand von pauschalen Durchschnittssätzen ermittelt. Dies vereinfacht den Aufwand für Land- und Forstwirte erheblich und verringert den Verwaltungsaufwand.

Wer kann die Gewinnermittlung nach § 13a EStG nutzen?

Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ist nicht für jeden Steuerpflichtigen anwendbar. Sie richtet sich speziell an Land- und Forstwirte, die bestimmte Größenkriterien nicht überschreiten. Diese Kriterien betreffen unter anderem den Flächenumfang und den Tierbestand eines Betriebs. Liegen Sie innerhalb dieser Grenzen, kann die Anwendung des § 13a EStG eine attraktive Option sein.

Die neuen Vordrucke für 2024 – Was ist neu?

Im Schreiben vom 11.09.2024 hat das BMF die neuen Vordrucke für die Anlage 13a sowie für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften veröffentlicht. Die Vordrucke sind notwendige Bestandteile der Gewinnermittlung und müssen elektronisch über das Elster-Portal eingereicht werden.

Für die Übermittlung ist eine Registrierung auf www.elster.de erforderlich, und es wird ein Zertifikat benötigt, das nach erfolgreicher Registrierung ausgestellt wird. Planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein, da die Ausstellung des Zertifikats bis zu zwei Wochen dauern kann.

Härtefallregelung: Wenn eine elektronische Übermittlung nicht möglich ist

In Härtefällen kann das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten. Dies ist insbesondere relevant für Betriebe, die keine technischen Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung haben. In solchen Fällen können die Papiervordrucke der Anlage 13a verwendet werden.

Fazit

Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ist eine nützliche Möglichkeit für Land- und Forstwirte, ihre Steuerlast einfach und effizient zu ermitteln. Mit den neuen Vordrucken für 2024 stellt das BMF die notwendigen Werkzeuge zur Verfügung, um den Prozess zu vereinfachen. Bei Fragen zur Anwendung oder zur Umstellung auf die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen fragen Sie bitte einen Steuerberater.