Gesetzliche Neuregelungen im März 2024

Im März 2024 treten in Deutschland wichtige Neuregelungen in Kraft, die darauf abzielen, Fachkräfte zu gewinnen, den Klimaschutz voranzutreiben und die Sicherheit digitaler Dienste zu erhöhen. Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, auf die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Migration, Umwelt und Digitalisierung zu reagieren. Hier ein detaillierter Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Gewinnung qualifizierter Fachkräfte

  • Ziel: Stärkung der inländischen Potenziale und Förderung qualifizierter Einwanderung.
  • Maßnahme: Erleichterung der Einwanderung für Personen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem Abschluss im Heimatland.

Begrenzung irregulärer Migration

  • Ziel: Effektivere Rückführungen von Personen ohne Bleiberecht und konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht.
  • Maßnahme: Das Gesetz zur Verbesserung der Rückführungen beinhaltet ein Bündel an Maßnahmen, um Straftäter und Gefährder schneller abzuschieben.

Sicherheit digitaler Dienste

  • Ziel: Gewährleistung der Vertrauenswürdigkeit digitaler Dienste.
  • Maßnahme: Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Für große Plattformen und Suchmaschinen gilt der DSA bereits seit August 2023, für alle anderen Betreiber seit Februar 2024.

Reduzierung von Emissionen im Verkehr

  • Ziel: Förderung des Kaufs energieeffizienter Autos.
  • Maßnahme: Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) soll bessere Informationen über die Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen bereitstellen.

Neue Regeln für Kühlschränke, Klimaanlagen und Wärmepumpen

  • Ziel: Reduzierung der Verwendung klimaschädlicher teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW).
  • Maßnahme: Ab März 2024 wird die Verwendung von HFKW in der EU stark reduziert und bis 2050 vollständig eingestellt. Verschärfte Regeln gelten für Geräte, die mit diesen Gasen betrieben werden.

Brustkrebs-Früherkennung

  • Ziel: Erweiterung des Angebots der Brustkrebs-Früherkennung.
  • Maßnahme: Frauen dürfen nun bis zur Vollendung ihres 76. Lebensjahres an der Brustkrebs-Früherkennung teilnehmen, eine Erhöhung der Altersgrenze von bisher 69 Jahren.

Diese Neuregelungen spiegeln das Bestreben der Bundesregierung wider, auf die Bedürfnisse der Gesellschaft zu reagieren und gleichzeitig den Schutz der Umwelt und die Sicherheit im digitalen Raum zu verbessern.