Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.09.2024
Ein neuer Gesetzentwurf für Steuerfortentwicklungen, der Teil des Wachstumspakets der Bundesregierung ist, wurde dem Bundestag vorgelegt. Der Entwurf, bekannt als Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG, 20/12778), umfasst wichtige Maßnahmen wie die Erhöhung von Freibeträgen in der Einkommensteuer, die Anhebung des Kindergeldes und eine Anpassung des Steuertarifs zum Ausgleich der Inflation.
Besonders hervorgehoben werden auch die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und Erweiterungen bei der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wirtschaft zu stärken und die Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu fördern.
Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem eine wichtige Änderung in der Steuerklassenwahl für Verheiratete: Die bisherigen Steuerklassen III und V wählen, sollen künftig in die Steuerklasse IV mit Faktor überführt werden, was eine gerechtere und einfachere Handhabung ermöglicht.
Die Stellungnahme des Bundesrats zu diesem Gesetzentwurf steht noch aus, und es bleibt abzuwarten, welche Änderungen oder Anpassungen noch vorgeschlagen werden.
Quelle: Deutscher Bundestag – hib-Nr. 582/2024