Finanzgericht Köln weist Klage zur neuen Grundsteuerbewertung ab

Das Finanzgericht Köln hat am 19. September 2024 in einem wichtigen Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung entschieden und die Klage abgewiesen (Az. 4 K 2189/23). Dabei ging es um die Bewertung einer Immobilie in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der neuen Grundsteuerregelungen nach dem Bundesmodell. Die Entscheidung bestätigt, dass die Neufestsetzung der Grundsteuerwerte verfassungsgemäß ist und keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken vorliegen.

Hintergrund zur neuen Grundsteuerbewertung

Seit dem 1. Januar 2022 wird die Grundsteuer in Deutschland nach einer umfassenden Reform auf Grundlage des sogenannten Bundesmodells berechnet. Ziel dieser Reform war es, eine gerechtere und aktualisierte Besteuerung von Grundstücken und Immobilien zu ermöglichen. Dabei werden verschiedene Faktoren wie die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete in die Berechnung einbezogen.

In dem vorliegenden Fall klagte ein Immobilieneigentümer gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts. Der Eigentümer hielt die Berechnung nach dem neuen Bewertungsrecht für fehlerhaft und verfassungswidrig.

Entscheidung des Finanzgerichts

Der 4. Senat des Finanzgerichts Köln hat in seinem Urteil klargestellt, dass das neue Bewertungsrecht keine verfassungsrechtlichen Bedenken aufwirft. Die Neufestsetzung der Grundsteuer erfolge nach transparenten und rechtlich einwandfreien Kriterien. Die Richter sahen keinen Anlass, den Klagevortrag des Immobilieneigentümers zu unterstützen.

Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, was bedeutet, dass das Urteil noch in einer höheren Instanz überprüft werden kann.

Ausblick für Immobilieneigentümer

Das Urteil des Finanzgerichts Köln bestätigt zunächst die Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuerbewertung. Dennoch bleibt das Verfahren spannend, da der Bundesfinanzhof in der nächsten Instanz eine endgültige Entscheidung treffen könnte. Für Immobilieneigentümer in ganz Deutschland, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, bietet dieses Urteil jedoch eine gewisse Rechtssicherheit hinsichtlich der neuen Grundsteuerregelungen.


Quelle:
Finanzgericht Köln, Pressemitteilung vom 19.09.2024