Hintergrundinformationen zur Anpassung der Regelherstellungskosten
Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden erfolgt nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG). Insbesondere bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts gemäß § 190 BewG spielen die sogenannten Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG eine zentrale Rolle. Diese Kosten müssen jedoch regelmäßig an die aktuellen Baupreisindizes angepasst werden, um eine marktgerechte Bewertung zu gewährleisten.
Gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verpflichtet, die relevanten Baupreisindizes bekanntzugeben. Diese Indizes dienen der Anpassung der Regelherstellungskosten und werden auf Basis der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft ermittelt.
Aktuelle Bekanntmachung der Baupreisindizes für 2025
In einem Schreiben des BMF (IV D 4 – S 3225/00006/006/003) vom 20. Januar 2025 wurden die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwendenden Baupreisindizes bekanntgegeben. Die Berechnungsgrundlage bilden die Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die das Statistische Bundesamt am 10. Januar 2025 veröffentlicht hat. Die Indizes wurden auf das Basisjahr 2010 (Index 100) umgerechnet.
Die für die verschiedenen Gebäudearten geltenden Indizes sind wie folgt:
- Gebäudearten gemäß 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG: 183,3
- Gebäudearten gemäß 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG: 186,7
Besonderheiten bei der Anwendung
Die Bestimmungen der Anlage 24, Teil II., BewG, insbesondere zum Teileigentum und zur Auffangklausel, gelten analog auch für die Anwendung der Baupreisindizes. Dies bedeutet, dass die genannten Werte für alle entsprechenden Gebäudearten herangezogen werden, soweit keine spezifischen Ausnahmen bestehen.
Veröffentlichung und Rechtsgrundlage
Das genannte Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und stellt somit die offizielle Grundlage für die Bewertung von Gebäuden nach den aktuellen Baupreisindizes dar.
Fazit
Die Bekanntgabe der Baupreisindizes für Bewertungsstichtage im Jahr 2025 ist ein wesentlicher Schritt zur Gewährleistung einer realistischen Bewertung von Grundstücken und Gebäuden. Steuerberater und Bewertungsfachleute sollten diese Werte in ihre Berechnungen einbeziehen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen